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   BGH, 13.02.2003 - I ZR 170/00   

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Wird zitiert von ...  

  • OLG Braunschweig, 03.02.2005 - 2 U 201/03  

    Unbeschränkte Haftung eines Paketdienstunternehmens bei Transportgutverlust:

    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Auffassung gelten diese Grundsätze auch für den Bereich eines Paketdienstes mit Massenbeförderung; auch für solche Paketdienstunternehmen gelten keine geringeren Sicherungsanforderungen (BGH aaO, und Urteile vom 13.02.2003 - I ZR 128/00, TranspR 2003, 255 = BGHReport 2003, 732 und 15.11.2001, - I ZR 158/99, BGHZ 149, 337 = TranspR 2002, 295).

    Auch die Verwendung eines DIAD-Systems bei der Auslieferung reicht nicht aus (BGH Urteil vom 130.2.2003, BGHReport 2003, 732).

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