Rechtsprechung
| BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- kompetenz-im-versicherungsrecht.eu
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VHB 92 § 2 Nr. 1 Buchst. e, f; VHB § 21 Nr. 1 Buchst. c 92
Anforderungen an die Möglichkeit der Berufung auf Leistungsfreiheit durch einen Hausratversicherer bei Verletzung der Obliegenheit zur Vorlage eines Verzeichnisses abhanden gekommener Sachen bei der zuständigen Polizeidienststelle - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision weil offensichtlich erfolglos
Kurzfassungen/Presse (4)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Es besteht keine generelle Hinweis- und Belehrungspflicht des Versicherers über die Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer Stehlgutliste
- schadensversicherungsreport.de (Kurzmitteilung)
Hausratsversicherung - Treuwidrigkeit der Berufung auf die Nichtvorlage einer Stehlgutliste
- kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Kurzinformation)
- lto.de (Kurzinformation)
Versicherungsnehmer hat sich im Schadensfalle grundsätzlich selbst darüber zu informieren, was er unternehmen muss, um Versicherungsschutz zu erlangen
Verfahrensgang
- LG Hannover, 05.09.2008 - 13 O 216/07
- OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 187/08
- BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09
- BGH, 17.03.2010 - IV ZR 28/09
Zeitschriftenfundstellen
- VersR 2010, 903
Wird zitiert von ...
- LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10 Da die Beklagte den Kläger am 04.02.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine Stehlgutliste noch bei der Polizei eingereicht werden muss, ist es ihr auch nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Verletzung dieser Obliegenheit zu berufen und das daraus resultierende Leistungskürzungsrecht geltend zu machen (vgl. BGH, RuS 2008, 513; VersR 2010, 903).
