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   BGH, 13.03.2008 - I ZR 116/06   

Volltextveröffentlichungen (9)

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Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2008, 1347
  • VersR 2008, 1669



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 3 U 49/10  

    CMR-Haftung: Schadensersatz wegen Verlust von Transportgut aus abgetretenem

    Nach h.M. ist § 203 BGB i.V.m. Art. 32 Abs. 3 CMR neben Art. 32 Abs. 2 CMR anwendbar (Thume, 2. Auflage 2007, Art. 32 CMR Rn. 89 m.w.N; BGH TranspR 2008, 467 zur vergleichbaren Problematik des § 439 Abs. 3 HGB).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 L 277/09  

    Verhandlungsbegriff im Sinne des § 203 BGB entspricht im Wesentlichen dem

    Die Verhandlungen müssen zwischen Schuldner und Gläubiger geführt werden, mithin zwischen den Beteiligten oder ihren (gesetzlichen) Vertretern (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.2008 - I ZR 116/06 - [...]).
  • LG Bonn, 27.01.2010 - 5 S 168/09  

    Unrichtige Auskunft, Nachforschungsauftrag, Herausforderung der Klageerteilung

    Hier verweist das Amtsgericht zu Recht darauf, dass ein Nachforschungsauftrag nicht die Aufforderung zur Leistung beinhaltet, sondern die Bitte um Prüfung nach Verbleib der Sache (vgl. dazu auch BGH Urt. v. 13.03.2008 - I ZR 116/06 - MDR 2008, 1347 zur Frage, ob ein Nachforschungsauftrag die Verjährung eines Anspruchs gegen den Frachtführer gem. § 439 Abs. 3 Satz 1 HGB hemmt).
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  • AG Bonn, 16.07.2009 - 103 C 158/09  

    Nachforschungsauftrag, Erfüllungsverweigerung, Mahnung

    Inhalt eines Nachforschungsauftrags ist aber nicht die Aufforderung zur Leistung, sondern die Bitte um Prüfung des Verbleibs einer Sache, hier des Nachnahmebetrags (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2008, Az. I ZR 116/06 zur Frage, ob es sich bei einem Nachforschungsauftrag um ein Anspruchsschreiben im Sinne des § 439 Abs. 3 S. 1 HGB handelt).
  • OLG München, 16.07.2009 - 23 U 2075/09  

    Haftung des Lagerhalters: Schadensersatz wegen Verlust eingelagerter Kugellager;

    Ferner haben die Parteien ausweislich K 8 noch im Februar 2007 verhandelt; § 203 BGB ist hier anwendbar (BGH Urteil vom 13.03.2008, I ZR 116/06 Tz. 22 ff.) Schließlich ist zumindest für die Verjährungsregelung von einem Verschulden i. S. von §§ 475 a, 439 Abs. 1 Satz 2 HGB auszugehen (vgl. BGH Urteil vom 12.05.2008, XI ZR 586/07 Tz. 17 ff.).
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