Rechtsprechung
| BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 24 StGB; § 261 StPO
Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach § 24 Abs.. 1 Satz 2 StGB; Anwendung des Zweifelsgrundsatzes). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücktritt vom beendeten Versuch, Voraussetzungen beim Tötungsversuch; Anwendung des in-dubio-Grundsatzes
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2008, 508
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes
Jedoch ist es auch in diesem Zusammenhang nicht zulässig, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für die es keinerlei konkrete Anhaltspunkte gibt (st. Rspr. vgl. d. N. oben II 1 c; speziell zum Rücktritt vgl. BGH, Urt. vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07).Jedoch ist es - auch - in diesem Zusammenhang nicht zulässig, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für die es keinerlei konkrete Anhaltspunkte gibt (st. Rspr. vgl. d. N. oben II 1 c; speziell zum Rücktritt vgl. BGH, Urt. vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07; vgl. hierzu zusammenfassend auch Leipold/Beukelmann NJW-Spezial 2008, 281).
- BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08
Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines …
Die Anwendung des Zweifelssatzes gebietet es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Tatgericht nicht, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.w.N.; NStZ 2004, 35, 36; 2008, 508, 509).Die Anwendung des Zweifelssatzes gebietet es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Tatgericht nicht, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189 m.w.N.; NStZ 2004, 35, 36; 2008, 508, 509).
- BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs; …
Erforderlich ist aber stets, dass der Täter eine neue Kausalkette in Gang gesetzt hat, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich, oder jedenfalls mitursächlich wird ( BGHSt 33, 295, 301; BGH NStZ 2008, 508).
