Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2007 - 5 StR 400/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 332 StGB; § 266 StGB
    Bestechlichkeit und Untreue bei der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen (Wirksamkeit als Voraussetzung des Missbrauchstatbestandes; Treubruchstatbestand: konkrete Feststellung des Vermögensnachteils, konkrete Gefährdung).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 13.02.2007, Az: 5 StR 400/06 (Untreue durch Herabsetzung von Stellplatzablösebeträgen)" von RA Dr. Alfred Dierlamm, FAStrafR, original erschienen in: NStZ 2007, 581.

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2007, 579



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08  

    Amtsträger; Bestechlichkeit; Befangenheitsgesuch wegen Fristsetzung zur Stellung

    Die Höhe des Untreueschadens bestimmt wesentlich das Ausmaß der Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung (BGH wistra 2002, 420, 421; 2007, 259, 261): Ein bloßer Ermessensfehler bei der sachwidrig von einem verborgenen Schmiergeldangebot motivierten Auswahl des Vertragspartners einer Geldanlage, der keinen Vermögensschaden der Anstellungskörperschaft nach sich zieht, weist - obwohl er ohne weiteres den Tatbestand der Bestechlichkeit erfüllt - ein geringeres Maß an Pflichtwidrigkeit auf als ein gleiches, indes zusätzlich noch beträchtlich schädigendes Fehlverhalten.
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08  

    Untreue (Treubruchstatbestand; Missbrauchstatbestand; Vermögensbetreuungspflicht

    Diese erfasste die Befugnis zur Erhöhung der Gehälter freigestellter Betriebsräte nicht, weil Entscheidungen hierüber einer aus vier Personen bestehenden Kommission schon vor Eintritt des H. in den Vorstand übertragen worden war (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Missbrauch 5).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07  

    Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass auch Verteidiger verpflichtet sind, Missverständnissen des Gerichts über den Umfang der von ihnen gestellten Anträge entgegenzutreten (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 2; § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3, 30, 42; BGH wistra 2007, 259, 260).
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  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08  

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel;

    Bei dieser Sachlage hätte es dem Antragsteller, dem durch den Inhalt des Ablehnungsbeschlusses die Auslegung des Antrags durch das Landgericht offenbar geworden ist, oblegen, noch in der Hauptverhandlung das - vermeintliche - Missverständnis aufzuklären und durch einen entsprechenden Hinweis oder einen neuen Beweisantrag den von ihm benannten Zeugen sowie dessen genaue Wahrnehmung zu den aus seiner Sicht beweisrelevanten Umständen zu konkretisieren; denn jedenfalls dann, wenn die unzutreffende Auslegung eines Beweisantrags auch auf dessen missverständlicher Formulierung durch den Antragsteller beruht (vgl. BGH StV 2008, 227, 228), ist dieser gehalten, das Missverständnis des Gerichts noch in der Hauptverhandlung auszuräumen (vgl. BGH NStZ 2003, 381, 382; wistra 2007, 259, 260; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 2; § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3, 30, 42).
  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 592/10  

    Untreue durch eine Kreditaufnahme (Haushaltsuntreue; Vermögensbetreuungspflicht;

    a) Die Angeklagten, deren Amtsstellung vermögensrechtliche Aufgaben umfasste, waren der Marktgemeinde gegenüber vermögensbetreuungspflichtig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 5 StR 400/06, NStZ 2007, 579; BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 4 StR 294/04, NStZ-RR 2005, 83; BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02, NStZ 2003, 540; BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586).
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