Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2011 - 3 StR 429/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 StGB; § 242 StGB; § 243 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 64 StGB; § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO
    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Versuch; Regelwirkung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Sucht; Hang; intensive Neigung); angemessene Rechtsfolge.

  • lexetius.com
  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines Hangs i.S.d. § 64 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei einer eingewurzelten und aufgrund psychischer Disposition bestehender oder durch Übung erworbener intensiver Neigung zur wiederkehrenden Einnahme von Rauschmitteln im Übermaß; Entkräftung der Regelwirkung des § 243 Abs. 1 S. 1 StGB durch einen geringeren Unrechtsgehalt einer versuchten Tat oder Vornahme einer Strafrahmenmilderung gemäß § 23 Abs. 2 , § 49 Abs. 1 StGB

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Auch bei nur psychischer Disposition

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wiederaufgenommener Drogenkonsum vor und nach Tatbegehung trotz Entwöhnungstherapie kann für Hang zum Konsum berauschender Mittel sprechen




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11  

    Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten);

    Ein solcher ist nicht nur - wovon die Strafkammer möglicherweise ausgegangen ist - im Falle einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden (erheblichen) Abhängigkeit zu bejahen; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine physische Abhängigkeit bestehen muss ( BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5, Senat Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 194/07; Beschluss vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10 Rdnr. 4; Fischer[, StGB, 58. Aufl. 2011,] § 64 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11  

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; physische Abhängigkeit;

    Ein Hang gemäß § 64 StGB ist nicht nur - wovon die Strafkammer möglicherweise ausgegangen ist - im Falle einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden (erheblichen) Abhängigkeit zu bejahen; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine physische Abhängigkeit bestehen muss ( BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; BGH, Senat, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 194/07; Beschluss vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, Rdnr. 4; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 64 Rdnr. 9 m.w.N.).
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