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   BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 304
  • StV 1999, 195



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 10.08.2000 - 1 StR 328/00  

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Tatauswirkungen

    Jedoch ist allgemein bekannt, daß zumal gewaltsam begangene Sexualdelikte zu auch sehr schwerwiegenden psychischen Folgen beim Opfer führen können; daher bedarf die Annahme, daß solche Folgen einer Sexualstraftat für den Täter, wenn auch nicht notwendig in allen Einzelheiten, so doch in ihrem Kern vorhersehbar waren, keiner näheren Darlegung, wenn nicht besondere Umstände vorliegen (BGH, Beschluß vom 13. März 1997 1 StR 72/97 -, insoweit in StV 1999, 195 nicht abgedruckt; vgl. auch zusammenfassend G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 241 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 402/10  

    Unzulässige Verlesung eines Attests (Indiztatsache; Tatfolgen; Strafzumessung;

    Zu diesem Zweck durfte der Arztbericht nicht nach § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlesen werden; seine Verwertung war deshalb unzulässig (BGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 1 StR 72/97, StV 1999, 195).
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