Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82   

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https://dejure.org/1982,495
BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82 (https://dejure.org/1982,495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbares Führen eines Titels durch Inanspruchnehmen des Titels im privaten Bereich nur bei einer Gelegenheit und gegenüber einer Person - Auslegung der Merkmals "Führen" - Schutzrichtung des § 132a Strafgesetzbuch (StGB)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit wegen Mißbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 132a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 61
  • NJW 1982, 2009
  • MDR 1982, 767
  • NStZ 1982, 464 (Ls.)
  • StV 1982, 572
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 173/73

    Vorliegen eines Gesamtvorsatzes zur Annahme eines fortgesetzten Betrugs - Betrug

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82
    Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 173/73 - eine unbefugte Titelführung im Sinne des § 132 a StGB darin gesehen, daß sich der Angeklagte in einem mehrmonatigen Zeitraum bei verschiedenen Gelegenheiten mindestens gegenüber vier Privatpersonen unberechtigt als Professor ausgegeben hatte.
  • KG, 19.01.2007 - 1 Ss 111/06

    Amtsanmaßung und Titelmissbrauch: Strafbarkeit eines unzutreffenden Meldens am

    Für das Führen einer solchen Bezeichnung wird zusätzlich gefordert, dass es unter Umständen geschieht, die eine Gefährdung des durch die Strafvorschrift geschützten Rechtsguts als möglich erscheinen lassen (vgl. BGHSt 31, 61, 62; BayObLG …

    Anerkannt ist, dass § 132 a StGB die Allgemeinheit davor bewahren soll, dass einzelne von ihnen in dem Vertrauen, eine bestimmte Person habe eine bestimmte Stellung inne, für sich oder andere schädliche Handlungen vornehmen könnten (vgl. Bundestagsdrucksache 7/550, 361; BGHSt 31, 61, 62; OLG Dresden NJW 2000, 2519, 2520; OLG Köln NJW 2000, 1053, 1054; Thüringer OLG StraFO 1998, 131; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Oldenburg NJW 1984, 2231, 2232; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 132 a Rdnr. 2; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, a.a.O., § 132 a Rdnr. 3; Geppert Jura 1986, 590, 594).

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Demgemäß verlangt die Rechtsprechung, dass das Führen der Bezeichnung in einer Art und Weise und unter Umständen geschehen muss, die die in Schutz genommenen Interessen der Allgemeinheit irgendwie berühren können (BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61, 62 f.; vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700).
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen belegen insgesamt, dass sie sich in verschiedenen Zusammenhängen in der Öffentlichkeit in einer Weise und einem Ausmaß wahrheitswidrig als Rechtsanwältin (§ 132a Abs. 1 StGB) beziehungsweise Teil einer "Sozietät               " (§ 132a Abs. 2 StGB) ausgab, dass die Interessen der Allgemeinheit berührt sind (zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des "Führens" s. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61, 62 f.; vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700; vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15, BGHR StGB § 132a Abs. 1 Führen 1 Rn. 33 f.; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 132a Rn. 59 ff. mwN).
  • OLG Jena, 27.11.2008 - 1 Ss 137/08

    Strafzumessung, Rechtsmittel

    Da es für ein Benutzen des Bundesadlers i.S.d. § 124 OWiG erforderlich ist, dass das entsprechende Dokument (hier Führerschein und Personalausweis) vorgeführt, vorgezeigt, ausgestellt oder abgedruckt wird, d.h. insbesondere nach außen in Erscheinung tritt (siehe Göhler/König, OWiG , 14. Aufl., § 124 Rn. 6; vgl. auch BGHSt 31, 61, 62), kommt im vorliegenden Verfahren als Beginn der Tatausführung das Vorzeigen des Ausweises gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten in Betracht.
  • OLG München, 03.03.2010 - 5St RR (II) 39/10

    Missbrauch von Titeln: Verwendung des Begriffs "His Majesty Maharaja" als

    Den Tatbestand des § 132aStGB erfüllt zudem auch nicht jede unbefugte Inanspruchnahme eines Titels oder einer Amtsbezeichnung, sondern erforderlich ist ein Verwenden unter solchen Umständen, dass das durch § 132aStGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH NJW 1982, 2009, 2010; BayObLGSt 1973, 72, 73; BayObLG NJW 1979, 2359; Fischer, aaO § 132a Rdn. 21; Cramer, aaO § 132a Rdn. 17; Krauß, aaO § 132a Rdn. 61; Hohmann, aaO § 132a Rdn. 25 m.w.N.).

    Die Tatbestandsmäßigkeit setzt nur voraus, dass die in der jeweiligen Bezeichnung zum Ausdruck kommende Amts-, Dienst- oder Berufseigenschaft in einer die geschützten Interessen der Allgemeinheit - nach Art, Intensität und Umständen der Verwendung - tangierenden Weise in Anspruch genommen wird (BGHSt 31, 61, 62; BayObLGSt 1973, 72, 73; BayObLGSt 1979, 99, 100; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Stuttgart NJW 1969, 1777, 1778) und der Täter eine irgendwie geartete Einflussnahme erstrebt (Hohmann, aaO § 132a Rdn. 25).

  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99

    Amtsanmaßung; Mißbrauch; Titel; Berufsbezeichnung; Städtischer Amtsleiter;

    Geschützt werden also nicht die berechtigten Inhaber von Amtsbezeichnungen usw. wegen ihrer herausgehobenen Stellung, sondern die Allgemeinheit davor, dass Einzelne von ihnen im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnten, die für sie oder andere schädlich sein können (BGHSt 31, 61, 62; BGH NJW 1994, 808; StA Ulm RPfl. 1990, 108).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2007 - 2 Ss 294/06

    Begriff des Missbrauchs eines Titels bei Unterzeichnung mit dem Namen

    Ein Führen von Titeln und Bezeichnungen im Sinne des § 132 a Abs. 1 Nrn. 1-3 StGB erfordert eine sich gegenüber der Umwelt äußernde aktive (vgl. v. Bubnoff in LK, § 132 a Rdn. 21, 22; Rudolphi in SK-StGB, § 132 a Rdn. 12; Hohmann in Münchner Kommentar, § 132 a Rdn. 12) Inanspruchnahme des Titels für sich im sozialen Leben in einer Weise, durch welche die Interessen der Allgemeinheit tangiert werden (vgl. BGHSt 31, 61 ff).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

    Da es ihm darauf ankam, dass die Besucher der Internetseite ihn als promovierten Akademiker wahrnahmen, er also den Titel im sozialen Leben aktiv für sich in Anspruch nahm (vgl. hierzu Fischer, StGB, 68. Auflage, § 132a Rn. 21) und das hiermit verbundene Auftreten als wissenschaftlich gesondert ausgewiesener Arzt auch die Interessen der Allgemeinheit berührt (vgl. BGH Beschluss vom 13. Mai 1982- 3 StR 118/82 - BGHSt 31, 61 [62]), hat er den Titel " geführt ".
  • OLG Jena, 15.12.1997 - 1 Ss 206/96

    Vertrauen in die wirkliche, mit der Berufsbezeichnung verknüpfte Funktion des

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  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11

    Betrügerische Übertragung durch den Täter eines Versicherungsmissbrauchs

    Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61).
  • AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

  • OLG Köln, 10.08.1999 - Ss 293/99

    "Erzbischof" - § 132a Abs. 3 StGB gewährt der römisch-katholischen Kirche

  • KG, 08.12.2008 - 1 Ss 455/08

    Missbrauch von Titeln: Verwendung der Bezeichnung "Ministerialrat" im

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.11.1994 - 5 StR 552/94

    Revision - Anhörung des Angeklagten - Generalbundesanwalt - Einstellungsantrag -

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82   

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https://dejure.org/1982,1743
BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82 (https://dejure.org/1982,1743)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 3 StR 142/82 (https://dejure.org/1982,1743)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 3 StR 142/82 (https://dejure.org/1982,1743)
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Dame mit Schlapphut

§§ 169, 176, 177 GVG, Mitschreiben während der Hauptverhandlung durch einen Zuhörer stellt keine Störung dar und rechtfertigt keine Verweisung aus dem Sitzungssaal

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Zuhörers aus dem Gerichtssaal - Störung einer Verhandlung durch geräuschloses Mitschreiben - Rechtfertigung des Verweises aus dem Saal mit der Tätigung handschriftlicher Aufzeichnungen über Vorgänge der Hauptverhandlung durch den Zuhörer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 389
  • StV 1982, 409
  • StV 1982, 458
  • StV 1982, 474
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
    Die Maßnahme läßt sich weder auf eine Bestimmung des Gerichtsverfassungsgesetzes noch auf einen sonstigen, im Gesetz nicht ausdrücklich aufgeführten Grund (vgl. BGHSt 17, 201, 203) stützen.

    Da die Zuhörerin als eine bei der Verhandlung nicht beteiligte Person unzulässig aus dem Sitzungssaal gewiesen worden ist, sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt (vgl. BGHSt 17, 201, 205; 18, 179, 181).

  • BGH, 15.01.1963 - 5 StR 528/62

    Mitschreiben durch Zuhörer

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
    Der bloße Umstand, daß sich ein Zuhörer handschriftliche Aufzeichnungen über Vorgänge der Hauptverhandlung macht - sei es als Gehilfe des Verteidigers (vgl. BGHSt 18, 179), als Reporter (vgl. BVerfGE 50, 234, 242: selbst bei diffamierender Berichterstattung), als Referendar, Student oder Schüler, als Prozeßbeobachter für den Arbeitgeber des Angeklagten (vgl. Strassburg, MDR 1977, 712) oder für den Geschädigten, sei es, um aus privaten Gründen eine Gedächtnisstütze zu haben - rechtfertigt grundsätzlich nicht, ihm das weitere Mitschreiben zu untersagen oder ihn gar des Saales zu verweisen.

    Da die Zuhörerin als eine bei der Verhandlung nicht beteiligte Person unzulässig aus dem Sitzungssaal gewiesen worden ist, sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt (vgl. BGHSt 17, 201, 205; 18, 179, 181).

  • BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71

    Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
    Das Mitschreiben durch einen Unbeteiligten ist allerdings anders zu beurteilen, wenn etwa die durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr besteht, daß Aussagen oder sonstige Verhandlungsvorgänge wartenden Zeugen unzulässigerweise mitgeteilt werden sollen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 730; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; RiStBV Nr. 128 Abs. 2) oder wenn sich ein Tatbeteiligter, gegen den noch gesondert ermittelt wird, unterrichten will (vgl. BGHSt 3, 386).
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
    Denn von dem ihm selbst nach dieser Bestimmung eingeräumten Ermessen wollte er keinen Gebrauch machen, so daß die Voraussetzungen für ein Hinausweisen aus dem Sitzungssaal durch den Vorsitzenden keiner weiteren Erörterung bedürfen (vgl. u.a. BGHZ 67, 184, 189) [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75].
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
    Der bloße Umstand, daß sich ein Zuhörer handschriftliche Aufzeichnungen über Vorgänge der Hauptverhandlung macht - sei es als Gehilfe des Verteidigers (vgl. BGHSt 18, 179), als Reporter (vgl. BVerfGE 50, 234, 242: selbst bei diffamierender Berichterstattung), als Referendar, Student oder Schüler, als Prozeßbeobachter für den Arbeitgeber des Angeklagten (vgl. Strassburg, MDR 1977, 712) oder für den Geschädigten, sei es, um aus privaten Gründen eine Gedächtnisstütze zu haben - rechtfertigt grundsätzlich nicht, ihm das weitere Mitschreiben zu untersagen oder ihn gar des Saales zu verweisen.
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
    Das Mitschreiben durch einen Unbeteiligten ist allerdings anders zu beurteilen, wenn etwa die durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr besteht, daß Aussagen oder sonstige Verhandlungsvorgänge wartenden Zeugen unzulässigerweise mitgeteilt werden sollen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 730; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; RiStBV Nr. 128 Abs. 2) oder wenn sich ein Tatbeteiligter, gegen den noch gesondert ermittelt wird, unterrichten will (vgl. BGHSt 3, 386).
  • OLG Koblenz, 13.02.1978 - 1 Ws 51/78
    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
    Ob nach der Gesetzesänderung eine Entscheidung durch das Gericht, der das Gesetz ausweislich der für das Entfernen von Verfahrensbeteiligten getroffenen Regelung grundsätzlich den Vorzug gibt, auch gegenüber einer bei der Verhandlung nicht beteiligten Person noch zulässig ist, kann dahinstehen (vgl. einerseits OLG Karlsruhe NJW 1977, 309, 311 [OLG Karlsruhe 25.08.1976 - 2 Ws 143/76]; Schäfer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 176 GVG Rdn. 25; Mayr in Karlsruher Kommentar § 176 GVG Rdn. 6; andererseits OLG Koblenz MDR 1978, 693 [OLG Koblenz 13.02.1978 - 1 Ws 51/78]).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.1976 - 2 Ws 143/76

    Zurückweisung eines ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt als Verteidiger durch

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
    Ob nach der Gesetzesänderung eine Entscheidung durch das Gericht, der das Gesetz ausweislich der für das Entfernen von Verfahrensbeteiligten getroffenen Regelung grundsätzlich den Vorzug gibt, auch gegenüber einer bei der Verhandlung nicht beteiligten Person noch zulässig ist, kann dahinstehen (vgl. einerseits OLG Karlsruhe NJW 1977, 309, 311 [OLG Karlsruhe 25.08.1976 - 2 Ws 143/76]; Schäfer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 176 GVG Rdn. 25; Mayr in Karlsruher Kommentar § 176 GVG Rdn. 6; andererseits OLG Koblenz MDR 1978, 693 [OLG Koblenz 13.02.1978 - 1 Ws 51/78]).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2011 - 4 Ws 136/11

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Beschwerde eines Verteidigers

    So darf etwa ein Zuhörer während der Vernehmung eines Zeugen, auf dessen Aussage er im Vorfeld einzuwirken versucht hat, aus dem Sitzungssaal entfernt werden (BGH NStZ 2004, 220; vgl. auch BGH NStZ 1982, 389).
  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03

    Absoluter Revisionsgrund der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens

    Nachw. in Fußn. 31; anders OLG Koblenz MDR 1978, 693; offen gelassen bei BGH NStZ 1982, 389).
  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87

    Ausräumen der Boutique - § 240 StGB

    Das Fertigen von Mitschriften ist allerdings anders zu beurteilen, wenn etwa die durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr besteht, daß Aussagen oder sonstige Verhandlungsergebnisse noch zu vernehmenden Zeugen in allen Einzelheiten mitgeteilt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1982, 389; BGH, Urteile vom 28. Februar 1973 - 2 StR 645/72 - bei Dallinger MDR 1973, 730 und vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80   

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https://dejure.org/1982,711
BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80 (https://dejure.org/1982,711)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - III ZR 164/80 (https://dejure.org/1982,711)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - III ZR 164/80 (https://dejure.org/1982,711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit um die Rückzahlung eines Darlehens nach erfolgter Abtretung und Übertragung der Grundschulden - Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank - Vertragsverletzung durch die Bank bei Abtretung gesicherter ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2768
  • ZIP 1982, 1051
  • MDR 1983, 35
  • WM 1982, 839
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.1961 - V ZR 65/60
    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
    In einem solchen Fall kann der Kläger dem Beklagten das Zurückbehaltungsrecht nicht entziehen, indem er mit der Klage nur einen Teil der Leistung beansprucht (RGZ 51, 367, 369; RG JW 1912, 139 Nr. 13; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1961 - V ZR 65/60 = NJW 1962, 628, 629).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
    Da der Kläger bislang nicht in der Lage war, den Rückgewähranspruch des Beklagten zu erfüllen, kommen weder Verzugszinsen noch Prozeßzinsen (BGHZ 55, 198, 200 [BGH 14.01.1971 - VII ZR 3/69]; 60, 319, 323) in Betracht.
  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
    Da der Kläger bislang nicht in der Lage war, den Rückgewähranspruch des Beklagten zu erfüllen, kommen weder Verzugszinsen noch Prozeßzinsen (BGHZ 55, 198, 200 [BGH 14.01.1971 - VII ZR 3/69]; 60, 319, 323) in Betracht.
  • RG, 28.05.1902 - V 92/02

    Tauschvertrag; Zug um Zug

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
    In einem solchen Fall kann der Kläger dem Beklagten das Zurückbehaltungsrecht nicht entziehen, indem er mit der Klage nur einen Teil der Leistung beansprucht (RGZ 51, 367, 369; RG JW 1912, 139 Nr. 13; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1961 - V ZR 65/60 = NJW 1962, 628, 629).
  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 52/70

    Zwangsvollstreckung aus abgetretener Sicherungsgrundschuld

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
    Der Verstoß gegen Nr. 21 Abs. 3 Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt dagegen nicht zur Unwirksamkeit der Forderungsabtretung, weil die Vorschrift nur eine schuldrechtliche Verpflichtung der Bank enthält, nicht aber die dingliche Wirkung eines Abtretungsverbotes nach § 399 BGB begründet (BGH, Urteil vom 21. April 1972 - V ZR 52/70 = NJW 1972, 1463, 1464 = WM 1972, 853, 854 zu der gleichlautenden Nr. 21 Abs. 3 Satz 2 AGB der Banken).
  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
    Ein Vorbehaltsurteil ist nur insoweit bindend, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen des Urkundenverfahrens beruht (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1959 - VIII ZR 192/58 = NJW 1960, 576; ähnlich Urteil vom 26. Oktober 1981 - II ZR 70/81 = NJW 1982, 183, 184 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 70/81

    Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenverfahren

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
    Ein Vorbehaltsurteil ist nur insoweit bindend, als es nicht auf den eigentümlichen Beschränkungen des Urkundenverfahrens beruht (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1959 - VIII ZR 192/58 = NJW 1960, 576; ähnlich Urteil vom 26. Oktober 1981 - II ZR 70/81 = NJW 1982, 183, 184 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.10.1957 - V ZR 212/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
    Durch Abschluß der Sicherungsabrede mit der B. V. bank hat der Beklagte einen durch die Tilgung der Forderung aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr der zur Sicherung bestellten Grundschulden erlangt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Oktober 1957 - V ZR 212/55 = LM § 313 BGB Nr. 14; vom 5. November 1976 - V ZR 5/75 - NJW 1977, 247; Staudinger/Scherübl a.a.O. § 1191 Rdn. 57; Soergel/Baur a.a.O. § 1192 Rdn. 36).
  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 5/75

    Abtretung eines Rückgewähranspruchs eines Gemeinschuldners - Verfügung über einen

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 164/80
    Durch Abschluß der Sicherungsabrede mit der B. V. bank hat der Beklagte einen durch die Tilgung der Forderung aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr der zur Sicherung bestellten Grundschulden erlangt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Oktober 1957 - V ZR 212/55 = LM § 313 BGB Nr. 14; vom 5. November 1976 - V ZR 5/75 - NJW 1977, 247; Staudinger/Scherübl a.a.O. § 1191 Rdn. 57; Soergel/Baur a.a.O. § 1192 Rdn. 36).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2016 - 23 U 50/15

    Berechnung der Rückgewähransprüche nach Darlehenswiderruf

    Sofern der Schuldner der gesicherten Forderung - wie hier - zugleich der Gläubiger des (aufschiebend bedingten) Anspruchs auf Rückgewähr der Sicherungsgrundschuld ist, kann er die Erfüllung der gesicherten Forderung verweigern, bis der Sicherungsnehmer ihm die zur Umschreibung der Grundschuld erforderlichen Unterlagen Zug um Zug aushändigt (BGH NJW 1991, 1821 [BGH 05.02.1991 - XI ZR 45/90] ; NJW 1982, 2768 [BGH 13.05.1982 - III ZR 164/80] ; KG BKR 2015, 109 unter Bezugnahme auf §§ 1192, 1144 BGB sowie NJW 1994, 1475, zur Bezahlung der Grundschuld summe; vgl. auch Staudinger-Wolfsteiner, BGB, Neubearb.
  • OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 96/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts durch Abschluss einer

    Das Argument des Prozessbevollmächtigten der Kläger, eine unmittelbare, bei der Wertbemessung zu berücksichtigende Folge des Widerrufs sei es auch, dass die Grundschulden herauszugeben seien, verfängt nicht, denn der Anspruch auf Rückgabe der Sicherheiten ist durch die Tilgung der gesicherten Forderung aufschiebend bedingt (BGH v. 5.11.1976 - V ZR 5/75; v. 13.5.1982 - III ZR 164/80), und durch den Widerruf geraten die gesicherten Forderungen gerade nicht vollständig in Wegfall.
  • OLG Stuttgart, 18.04.2017 - 6 U 36/16

    Immobilienkredit: Verwirkung des Widerrufsrechts nach einvernehmlicher

    Zwar haben die Kläger derzeit keinen fälligen Anspruch auf Rückgabe der Sicherheit, den sie der Beklagten entgegenhalten könnten, weil sich der Anspruch auf Rückgabe der Sicherheit aus der schuldrechtlichen Sicherungsabrede durch die Tilgung der gesicherten Forderung aufschiebend bedingt ist (BGH v. 5.11.1976 - V ZR 5/75; v. 13.5.1982 - III ZR 164/80) und die Sicherungsabrede auch ohne entsprechende ausdrückliche Vereinbarung regelmäßig nicht nur die eigentlichen Erfüllungsansprüche erfasst, sondern auch diejenigen, die als typische Folgeansprüche für den Fall einer sich im Laufe der Vertragsabwicklung herausstellenden Unwirksamkeit des Vertrages entstehen und damit auch die Ansprüche des Darlehensgebers aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis (BGH v. 17.1.2017 - XI ZR 170/16 Rn. 7; v. 16.5.2006 - XI ZR 48/04, v. 28.10.2003 - XI ZR 263/02, v. 26.11.2002 - XI ZR 10/00).
  • BGH, 28.09.1999 - XI ZR 90/98

    Verjährung des Zinsanspruchs aus Sicherungsgrundschulden

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sichern die ausbedungenen Grundschuldzinsen nicht nur die Darlehenszinsen, sondern auch die Hauptforderung (BGH, Urteil vom 13. Mai 1982 - III ZR 164/80, WM 1982, 839, 841; BGH, Urteil vom 4. Juni 1992 - IX ZR 58/91, WM 1992, 1497, 1500; BGH, Beschluß vom 21. Januar 1993 - IX ZR 174/92, ZIP 1993, 257, 258; BGH, Urteil vom 9. November 1995 - IX ZR 179/94, WM 1995, 2173, 2176).
  • BGH, 07.10.2011 - V ZR 78/11

    Zugewinngemeinschaft: Verfügung eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen bei

    Ein potentieller Gläubiger wird aber schon im Zeitpunkt der Grundschuldbestellung von einer Wertminderung des Grundstücks im Umfang des vollen, die dinglichen Zinsen einbeziehenden Sicherungswerts der Grundschuld (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1982- III ZR 164/80, NJW 1982, 2768, 2769 zu II. 2.) ausgehen.
  • BGH, 08.12.1988 - III ZR 107/87

    Verletzung der Treuhänderpflichten bei Verzicht auf eine sicherungshalber

    Der Sicherungsgeber hat aufgrund des Sicherungsvertrags einen - durch die Tilgung der Forderung aufschiebend bedingten - Anspruch auf Rückgewähr der Sicherungsgrundschuld (Senatsurteil vom 13. Mai 1982 - III ZR 164/80 = NJW 1982, 2768, 2769 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04

    Verbraucherkreditgeschäft der Bank: Unwirksamkeit einer Forderungsabtretung

    In der Entscheidung BGH NJW 1982, 2768-2770= WM 1982, 839-841 wird zwar die dort vorliegende Abtretung einer Bank für wirksam gehalten, der BGH geht auf die Problematik des Bankgeheimnisses jedoch in keiner Weise ein.
  • BGH, 05.02.1991 - XI ZR 45/90

    Übernahme einer Grundschuld in Anrechnung auf den Kaufpreis; Einwendungen des

    Er konnte die Erfüllung der Darlehensforderung verweigern, bis die Gläubigerin ihm die zur Umschreibung der Grundschuld erforderlichen Unterlagen Zug um Zug aushändigte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1982 - III ZR 164/80, WM 1982, 839, 841; Soergel/Konzen, BGB 12. Aufl. § 1191 Rdn. 42).
  • OLG Köln, 15.09.2005 - 8 U 21/05

    Verstoß der Abtretung von Darlehensrückzahlungsforderungen einer Bank gegen das

    Ganz überwiegend wird es als zulässig angesehen, dass eine Bank Rückzahlungsansprüche jedenfalls gegen Kunden, die in Verzug geraten sind oder denen ein anderweitiger Pflichtverstoß vorzuwerfen ist, durch Veräußerung und Abtretung verwerten (BGH NJW 1982, 2768 ff.; OLG Celle WM 2004, 1384 ff.; LG Frankfurt WM 2005, 1120 ff.; LG Koblenz WM 2005, 30 ff.; Schimansky/Bunte/Lwowski/Pruckner, Bankrechtshandbuch, Band I, § 39 Rdnr. 5 ff., 29; Bütter, EWiR 2005, 161 ff.; Streit/Schiermeyer, EWiR 2005, 295 ff.; Rinze/Heda, WM 2004, 1557 ff.; Cahn, WM 2004, 2041 ff.; jeweils m. w. N.).

    Dem Schutzbedürfnis des Bankkunden wird dadurch Rechnung getragen, dass bei unberechtigter Offenbarung eines Bankgeheimnisses die Bank dem Kunden gegebenenfalls zum Schadensersatz verpflichtet sein kann (vgl. BGH NJW 1982, 2768 ff.; LG Frankfurt WM 2005, 1120 ff.; LG Koblenz WM 2005, 30 ff., Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.0., § 39 Rdnr. 29; Toth-Feher/Schick, ZIP 2004, 491 ff.).

  • BGH, 02.10.1990 - XI ZR 205/89

    Rechte des Sicherungsgebers nach Abtretung einer durch Grundschuld gesicherten

    Die isolierte Forderungsabtretung ist nicht unwirksam, da die Sicherungsabrede - jedenfalls soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - in der Regel kein Abtretungsverbot im Sinne des § 399 BGB, sondern nur die schuldrechtliche Verpflichtung begründet, die Zweckbindung der Grundschuld zu erhalten (BGH, Urteil vom 13. Mai 1982 - III ZR 164/80, NJW 1982, 2768 zu Nr. 21 III 2 AGB der Banken; BGH, Urteil vom 4. Juli 1986 - V ZR 238/84, ZIP 1986, 1454/1456; Erman/Räfle aaO § 1191 Rdn. 55; Staudinger/Scherüb1 aaO § 1191 Rdn. 38 und 39; a.A. MünchKomm/Eickmann, § 1191 Rdn. 24 und 56).
  • BGH, 26.01.1999 - XI ZR 90/98

    Hemmung der Verjährung des Anspruchs auf Zinsen aus einer Sicherungsgrundschuld

  • BGH, 12.11.1986 - V ZR 266/85

    Rechtsfolgen der Zahlung des Eigentümers auf die Grundschuld

  • BGH, 09.11.1995 - IX ZR 179/94

    Benachteiligung des Sicherungsgebers durch eine Globalzession

  • BGH, 13.11.1986 - IX ZR 26/86

    Rechtsfolgen des Erwerbs durch einen dinglich Berechtigten zu einem Preis unter

  • LG Koblenz, 25.11.2004 - 3 O 496/03

    Abtretbarkeitsanspruch einer Bank auf Rückzahlung eines Darlehens

  • OLG Schleswig, 26.02.2009 - 5 U 71/08

    Bankkredit: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung in einem

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2004 - 21 O 96/02

    Bankgeheimnis steht einer Forderungsabtretung nicht entgegen

  • LG Ravensburg, 20.01.2005 - 6 O 399/04

    Zulässigkeit der Abtretung der Ansprüche eines Kreditengagements und einer dafür

  • BGH, 08.12.2000 - V ZR 270/99

    Nichtigkeit eines Kaufvertrags betreffend ein Erbbaurecht bei krassem

  • LG Münster, 13.07.2010 - 14 O 416/09

    Grundschuldbestellung bei einer Verfügung über das Vermögen im Ganzen im

  • BGH, 16.02.1989 - IX ZR 256/87

    Berechnung der Bürgschaftsschuld nach Verwertung eines Grundpfandrechts

  • OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 6 U 226/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG München, 22.02.2012 - 34 Wx 18/12

    Grundbuchverfahren: Umfang einer die Abtretbarkeit einer Grundschuld

  • OLG Dresden, 11.01.2006 - 8 U 1373/05

    Wirksamkeit einer zur Finanzierung einer Immoblienfonds-Beteiligung durch einen

  • BGH, 21.01.1993 - IX ZR 174/92

    Verjährungshemmung für einen Anspruch auf Zahlung von Grundschuldzinsen so lange,

  • LG Mainz, 07.08.1987 - 7 O 198/87

    Einschränkung der Sicherungsabrede in einer Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - 3 StR 129/82   

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https://dejure.org/1982,867
BGH, 13.05.1982 - 3 StR 129/82 (https://dejure.org/1982,867)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 3 StR 129/82 (https://dejure.org/1982,867)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 3 StR 129/82 (https://dejure.org/1982,867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Problematik der Anfechtung eines Urteils bei mangelnder Erstinstanzlichkeit - Vorliegen eines Berufungsurteils einer großen Strafkammer - Zuständigkeit des Gerichts - Umdeutung des Berufungsurteils - Voraussetzungen zur Behandlung des Berufungsurteils als ...

  • Juristenzeitung

    Zur Zuständigkeit bei Revisionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 63
  • NJW 1982, 2674
  • MDR 1982, 769
  • NStZ 1982, 389 (Ls.)
  • StV 1982, 510
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70

    Rückwirkende Geltung neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen - Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 129/82
    In diesen Fällen ist das Oberlandesgericht zur Entscheidung über die Revision zuständig (im Anschluß an BGHSt 23, 283).

    Der Bundesgerichtshof hat das bisher zugelassen, wenn die große Strafkammer bei der Verhängung der Strafe über die auch für sie als Berufungsgericht geltende Strafgewalt des Schöffengerichts - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (§ 24 Abs. 2 GVG) - hinausgegangen ist und in der Hauptverhandlung die für das erstinstanzliche Verfahren geltenden zwingenden Vorschriften beachtet hat (BGHSt 23, 283; BGH GA 1968, 340).

    Das hätte zur Folge, daß eine Behandlung des Berufungsurteils als erstinstanzliches nicht in Betracht käme und die Strafkammer an die Strafgewalt des Amtsgerichts gebunden wäre (vgl. BGHSt 23, 283, 285; BGH NJW 1970, 155, 156).

  • BGH, 21.10.1969 - 5 StR 435/69

    Beachtung der fehlerhaften Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts durch

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 129/82
    Das hätte zur Folge, daß eine Behandlung des Berufungsurteils als erstinstanzliches nicht in Betracht käme und die Strafkammer an die Strafgewalt des Amtsgerichts gebunden wäre (vgl. BGHSt 23, 283, 285; BGH NJW 1970, 155, 156).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86

    Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches

    Ist in einer Berufungsverhandlung vor der großen Strafkammer allerdings auf eine über drei Jahre Freiheitsstrafe liegende Strafe - als Einzel- oder als Gesamtstrafe (Kleinknecht/Meyer, 37. Aufl. § 24 GVG Rdn. 8) - erkannt, somit der auch für das Berufungsgericht bindende (allgemeine Meinung; vgl. Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 24 GVG Rdn. 21 m.w.Nachw.) Strafrahmen des § 24 Abs. 2 GVG überschritten worden, so kann die als Berufungsverhandlung durchgeführte Hauptverhandlung als Verhandlung im ersten Rechtszug angesehen werden, falls die für das Verfahren in erster Instanz geltenden Vorschriften beachtet worden sind; dabei spielt es dann keine Rolle, ob die große Strafkammer als erstinstanzliches Gericht entscheiden wollte oder nicht (BGHSt 23, 283, 284/285; 31, 63, 64/65).

    Die notwendige Voraussetzung dafür, ein Berufungsverfahren als erstinstanzliches Verfahren zu werten, nämlich die Beachtung der für das erstinstanzliche Verfahren geltenden zwingenden Vorschriften (BGHSt 21, 229, 230 [BGH 21.03.1967 - 1 StR 60/67]; 31, 63, 64/65; BGH GA 1968, 340; Hanack JZ 1973, 694; Paulus in KMR, 7. Aufl. § 6 StPO Rdn. 9), ist daher auch nicht erfüllt, da die Strafkammer hinsichtlich des versuchten Diebstahls ohne eigene Beweisaufnahme entschieden hat.

  • BGH, 01.06.2005 - 1 StR 100/05

    Unschädliche Fehltenorierung bei vermeintlicher Berufungsverhandlung in einem

    Das Verfahren und das Urteil des Landgerichts sind jedoch hier als erstinstanzlich zu beurteilen, weil die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHSt 21, 229; 23, 283; 31, 63; BGH NStZ-RR 1997, 229).

    Damit wären sie auch nach dem für dem für das Beweisverfahren erster Instanz geltenden § 251 Abs. 2 Nr. 3 StPO zulässig gewesen (vgl. BGHSt 31, 63, 65).

  • BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1195/05

    Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde (Erfordernis verfassungsrechtlichen

    Denn die "Umdeutung" einer Berufungsverhandlung in eine erstinstanzliche entspricht ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. Reichsgericht, Urteil des V. Strafsenats vom 21. August 1941 - 5 D 264/41 -, RGSt 75, S. 304; Bundesgerichtshof, Urteil des 4. Senats vom 24. Januar 1957 - 4 StR 515/59 -, MDR 1957, S. 370; Bundesgerichtshof, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 1970 - 4 StR 141/70 -, BGHSt 23, 283 ; Bundesgerichtshof, Beschluss des 3. Strafsenats vom 13. Mai 1982 - 3 StR 129/82 -, BGHSt 31, 63 ; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 25. Juni 1986 - 3 Ss 89/86 -, JR 1987, S. 34 m. krit. Anm. Seebode; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18. September 1986 - 4 StR 461/86 -, NJW 1987, S. 1211 ; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 4 StR 236/89 -, NStZ 1990, S. 24 ; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. April 1996 - 4 StR 142/96 -, NStZ-RR 1997, S. 22; differenzierend Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 3 Ss 238/04 -, NStZ 1985, S. 423 m. zust. Anm. Seebode).
  • BGH, 16.06.2009 - 4 StR 647/08

    Strafzumessung bei der Vergewaltigung (Strafmilderung wegen der vorherigen

    Die vom Oberlandesgericht Naumburg vertretene Rechtsansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 21, 229; 23, 283; 31, 63; BGH NStZ-RR 1997, 22; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 1 StR 100/05).
  • OLG München, 15.02.2005 - 4St RR 1/05

    Mögliche Umdeutung in erstinstanzliches Verfahren bei Überschreitung der

    Die Verlesung der Zeugenvernehmungen auch erster Instanz wäre auch nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO zulässig gewesen (vgl. BGHSt 31, 63/65), diejenige des toxikologischen Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München nach § 256 Abs. 1 Satz 1 StPO.
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 142/96

    Behandlung eines Verfahrens als erstinstanzlich

    Das Verfahren und das Urteil des Landgerichts sind jedoch hier als erstinstanzlich zu behandeln, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHSt 21, 229 [BGH 21.03.1967 - 1 StR 60/67]; 23, 283; 31, 63; BGH bei Miebach NStZ 1990, 29 Nr. 27).
  • BGH, 20.03.1990 - 5 StR 97/90

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Entscheidung über eine Revision

    Die verfahrensmäßige Lage (vgl. BGHSt 34, 159, 164) stellte sich nämlich von vornherein so dar, daß die amtsgerichtliche Strafgewalt (§ 24 Abs. 2 GVG) nicht überschritten werden durfte, weil nur der Angeklagte in vollem Umfange Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg - Schöffengericht - vom 8. November 1988 eingelegt, die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel hiergegen aber auf den Strafausspruch beschränkt hatte (vgl. BGHSt 31, 63; Senat, Beschlüsse v. 3. August 1984 - 5 StR 506/84 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 209 und v. 5. September 1989 - 5 StR 404/89 -).
  • BGH, 05.09.1989 - 5 StR 404/89

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes (BGH) in einer Revisionsangelegenheit

    Das Landgericht durfte hier nicht als erstinstanzliches Gericht entscheiden, weil die Staatsanwaltschaft ihre Berufung auf das Strafmaß beschränkt hatte (BGHSt 31, 63, 64; Beschluß des Senats vom 3. August 1984 - 5 StR 506/84, mitgeteilt bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 208).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 394/87

    Urteilsgründe - Persönliche Verhältnisse - Verweis - Andere Entscheidung

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  • BGH, 27.06.1989 - 4 StR 236/89

    Nachträgliche Entscheidung auf eine Gesamtstrafe im Beschlussverfahren - Wechsel

    Daß das Landgericht im Verfahren vor dem Amtsgericht abgegebene Aussagen von Zeugen verlesen hat, steht hier dieser Annahme nicht entgegen, weil die Verlesung auch nach dem für das Beweisverfahren erster Instanz geltenden § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO zulässig gewesen wäre (vgl. BGHSt 31, 63, 65),.
  • BGH, 25.08.1988 - 1 StR 11/88

    Grenzen und Inhalt der neuen Verhandlung bei Rückverweisung einer Sache zu neuer

  • BGH, 26.02.1991 - 5 StR 74/91

    Bestimmung des Strafmaßes beim Handel mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 03.08.1984 - 5 StR 506/84

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes zur Entscheidung über eine Revision -

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - V BLw 20/81   

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https://dejure.org/1982,683
BGH, 13.05.1982 - V BLw 20/81 (https://dejure.org/1982,683)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - V BLw 20/81 (https://dejure.org/1982,683)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - V BLw 20/81 (https://dejure.org/1982,683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 78
  • NJW 1982, 2665
  • MDR 1982, 837
  • DNotZ 1982, 757 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1952 - V BLw 45/52

    Erwerbsgartenbau. Hofeigenschaft

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - V BLw 20/81
    Der Begriff der landwirtschaftlichen Besitzung setzt mehr als den Besitz einzelner landwirtschaftlicher Grundstücke voraus; er erfordert eine wirtschaftliche Einheit , zu der außerdem in der Regel eine Hofstelle kommen muß (BGHZ 8, 109, 115 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1965 - V BLw 8/65

    Hofvermerk und Hofeigenschaft

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - V BLw 20/81
    Nach der früheren Regelung in § 35 Abs. 4 der Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen (LVO) war trotz Wegfalls einer die Hofeigenschaft begründenden Voraussetzung der Grundbesitz als Hof zu behandeln, bis der Hofvermerk gelöscht wurde; allerdings konnte die durch den Hofvermerk begründete Vermutung der Hofeigenschaft in einem Feststellungsverfahren gemäß § 37 LVO - auch für einen zurückliegenden Zeitpunkt - widerlegt werden (BGH Beschluß vom 14. Juli 1965, V BLw 8/65, RdL 1965, 236).
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Maßgeblich ist insoweit, ob die landwirtschaftliche Betriebseinheit im Zeitpunkt des Erbfalls bereits auf Dauer aufgelöst war (Senat, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BLw 2/99, NJW-RR 2000, 292; Beschluss vom 28. April 1995 - BLw 73/94, NJW-RR 1995, 1155, 1156; Beschluss vom 13. Mai 1982 - V BLw 20/81, BGHZ 84, 78, 84; vgl. auch Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 12/11, FamRZ 2013, 622 Rn. 35; OLG Hamm, RdL 2007, 97, 98; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, HöfeO, 10. Aufl., § 1 Rn. 101; Faßbender in: Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, HöfeO, 3. Aufl., § 1 Rn. 115).

    Ob das der Fall ist, ist weitgehend eine Frage tatrichterlicher Würdigung, die von dem Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Beschwerdegericht sachlich-rechtlich den richtigen Ansatzpunkt gewählt und die notwendigen Tatsachen verfahrensfehlerfrei festgestellt hat (Senat, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BLw 2/99, NJW-RR 2000, 292; Beschluss vom 28. April 1995 - BLw 73/94, NJW-RR 1995, 1155, 1156; Beschluss vom 13. Mai 1982 - V BLw 20/81, BGHZ 84, 78, 84).

    Indizien können etwa der bauliche Zustand der Hofstelle, die über Jahrzehnte andauernde Stücklandverpachtung der Grundstücke, die lang andauernde Bewirtschaftungsaufgabe durch den Erblasser und dessen Wille, den ehemaligen Hof aufzuteilen, sein (Senat, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BLw 2/99, NJW-RR 2000, 292 f.; Beschluss vom 28. April 1995 - BLw 73/94, NJW-RR 1995, 1155, 1156; Beschluss vom 13. Mai 1982 - V BLw 20/81, BGHZ 84, 78, 83 f.).

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 2/99

    Verneinung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht

    Ob die Betriebseinheit beim Tode des Erblassers bereits aufgelöst war, ist weitgehend eine Frage tatrichterlicher Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Beschwerdegericht sachlich-rechtlich den richtigen Ansatzpunkt gewählt und die nötigen Tatsachen verfahrensfehlerfrei festgestellt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 28. April 1995, BLw 73/94, BGHR HöfeO § 1 Abs. 3, landwirtschaftliche Besitzung; BGHZ 84, 78, 83 ff).

    In diesem Rahmen ist nicht zu beanstanden, daß das Beschwerdegericht sowohl den schlechten baulichen Zustand der Hofstelle, das völlige Fehlen jeglichen Inventars und die über Jahrzehnte dauernde Stücklandverpachtung der Grundstücke (vgl. dazu schon BGHZ 84, 78, 84) als wesentliche Indizien für das Fehlen einer landwirtschaftlichen Betriebseinheit gewertet hat (vgl. auch Senatsbeschl. v. 28. April 1995 aaO).

  • BGH, 28.04.1995 - BLw 73/94

    Wegfall der Hofeigenschaft

    Dies gilt nicht nur, wenn eine vorhandene Hofstelle ihre Eignung verliert, sondern auch dann, wenn sie ganz wegfällt (BGHZ 84, 78 [BGH 13.05.1982 - V Blw 20/81]).

    So hat der Senat schon in BGHZ 84, 83 [BGH 13.05.1982 - V Blw 20/81] ausgeführt, daß die Hofeigenschaft "in Verbindung mit dem Verkauf und der Übergabe der Hofstelle" geprüft werden müsse.

  • OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04

    Betriebseinheit; Hofeigenschaft; Höfeordnung; Wegfall der Betriebseinheit;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Hofeseigenschaft einer Grundstücksgesamtheit unabhängig vom Fortbestehen des Hofvermerks im Grundbuch nach § 1 Abs. 3 S. 1 HöfeO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 HöfeO dann entfällt, wenn keine landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Besitzung mehr vorhanden ist (vgl. BGH RdL 2000, 49; AgrarR 1995, 235; BGHZ 84, 78, 83).
  • OLG Köln, 05.11.2012 - 23 WLw 7/12
    Die Hofeigenschaft entfällt unabhängig davon jedoch, wenn tatsächlich keine landwirtschaftliche Besitzung als Hof im Sinne der Höfeordnung mehr vorhanden ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 HöfeO; BGH AgrarR 2000, 227 = RdL 2000, 49; AgrarR 1995, 235 = RdL 1995, 179; BGHZ 84, 78, 83 = NJW 1982, 2665).
  • BGH, 31.10.1990 - BLw 9/90

    Anspruch auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Zulässigkeit einer

    Das Oberlandesgericht hat festgestellt, daß der hinterlassene Grundbesitz beim Erbfall kein Hof im Sinne der Höfeordnung mehr war, weil die für eine landwirtschaftliche Besitzung notwendige wirtschaftliche Einheit nicht mehr vorgelegen habe (Hinweis auf BGHZ 84, 78 ff [BGH 13.05.1982 - V Blw 20/81]).

    Abgesehen davon, daß in der Rechtsmittelbegründung nicht im einzelnen dargelegt ist, welche entscheidungserheblichen Rechtssatz das Beschwerdegericht abweichend von Rechtssätzen in den aufgeführten Vergleichsentscheidungen aufgestellt haben soll, stellen diese Entscheidungen (BGHZ 84, 78 [BGH 13.05.1982 - V Blw 20/81]; OLG Oldenburg Beschl. v. 14. Dezember 1989, Az. 10 WLw 39/89; OLG Celle AgrarR 1980, 286) auch keinen von der angefochtenen Entscheidung abweichenden Rechtssatz auf.

    Das Oberlandesgericht entscheidet vielmehr ausdrücklich auf der Grundlage der Rechtsausführungen in BGHZ 84, 78 ff. [BGH 13.05.1982 - V Blw 20/81].

  • OLG Oldenburg, 30.04.2009 - 10 W 17/09

    Betriebseinstellung als dauerhafter Wegfall der Hofeigenschaft

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Hofeseigenschaft einer Grundstücksgesamtheit unabhängig vom Fortbestehen des Hofvermerks im Grundbuch nach § 1 Abs. 3 S. 1 HöfeO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 HöfeO dann entfällt, wenn keine landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Besitzung mehr vorhanden ist (vgl. BGH RdL 2000, 49. AgrarR 1995, 235. BGHZ 84, 78, 83).
  • OLG Schleswig, 29.08.1995 - 3 W 52/94

    Einfache Beschwerde mit dem Ziel die Einziehung eines Hoffolgezeugnisses zu

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  • OLG Köln, 23.10.2014 - 23 WLw 5/14

    Aufhebung der Hofeigenschaft durch Bewirtschaftung durch Dritte

    Die geschlossene Verpachtung eines Hofes berührt die Hofeigenschaften nicht (BGHZ 84, 78, 83 f. = NJW 1982, 2665, 2667; Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, HöfeO, 3. Aufl., § 1 HöfeO Rn. 72 und 126).
  • OLG Köln, 17.01.2013 - 23 WLw 10/12

    Feststellung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht; Begriff des

    Die Hofeigenschaft kann allerdings entfallen, wenn tatsächlich keine landwirtschaftliche Besitzung als Hof im Sinne der Höfeordnung mehr vorhanden ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 HöfeO; BGH AgrarR 2000, 227; AgrarR 1995, 235; BGHZ 84, 78, 83).
  • OLG Oldenburg, 24.04.2009 - 1 U 110/08

    Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs; Haftung des Rechtsanwalts

  • BGH, 22.10.1992 - BLw 35/92

    Anwendbarkeit des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in

  • BGH, 29.09.1994 - BLw 44/94

    Voraussetzungen für eine Zulassung einer Rechtsbeschwerde

  • OLG Hamm, 06.03.2007 - 10 W 1/04

    Zu den Indizien der Auflösung einer Höfe-Betriebseinheit - Zu den Voraussetzungen

  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 27/11

    Kriterien zur Bestimmung der Hofeigenschaft einer landwirtschaftlichen Besitzung

  • BGH, 03.03.2005 - BLw 37/04

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen mangels Zulassung durch

  • BGH, 28.09.2000 - BLw 13/00

    Hoferbe - Hofvermerk - Hofeigenschaft - Rechtsbeschwerde -

  • OLG Hamm, 05.11.2002 - 10 W 10/02

    Hofeigenschaft einer landwirtschaftlichen Besitzung; Landwirtschaftliche Nutzung

  • BGH, 05.07.1990 - BLw 25/89

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Abweichungsbeschwerde in

  • BGH, 10.05.1990 - BLw 1/90

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in einer Höfesache nach § 11 Abs. 1 Buchst. a

  • BGH, 29.03.2001 - BLw 20/00
  • BGH, 05.10.1989 - BLw 5/89

    Anforderungen an eine Abweichungsrechtsbeschwerde - Erteilung eines

  • AG Kempen, 12.01.2018 - 23 Lw 42/15

    Erteilung eines Hoffolgezeugnisses bzgl. Wegfalls der Hofeigenschaft durch

  • BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Begründung einer

  • BGH, 10.04.1986 - BLw 28/85

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines notariellen Erbvertrages -

  • BGH, 10.04.1985 - BLw 21/84

    Feststellung der Eigenschaft landwirtschaftlichen Grundbesitzes als Hof im Sinne

  • BGH, 10.04.1985 - BLw 33/84

    Begründetheit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Aufstellung eines anderen

  • BGH, 07.08.1984 - BLw 7/84
  • BGH, 17.09.1992 - BLw 18/92

    Anwendbarkeit des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in

  • BGH, 10.09.1998 - BLw 6/98
  • BGH, 07.08.1984 - V BLw 7/84

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Senats für

  • BGH, 19.01.1984 - V BLw 12/83

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer wegen Divergenz erhobenen Rechtsbeschwerde -

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - III ZR 1/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1664
BGH, 13.05.1982 - III ZR 1/80 (https://dejure.org/1982,1664)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - III ZR 1/80 (https://dejure.org/1982,1664)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - III ZR 1/80 (https://dejure.org/1982,1664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Europäisches Übereinkommen - Zuständigkeit - Erfüllungsort - Gebührenanspruch - Patentanwalt - Gebührenverordnung - Fälligkeit des Anspruchs - Zweijährige Verjährungsfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2733
  • MDR 1982, 995
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 1/80
    Dies folgt allerdings nicht schon daraus, daß der durch den Bevollmächtigten zustande gebrachte Vertrag deutschem Recht unterliegt, da die Vollmacht gesondert anzuknüpfen ist (vgl. BGHZ 64, 183 (192) = NJW 1975, 1220 m. w. Nachw. aus der Rspr.).

    Hierbei ist anerkannt, daß der Umfang der Vollmacht nach ihrem Wirkungsstatut, nämlich dem Recht des Landes zu beurteilen ist, in dem die Vollmacht ihre Wirkung entfalten soll (BGHZ 64, 183 (192) = NJW 1975, 1220).

    Wie der BGH bereits beiläufig entschieden hat (JZ 1963, 167 (168)) und auch im Schrifttum befürwortet wird (vgl. die Nachw. in BGHZ 64, 183 (192 f.) = NJW 1975, 1220), ist im Hinblick auf das Schutzbedürfnis des Verkehrs auch die Frage der Wirksamkeit der Vollmacht dem Recht des Wirkungslandes zu unterstellen (vgl. auch Staudinger-Firsching, BGB, 10./11. Aufl., Vorb. Art. 12 EGBGB Rdnr. 247; Palandt-Heldrich, Vorb. Art. 12 EGBGB Anm. 5 a bb).

  • BGH, 28.09.1978 - III ZR 203/74

    Beschränkung der Haftung auf einen Höchstbetrag bei Haftung aus unerlaubter

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 1/80
    Daß die Rüge aus § 551 Nr. 7 ZPO auch erhoben werden kann, wenn in den Entscheidungsgründen auf eine Einrede als selbständiges Verteidigungsmittel überhaupt nicht eingegangen ist, entspricht allgemeiner Auffassung (zur Einrede der Verjährung vgl. Senat, VersR 1979, 348 (349)).
  • BGH, 19.09.1973 - VIII ZR 65/72

    Geltung deutschen Rechts kraft hypothetischen Parteiwillens

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 1/80
    Dabei wird der hypothetische Parteiwille nicht durch die subjektiven Vorstellungen der Parteien bestimmt; es handelt sich vielmehr darum, die Interessen der Parteien auf objektiver Grundlage abzuwägen und zu ermitteln, ob der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses danach auf eine bestimmte Rechtsordnung für das ganze Vertragsverhältnis hinweist (BGHZ 61, 221 (223) = NJW 1973, 2151 m. w. Nachw.).
  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 1/80
    Bei Prüfung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts nach Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ hat das Gericht das auf das betreffende - hier streitige - Rechtsverhältnis anwendbare Recht nach seinen Kollisionsnormen zu ermitteln und alsdann den Erfüllungsort der streitigen vertraglichen Verpflichtung nach diesem Recht zu bestimmen (EuGH, NJW 1977, 491).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 1/80
    Aus Gründen der Prozeßökonomie wird freilich ein Übergehen einzelner Angriffs- und Verteidigungsmittel dann als unschädlich angesehen, wenn das übergangene Angriffs- oder Verteidigungsmittel zur Begründung oder zur Abwehr der Klage ungeeignet war (BGHZ 39, 333 (339) = NJW 1963, 2272; Rosenberg-Schwab, ZPR, 13. Aufl., § 144 VII 7; jew. m. w. Nachw.).
  • EuGH, 04.03.1982 - 38/81

    Effer Spa / Kantner

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 1/80
    Der EuGH hat die Frage mit Urteil vom 4.3.1982 (Rs 38/81) wie folgt beantwortet:.
  • BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 146/60
    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 1/80
    Wie der BGH bereits beiläufig entschieden hat (JZ 1963, 167 (168)) und auch im Schrifttum befürwortet wird (vgl. die Nachw. in BGHZ 64, 183 (192 f.) = NJW 1975, 1220), ist im Hinblick auf das Schutzbedürfnis des Verkehrs auch die Frage der Wirksamkeit der Vollmacht dem Recht des Wirkungslandes zu unterstellen (vgl. auch Staudinger-Firsching, BGB, 10./11. Aufl., Vorb. Art. 12 EGBGB Rdnr. 247; Palandt-Heldrich, Vorb. Art. 12 EGBGB Anm. 5 a bb).
  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Für sie gilt das Recht des Staates, in dem sie Wirkung entfalten soll (BGHZ 64, 183, 192; 128, 41, 47; BGH, Urteile vom 13. Mai 1982 - III ZR 1/80, WM 1982, 1132, 1133 und vom 26. April 1990 - VII ZR 218/89, WM 1990, 1847, 1848).
  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92

    Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und

    Wollte der angebliche Vertreter eine Vollmacht der britischen Gesellschaft behaupten, so richtete sich eine solche Vertretungsmacht aufgrund des deutschen internationalen Privatrechts grundsätzlich nach dem Recht des Landes, in dem die Vollmacht ihre Wirkung entfalten sollte (vgl. BGHZ 64, 183, 192; BGH, Urt. v. 13. Mai 1982 - III ZR 1/80, NJW 1982, 2733; v. 26. April 1990 - VII ZR 218/89, NJW 1990, 3088; Palandt/Heldrich aaO Anh. Art. 32 EGBGB RdNr. 1 ff; Reithmann/Martiny aaO Rdnr. 868, 918, 929 ff, 944 ff; Knoche aaO 167 ff), soweit das Gesellschaftsstatut diesen Grundsatz nicht einschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 26. November 1990 - II ZR 92/90, WM 1991, 193 m.Anm. Thode WuB IV E Art. 33 EGBGB 1.91).
  • BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03

    Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks

    Auch für die Vollmachtserteilung gilt das Recht des Staates, in dem sie nach dem Willen des Vollmachtgebers rechtliche Wirkung entfalten soll (BGHZ 64, 183, 192; 128, 41, 47; BGH, Urteile vom 13. Mai 1982 - III ZR 1/80, WM 1982, 1132, 1133 und vom 26. April 1990 - VII ZR 218/89, WM 1990, 1847, 1848; siehe auch Senatsurteil vom 3. Februar 2004, aaO Umdr.
  • BGH, 13.05.1992 - IV ZR 79/91

    Leistung einer Vorauszahlung aus einem Lebensversicherungsvertrag unter Abtretung

    Die Vertretungsmacht des Vaters zum Abschluß des Abtretungsvertrages hat das Berufungsgericht zutreffend nach deutschem Recht beurteilt (vgl. BGHZ 43, 21, 27; BGH, Urteil vom 13. Mai 1982 - III ZR 1/80 - NJW 1982, 2733 unter I 2 d).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1235
BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80 (https://dejure.org/1982,1235)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - I ZR 205/80 (https://dejure.org/1982,1235)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - I ZR 205/80 (https://dejure.org/1982,1235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund strafbewehrter Unterlassungsverpflichtung - Fehlen einer Annahmeerklärung - Voraussetzungen eines Preisnachlasses - Abweichung von einem "Normalpreis" des Anbieters - Begriff der versteckten Zugabe - Leistung gegen ein nur ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 167
  • MDR 1983, 29
  • GRUR 1982, 688
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 119/74

    Anforderungen an Begriff der Zugabe im Sinne der Zugabeverordnung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist ein gekoppeltes Vorspannangebot dadurch gekennzeichnet, daß neben einer marktüblich angebotenen Hauptware eine andere Ware, die meist betriebs- oder branchenfremd ist, zu einem besonders günstig erscheinenden Preis angeboten, jedoch nicht ohne die Hauptware abgegeben wird (BGH 65, 68, 69 - Vorspannangebot - BGH GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; GRUR 1977, 110, 111 - WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

    Dabei hat es nicht hinreichend berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Koppelung einer marktüblichen Ware eines Anbieters mit einer für letzteren betriebs- oder branchenfremden Ware grundsätzlich Wettbewerbswidrig ist und nur ausnahmsweise bei Hinzutreten besonderen Tatsachen zulässig sein kann (BGHZ 65, 68, 71 f - Vorspannangebot - BGH GRUR 1976, 637, 638 f - WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen - GRUR 1977, 110, 111, 112 - WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

    Zwischen Filmen und dem normalen Leistungsangebot eines Verkehrsunternehmens besteht auch keine "Gebrauchsnähe", die der Annahme eines Vorspannangebots entgegenwirken könnte (BGH GRUR 1962, 415 = WRP 1962, 200 - Glockenpackung I - GRUR 1976, 637, 639 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen - 1977, 110, 112 = WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75

    Anforderungen und Einordnung kopflastiger Vorspannangebote - Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist ein gekoppeltes Vorspannangebot dadurch gekennzeichnet, daß neben einer marktüblich angebotenen Hauptware eine andere Ware, die meist betriebs- oder branchenfremd ist, zu einem besonders günstig erscheinenden Preis angeboten, jedoch nicht ohne die Hauptware abgegeben wird (BGH 65, 68, 69 - Vorspannangebot - BGH GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; GRUR 1977, 110, 111 - WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

    Dabei hat es nicht hinreichend berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Koppelung einer marktüblichen Ware eines Anbieters mit einer für letzteren betriebs- oder branchenfremden Ware grundsätzlich Wettbewerbswidrig ist und nur ausnahmsweise bei Hinzutreten besonderen Tatsachen zulässig sein kann (BGHZ 65, 68, 71 f - Vorspannangebot - BGH GRUR 1976, 637, 638 f - WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen - GRUR 1977, 110, 111, 112 - WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

    Zwischen Filmen und dem normalen Leistungsangebot eines Verkehrsunternehmens besteht auch keine "Gebrauchsnähe", die der Annahme eines Vorspannangebots entgegenwirken könnte (BGH GRUR 1962, 415 = WRP 1962, 200 - Glockenpackung I - GRUR 1976, 637, 639 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen - 1977, 110, 112 = WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64

    Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
    Das Revisionsgericht kann auf der Grundlage der bisher vorliegenden Feststellungen darüber nicht abschließend entscheiden, denn das Berufungsgericht wird noch zu prüfen haben, ob die Verpflichtungserklärung der Beklagten so ernsthaft gewesen und die Einhaltung von der Beklagten so nachdrücklich betrieben worden ist, wie es für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nach dem gebotenen strengen Maßstab zu fordern ist (vgl. BGH GRUR 1967, 362, 367 = WRP 1967, 216 - Spezialsalz I - GRUR 1970, 558, 559 = WRP 1970, 391 - Sanatorium -).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann letztere auch durch eine einseitige, strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung des Verletzers beseitigt werden; der Annahme dieser Erklärung durch den Gegner bedarf es hierfür nicht (BGH GRUR 1964, 82, 86 - Lesering - 1967, 362, 366 = WRP 1967, 216 - Spezialsalz I -).

  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78

    Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ergibt sich das allgemeine Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellrechtlichen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an einer gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH GRUR 1973, 208, 209 - WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin - GRUR 1980, 241, 242 = WRP 1980, 253 - Rechtsschutzbedürfnis).

    Insbesondere wird es dabei auch der von ihm im Berufungsurteil schon zutreffend aufgeworfenen Frage nachzugehen haben, ob aufgrund des trotz der Unterwerfungserklärung fortgesetzten wettbewerbswidrigen Verhaltens der Beklagten weiterhin oder erneut Wiederholungsgefahr bestanden hat (vgl. BGH GRUR 1980, 241, 242 - WRP 1980, 253 - Rechtsschutzbedürfnis -) oder ob hier der von der Beklagten behauptete Umfang und insbesondere die Art der nachfolgenden Verstöße eine andere Beurteilung zulassen.

  • BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74

    Vorspannangebot

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist ein gekoppeltes Vorspannangebot dadurch gekennzeichnet, daß neben einer marktüblich angebotenen Hauptware eine andere Ware, die meist betriebs- oder branchenfremd ist, zu einem besonders günstig erscheinenden Preis angeboten, jedoch nicht ohne die Hauptware abgegeben wird (BGH 65, 68, 69 - Vorspannangebot - BGH GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; GRUR 1977, 110, 111 - WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

    Dabei hat es nicht hinreichend berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Koppelung einer marktüblichen Ware eines Anbieters mit einer für letzteren betriebs- oder branchenfremden Ware grundsätzlich Wettbewerbswidrig ist und nur ausnahmsweise bei Hinzutreten besonderen Tatsachen zulässig sein kann (BGHZ 65, 68, 71 f - Vorspannangebot - BGH GRUR 1976, 637, 638 f - WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen - GRUR 1977, 110, 111, 112 - WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
    Die Annahme des Berufungsgerichts, für den Begriff der versteckten Zugabe in Form einer Leistung gegen ein nur zum Schein verlangtes Entgelt (vgl. BGH GRUR 1966, 214, 216 = WRP 1965, 438 - Einführungsangebot -) komme es nicht auf den Eindruck im Verkehr, sondern auf die reale Kalkulation des Anbieters an, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1962, 415, 416 = WRP 1962, 200 - Glockenpackung I -); und hinsichtlich der tatrichterlichen Feststellung, der geringe Preis entspreche deshalb einer vernünftigen kaufmännischen Kalkulation, weil die Beklagte einen vorteilhaften Einkaufspreis an ihre Abnehmer weitergebe, hat die Revision selbst keinen Rechtsverstoß aufgezeigt.

    Zwischen Filmen und dem normalen Leistungsangebot eines Verkehrsunternehmens besteht auch keine "Gebrauchsnähe", die der Annahme eines Vorspannangebots entgegenwirken könnte (BGH GRUR 1962, 415 = WRP 1962, 200 - Glockenpackung I - GRUR 1976, 637, 639 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen - 1977, 110, 112 = WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
    Das Revisionsgericht kann auf der Grundlage der bisher vorliegenden Feststellungen darüber nicht abschließend entscheiden, denn das Berufungsgericht wird noch zu prüfen haben, ob die Verpflichtungserklärung der Beklagten so ernsthaft gewesen und die Einhaltung von der Beklagten so nachdrücklich betrieben worden ist, wie es für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nach dem gebotenen strengen Maßstab zu fordern ist (vgl. BGH GRUR 1967, 362, 367 = WRP 1967, 216 - Spezialsalz I - GRUR 1970, 558, 559 = WRP 1970, 391 - Sanatorium -).
  • BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61

    Unterschied zwischen "Buchgemeinschaften" und "Leseringen" - Unterlassung des

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann letztere auch durch eine einseitige, strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung des Verletzers beseitigt werden; der Annahme dieser Erklärung durch den Gegner bedarf es hierfür nicht (BGH GRUR 1964, 82, 86 - Lesering - 1967, 362, 366 = WRP 1967, 216 - Spezialsalz I -).
  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
    Ob ein bestimmtes Verhalten des Verletzers geeignet ist, die im Wettbewerbsrecht grundsätzlich zu vermutende Wiederholungsgefahr auszuräumen, ist im wesentlichen Tatfrage (BGH GRUR 1965, 198, 202 - Küchenmaschine -).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ergibt sich das allgemeine Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellrechtlichen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an einer gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH GRUR 1973, 208, 209 - WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin - GRUR 1980, 241, 242 = WRP 1980, 253 - Rechtsschutzbedürfnis).
  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 101/70

    Verwirkung einer Vertragsstrafe - Anspruch auf Unterlassen - Gegenstand einer

  • BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63

    Verbot des Anbietens einer Zugabe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • OLG Hamburg, 25.01.1979 - 3 U 179/78
  • BGH, 01.12.2022 - I ZR 144/21

    Wegfall der Wiederholungsgefahr III - Wegfall der Wiederholungsgefahr bei

    Dafür genügt bereits der Zugang einer einseitig vom Schuldner abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung; deren Annahme ist nicht erforderlich (st. Rspr.; zum Wettbewerbsrecht vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1982 - I ZR 205/80, GRUR 1982, 688 [juris Rn. 41] = WRP 1982, 634 - Senioren-Paß; Urteil vom 2. Dezember 1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186 [juris Rn. 20] = WRP 1983, 264 - Wiederholte Unterwerfung I; Urteil vom 24. November 1983 - I ZR 192/81, GRUR 1984, 214 [juris Rn. 23] = WRP 1984, 199 - Copy-Charge; BGH, GRUR 1985, 155 [juris Rn. 11] - Vertragsstrafe bis zu ... I; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - I ZR 190/85, GRUR 1988, 459 [juris Rn. 29] = WRP 1988, 810 - Teilzahlungsankündigung; BGH, GRUR 1990, 1051 [juris Rn. 16] - Vertragsstrafe ohne Obergrenze; BGH, Urteil vom 5. Mai 1994 - I ZR 168/92, GRUR 1994, 818 [juris Rn. 11] = WRP 1994, 597 - Schriftliche Voranmeldung; Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 [juris Rn. 20] = WRP 2006, 1139 - Vertragsstrafevereinbarung; Urteil vom 17. September 2009 - I ZR 217/07, GRUR 2010, 355 [juris Rn. 21] = WRP 2010, 649 - Testfundstelle; BGH, GRUR 2018, 1258 [juris Rn. 55] - YouTube-Werbekanal II; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 8 Rn. 78; Teplitzky/Kessen aaO Kap. 8 Rn. 36; Wenzel/Burkhardt aaO Unterlassungsanspruch Rn. 23; Schwippert in Gloy/Loschelder/Danckwerts, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 84 Rn. 69; Ahrens/Achilles aaO Kap. 8 Rn. 83 f.; Großkomm.UWG/Feddersen aaO § 13 Rn. 134 f.; Büscher/Hohlweck aaO § 8 Rn. 18; Brüning in Harte/Henning aaO § 13 Rn. 170; jurisPK.UWG/Spoenle, 5. Aufl., § 13 Rn. 78; Teplitzky, GRUR 1983, 609 f.; zum Kennzeichenrecht vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12, GRUR 2014, 595 [juris Rn. 18] = WRP 2014, 587 - Vertragsstrafenklausel; BeckOK.Markenrecht/Eckhartt aaO § 14 MarkenG Rn. 593; aA Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 13 Rn. 156; Bornkamm in Festschrift Büscher, 2018, S. 441 f.).

    (1) Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führte allein der Zugang der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch dann zum Wegfall der Wiederholungsgefahr, wenn der Gläubiger deren Annahme - wie hier - gegenüber dem Schuldner ablehnte (vgl. BGH, GRUR 1982, 688 [juris Rn. 2 und 41] - Senioren-Paß; GRUR 1984, 214 [juris Rn. 8 und 23] - Copy-Charge; GRUR 1988, 459 [juris Rn. 8 und 29] - Teilzahlungsankündigung; GRUR 1990, 1051 [juris Rn. 16] - Vertragsstrafe ohne Obergrenze; Schwippert in Gloy/Loschelder/Danckwerts aaO § 84 Rn. 69; so auch noch Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 1.163; siehe auch Teplitzky, GRUR 1983, 609 f.).

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Zum einen wird die Vergünstigung des Fortsetzungszusammenhangs im Zivilrecht seit der mehrfach genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (aaO. - Krankenwagen II) auch für fahrlässig begangene Handlungen gewährt, zu deren Begehung es unabhängig von einem entsprechenden Willen des Schuldners kommen kann; und zum anderen kann selbst der Verweigerung des Ausschlusses für Vorsatztaten allein die Befürchtung zugrunde liegen, der Schuldner werde den dann nach der Beweisregel des Vertragsstraferechts (vgl, BGH, Urt. v. 29.6. 1972 - II ZR 101/70, NJW 1972, 1893, 1895 - K-Rabatt-Sparmarken; BGH, Urt. v. 13.5. 1982 - I ZR 205/80, GRUR 1982, 688, 691 = WRP 1982, 634 - Seniorenpaß; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast, Bd. 1, 2. Aufl. 1991, § 339 BGB Rdn. 4 m.w.N. in Fn. 11 und 12) ihm obliegenden und hinsichtlich einer subjektiven Voraussetzung nicht immer leicht zu führenden Beweis für ein nicht vorsätzliches Verhalten nicht erbringen können.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 15 U 64/15

    Bestätigungs-Mail bei Double-Opt-In ist zulässig

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass das Verschulden des Schuldners vermutet wird, wenn objektiv ein Verstoß vorliegt, ihm mithin der Entlastungsbeweis obliegt (BGH, NJW 1972, 1893 - K-Rabatt-Sparmarken; BGH, GRUR 1982, 688 - Senioren-Pass; BGHZ 121, 13 - Fortsetzungszusammenhang; BGH, NJW 2014, 2180 - Vertragsstrafenklausel; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 12 UWG Rn. 1.152).
  • BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22

    Unterwerfung durch PDF

    aa) Nach der - vom Berufungsgericht ersichtlich seiner Entscheidung zugrunde gelegten - früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führte allein der Zugang der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch dann zum Wegfall der Wiederholungsgefahr, wenn der Gläubiger deren Annahme gegenüber dem Schuldner ablehnte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1982 - I ZR 205/80, GRUR 1982, 688 [juris Rn. 2 und 41] = WRP 1982, 634 - Senioren-Paß; Urteil vom 24. November 1983 - I ZR 192/81, GRUR 1984, 214 [juris Rn. 8 und 23] = WRP 1984, 199 - Copy-Charge; Urteil vom 17. Dezember 1987 - I ZR 190/85, GRUR 1988, 459 [juris Rn. 8 und 29] = WRP 1988, 368 - Teilzahlungsankündigung; Urteil vom 31. Mai 1990 - I ZR 285/88, GRUR 1990, 1051 [juris Rn. 16] = WRP 1991, 27 - Vertragsstrafe ohne Obergrenze).
  • LG Mannheim, 20.10.2023 - 14 O 14/23

    Keine Werbung mit zurückgezogenem Test der Stiftung Warentest!

    Die gemäß §§ 1 33, 157 BGB vorzunehmende Auslegung einer so abgeschlossenen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung ergibt indes in Ermangelung einer ausdrücklichen Abrede der Verschuldensunabhängigkeit und sonstiger hierauf deutender Umstände, dass auch in diesem Fall Verschulden als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung vereinbart und gefordert wäre (St. Rspr; vgl. BGH, NJW 1972, 1893, (1895) - K-Rabatt-Sparmarken; GRUR 1982, 688 (691) Seniorenpass; GRUR, 1985, 1065 - Erfüllungsgehilfe; 1987, 648 (649) Anwalts-Eilbrief; GRUR 1988, 561 (562) - Verlagsverschulden I).
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Es hat zutreffend angenommen, daß die Beklagte den ihr obliegenden Nachweis mangelnden Verschuldens (§ 282 BGB; vgl. BGH, Urt. v. 13.05.1982 - I ZR 205/80, GRUR 1982, 688, 691 = WRP 1982, 634 - Senioren-Paß; BGHZ 121, 13, 20 [BGH 10.12.1992 - I ZR 186/90] - Fortsetzungszusammenhang) nicht erbracht hat.
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 129/14

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund einer

    Wie das Landgericht richtig angenommen hat, wird das Verschulden des Schuldners vermutet, wenn eine Zuwiderhandlung vorliegt, er muss sich also entlasten (BGH NJW 1972, 1893, 1895 - K-Rabatt-Sparmarken; BGH GRUR 1982, 688, 691 - Senioren-Pass; BGHZ 121, 13, 20 - Fortsetzungszusammenhang; BGH NJW 2014, 2180, 2183 - Vertragsstrafenklausel).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann allerdings auch durch eine einseitige, vom Gegner nicht angenommene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr beseitigt werden (BGH Urt. v. 13.05.1982, I ZR 205/80, GRUR 1982, 688, 691 - WRP 1982, 634 - Senioren-Paß; 07.10.1982, I ZR 120/80, GRUR 1983, 127, 128 = WRP 1983, 91 - Vertragsstrafeversprechen; 02.12.1982, I ZR 121/80, GRUR 1983, 186, 187 = WRP 1983, 264 - Wiederholte Unterwerfung; 24.11.1983, I ZR 192/81, GRUR 1984, 214, 216 = WRP 1984, 199 - Copy-Charge; 15.03.1984, I ZR 74/82 - adidas-Sportartikel, Urteilsabdr.

    Entgegen der Meinung der Revision mußte das Berufungsgericht die Unterwerfungserklärung auch nicht deshalb als ungenügend ansehen, weil das Vertragsstrafeversprechen ausdrücklich auf Fälle schuldhafter Zuwiderhandlungen beschränkt worden war; denn einer solchen Beschränkung kommt im Hinblick darauf, daß der Verfall einer Vertragsstrafe ohnehin stets schuldhaftes Handeln voraussetzt, nur deklaratorische, auch die Beweislast für den Verschuldensnachweis nicht berührende Bedeutung zu (BGH, Urt. v. 13.05.1982, I ZR 205/80, GRUR 1982, 688, 691 = WRP 1982, 634 - Senioren-Paß m.w.N).

  • KG, 07.09.1993 - 5 U 2977/93

    Sonderpreis für Zeitschriftenabonnement in den neuen Bundesländern als

    Ein abweichender Normalpreis setzt eine abweichende zweite Leistung voraus (BGH GRUR 1973, 272; BGH GRUR 1982, 688, 689; vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1969, 227).

    Da das Gesetz eine Diskriminierung von Letztverbrauchern verhindern und eine Gleichbehandlung aller erreichen will (amtliche Begründung in RAnz Nr. 284 vom 5. Dezember 1933; BGH GRUR 1973, 272; BGH GRUR 1981, 290, 291; BGH GRUR 1982, 688, 689), können solche Preise nicht als Normalpreise vom Verkehr aufgefaßt werden.

    Ob ein Normalpreis als solcher auch wirklich angekündigt und/oder gefordert wird, richtet sich nach der Auffassung der mit der Ankündigung angesprochenen Verbraucherkreise (BGH GRUR 1982, 688, 689).

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 40/86

    Verlagsverschulden; Haftung des Vertragsstrafeschuldners für Verschuldend es

    Das Rechtsmittel ist daher mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen, ohne daß es noch der Prüfung der vom Berufungsgericht offengelassenen - und bei dem hier gegebenen Sachverhalt naheliegenden - Frage bedarf, ob die Beklagte überhaupt den ihr obliegenden (BGH, Urt. v. 29.6.1972 - II ZR 101/70, NJW 1972, 1893, 1895 - K-Rabatt-Sparmarken; BGH, Urt. v. 13.5.1982 - I ZR 205/80, GRUR 1982, 688, 691 = WRP 1982, 634 - Seniorenpaß) Beweis geführt hat, daß sie das erneute Erscheinen der Anzeige nicht (auch) selbst deshalb zu vertreten hat, weil sie ebenfalls nicht alles Erforderliche getan haben könnte, um eine Wiederholung der Anzeige mit dem zu unterlassenden Inhalt hinreichend sicher auszuschließen.
  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 207/06

    Wirksame Unterlassungserklärung ohne Hinweis auf Verschulden - Einstandpflicht

  • LG Dresden, 23.01.2009 - 10 O 2246/08

    Fehlendes Verschulden eines Onlinehändleres nach anwaltlicher Überprüfung

  • KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05

    Unanfechtbare Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung;

  • OLG Saarbrücken, 12.06.2002 - 1 U 810/01

    Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung

  • OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 27/00

    Zulässigkeit eines Bonus-Punkte-Systems eines Stromanbieters

  • LG Dortmund, 08.08.2018 - 10 O 96/17

    Vertragsstrafe, Facebook, "Mehr erfahren"

  • LG Wuppertal, 16.01.2018 - 13 O 84/16
  • LG Düsseldorf, 02.10.2007 - 4b O 409/06

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1632
BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82 (https://dejure.org/1982,1632)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 3 StR 51/82 (https://dejure.org/1982,1632)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 3 StR 51/82 (https://dejure.org/1982,1632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Blutalkoholgehalts - Abgrenzung Diebstahl und unbefugte Ingebrauchnahme eines Pkw - Vollendung eines Diebstahls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 33/74

    Revisionsentscheidung hinsichtlich der Überprüfung des vollständigen

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Sie waren nunmehr - anders als in dem vom Bundesgerichtshof am 20. Februar 1974 - 2 StR 33/74 - entschiedenen Fall (bei Dallinger MDR 1975, 367) - in der Lage, mit dem entwendeten Pkw fortzufahren, ohne von dem Eigentümer oder einem Dritten daran gehindert zu werden.
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Der Dieb braucht die eigene Sachherrschaft nur ganz kurze Zeit begründet zu haben (vgl. BGHSt 16, 271, 274 f).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Bei Kraftwagen ist die Wegnahme regelmäßig dann vollendet, wenn der Täter das Fahrzeug von dem Platz wegfährt, auf dem es der Gewahrsamsinhaber abgestellt hat, und es dadurch dessen Einwirkungsmöglichkeit entzieht (BGHSt 18, 66, 69; BGH VRS 13, 350, 351; BGH, Urteil vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75).
  • BGH, 26.01.1968 - 4 StR 495/67
    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Nur wenn dieser seine ursprüngliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ohne besondere Mühe wieder ausüben kann, liegt eine solche Rückführung vor (vgl. zum ganzen BGHSt 22, 45, 46).
  • BGH, 29.07.1975 - 1 StR 363/75

    Strafbarkeit wegen räuberischen Diebstahls und Vergewaltigung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Bei Kraftwagen ist die Wegnahme regelmäßig dann vollendet, wenn der Täter das Fahrzeug von dem Platz wegfährt, auf dem es der Gewahrsamsinhaber abgestellt hat, und es dadurch dessen Einwirkungsmöglichkeit entzieht (BGHSt 18, 66, 69; BGH VRS 13, 350, 351; BGH, Urteil vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75).
  • BGH, 05.07.1977 - 1 StR 284/77

    Notwendigkeit des Hinweises auf rechtsfolgenverschärfende Umstände - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Denn dessen Voraussetzungen - Einschlagen des Pkw-Fensters, gewaltsames Überdrehen des Lenkradschlosses, Kurzschließen des Pkw - ergaben sich ohne weiteres aus dem äußeren, schon in der Anklage beschriebenen Sachverhalt, der Gegenstand der Hauptverhandlung war (vgl. BGH NJW 1977, 1830 und NJW 1980, 714; weitergehend Hürxthal in Karlsruher Kommentar, StPO § 265 Rdn. 14).
  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 570/79

    Rechtlicher Hinweis hinsichtlich der Strafbarkeit von neue in der

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Denn dessen Voraussetzungen - Einschlagen des Pkw-Fensters, gewaltsames Überdrehen des Lenkradschlosses, Kurzschließen des Pkw - ergaben sich ohne weiteres aus dem äußeren, schon in der Anklage beschriebenen Sachverhalt, der Gegenstand der Hauptverhandlung war (vgl. BGH NJW 1977, 1830 und NJW 1980, 714; weitergehend Hürxthal in Karlsruher Kommentar, StPO § 265 Rdn. 14).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 318/80

    Rechtmäßigkeit der Annahme eines Vollrausches oder einer Schuldunfähigkeit allein

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Das zahlenmäßige Ergebnis der Blutalkoholbestimmung allein hat für das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB regelmäßig noch keine ausreichende Aussagekraft (BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - 4 StR 318/80).
  • BGH, 04.05.1956 - 5 StR 36/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 51/82
    Deshalb liegt eine gegenüber dem Diebstahl selbständige gefährliche Körperverletzung vor (vgl. BGHSt 9, 162, 164).
  • BGH, 16.09.1986 - 1 StR 283/86

    Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

    Mithin muß, soll lediglich unbefugter Gebrauch vorliegen, der Wille des Täters im Zeitpunkt der Wegnahme dahin gehen, den Berechtigten in eine solche Lage zu versetzen, daß er seine ursprüngliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ohne besondere Mühe wieder ausüben kann (BGHSt 22, 45, 46 [BGH 26.01.1968 - 4 StR 495/67]; BGH NStZ 1982, 420; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 06.07.1995 - 4 StR 321/95

    Gebrauchsanmaßung - Abgrenzung zum Diebstahl - Rückführungswille

    Mithin muß, soll lediglich unbefugter Gebrauch vorliegen, der Wille des Täters im Zeitpunkt der Wegnahme dahin gehen, den Berechtigten in eine solche Lage zu versetzen, daß er seine ursprüngliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ohne besondere Mühe wieder ausüben kann (BGHSt 22, 45, 46; BGH NStZ 1982, 420; NJW 1987, 266; st. Rspr.).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03

    Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen

    Vollendet ist der Diebstahl mit Vollendung der Wegnahme der Sache in Zueignungsabsicht (vgl. BGH NStZ 1982, 420).
  • BGH, 16.01.1990 - 4 StR 652/89

    Abgrenzung des Diebstahls vom unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

    Ob § 242 oder § 248 b StGB verwirklicht ist, hängt maßgeblich davon ab, ob der Täter den Willen zur Rückführung des Fahrzeugs in den Herrschaftsbereich des bisherigen Gewahrsamsinhabers hatte (BGH NStZ 1982, 420).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - III ZR 180/80   

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https://dejure.org/1982,1545
BGH, 13.05.1982 - III ZR 180/80 (https://dejure.org/1982,1545)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - III ZR 180/80 (https://dejure.org/1982,1545)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - III ZR 180/80 (https://dejure.org/1982,1545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überschwemmungen - Haftung - Straßenbaumaßnahmen - Abflußverhältnisse - Niederschlagwasser

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 993
  • NVwZ 1982, 700
  • VersR 1982, 772
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.1976 - III ZR 185/73

    Landschaftsverband - Überschwemmung - Ausbau einer Bundesstraße -

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 180/80
    ... 1. Zutreffend ist das BerGer. davon ausgegangen, daß die Bekl. bei der Planung, Anordnung und Durchführung von Straßenbaumaßnahmen - die Entwässerungsanlagen gehören zum Straßenkörper - im Rahmen hoheitlicher Gewalt tätig wird (Senat, VersR 1976, 985 m. w. Nachw.).

    Diese Vorschrift ist auch von der öffentlichen Hand zu beachten, wie der Senat zu den inhaltsgleichen Vorschriften des § 81 II BadWürttWassG vom 25.2.1960 (GBl S. 17) und des § 78 I NRWWassG vom 22.5.1962 (NRW GV S. 235) ausgesprochen hat (VersR 1974, 365; 1976, 985; s. auch Kodal, StraßenR, 3. Aufl., S. 816/7).

    Eine durch verstärkten Abfluß begünstigte Überschwemmung wird aber nicht als ein "ganz außerhalb" der hoheitlichen Maßnahme liegendes Ereignis bezeichnet werden können (vgl. Senat, VersR 1976, 985 m. w. Nachw.).

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 180/80
    Der einzelne Bürger hat grundsätzlich kein subjektiv-öffentliches Recht auf Erschließung und damit auch nicht auf den Abschluß eines Erschließungsvertrages (§ 123 IV BBauG; BGHZ 76, 343 (347) = NJW 1980, 1683).

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß die allgemeine Erschließungspflicht der Gemeinde (§ 123 I BBauG) sich unter besonderen Umständen zu einer aktuellen Erschließungspflicht zugunsten bestimmter Vorhaben "verdichten" kann (BVerfGE 33, 265 (291) = NJW 1972, 1851; nach Erteilung der Baugenehmigung gem. § 30 BBauG; BVerwG, DVBl 1975, 37; DVBl 1977, 41; BGHZ 76, 343 (347) = NJW 1972, 1851; vgl. auch Weyreuther, DVBl 1970, 3 f., 6 f.).

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 180/80
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß die allgemeine Erschließungspflicht der Gemeinde (§ 123 I BBauG) sich unter besonderen Umständen zu einer aktuellen Erschließungspflicht zugunsten bestimmter Vorhaben "verdichten" kann (BVerfGE 33, 265 (291) = NJW 1972, 1851; nach Erteilung der Baugenehmigung gem. § 30 BBauG; BVerwG, DVBl 1975, 37; DVBl 1977, 41; BGHZ 76, 343 (347) = NJW 1972, 1851; vgl. auch Weyreuther, DVBl 1970, 3 f., 6 f.).
  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 180/80
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß die allgemeine Erschließungspflicht der Gemeinde (§ 123 I BBauG) sich unter besonderen Umständen zu einer aktuellen Erschließungspflicht zugunsten bestimmter Vorhaben "verdichten" kann (BVerfGE 33, 265 (291) = NJW 1972, 1851; nach Erteilung der Baugenehmigung gem. § 30 BBauG; BVerwG, DVBl 1975, 37; DVBl 1977, 41; BGHZ 76, 343 (347) = NJW 1972, 1851; vgl. auch Weyreuther, DVBl 1970, 3 f., 6 f.).
  • BGH, 16.10.1980 - III ZR 65/79

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung;

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 180/80
    Namentlich der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans trägt zur Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht bei (Senat, WM 1981, 148).
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - III ZR 180/80
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß die allgemeine Erschließungspflicht der Gemeinde (§ 123 I BBauG) sich unter besonderen Umständen zu einer aktuellen Erschließungspflicht zugunsten bestimmter Vorhaben "verdichten" kann (BVerfGE 33, 265 (291) = NJW 1972, 1851; nach Erteilung der Baugenehmigung gem. § 30 BBauG; BVerwG, DVBl 1975, 37; DVBl 1977, 41; BGHZ 76, 343 (347) = NJW 1972, 1851; vgl. auch Weyreuther, DVBl 1970, 3 f., 6 f.).
  • BGH, 09.05.2019 - III ZR 388/17

    Rückstau von Niederschlagswasser

    Die Nutzbarkeit des betroffenen Grundstücks muss gegenüber dem bisherigen Zustand eingeschränkt sein; es muss eine "Belästigung" für den Grundstückseigentümer entstanden sein, die von einigem Gewicht und spürbar ist, und dadurch sein Grundstück erheblich beeinträchtigt werden (Senatsurteil vom 13. Mai 1982 - III ZR 180/80, NVwZ 1982, 700, 701).

    Ausreichend ist aber, dass sich die Wasserzufuhr nur bei stärkerem Regen nachteilig auswirkt (Grziwotz aaO Rn. 285; vgl. auch Senatsurteil vom 13. Mai 1982 aaO).

  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 70/01

    Amtspflichten einer Gemeinde bei Erschließung eines Baugebiets;

    Für Fehler bei der Planung oder der Errichtung derartiger Anlagen hat die Gemeinde nach Amtshaftungsgrundsätzen (§ 839 BGB, Art. 34 GG) einzustehen (vgl. für den Straßenbau Senatsurteile vom 13. Mai 1982 - III ZR 180/80 - VersR 1982, 772, 773 = NVwZ 1982, 700, 701 und vom 13. Juni 1996 - III ZR 40/95 - NJW 1996, 3208, 3209; für Entwässerungsanlagen Senatsurteil BGHZ 140, 380, 384).

    Es kann sich somit nur darum handeln, ob für das unmittelbar an das Baugebiet angrenzende Grundstück der Kläger vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Überschwemmungen geboten waren (s. auch Senatsurteil vom 13. Mai 1982 aaO), wobei es sich aufgedrängt hätte, die schon existierenden Schutzvorkehrungen in Gestalt von Damm und Graben vor einem Anschluß der höher gelegenen Flächen an die Kanalisation der Beklagten nicht zu beseitigen.

  • BGH, 29.06.2006 - III ZR 269/05

    Anforderungen an die Planung eines Lärmschutzwalls; Amtspflichtverletzung durch

    S. 235; vom 13. Mai 1982 - III ZR 180/80 - VersR 1982, 772, 773 zu § 21 Abs. 2 des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17

    Straßenentwässerung; Pflicht der Gemeinde zur schadlosen Abwasserabführung

    Ein Verstärken setzt eine nachteilige Einwirkung auf den Abfluss voraus, etwa durch nicht normentsprechende bauliche Anlagen, die Intensivierung eines Gefälles oder durch Abgrabungen, Aufschüttungen oder Befestigungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13.05.1982 - III ZR 180/80 -, NVwZ 1982, 700, juris, Rdnr. 13 ff.; Schl.-Holst.
  • BGH, 14.05.1987 - III ZR 159/86

    Haftung einer Gemeinde für Überschwemmungsschäden

    Der erkennende Senat hat nach diesen Grundsätzen eine Haftung der öffentlichen Hand für Überschwemmungsschäden angenommen, die zurückzuführen waren auf wasserbautechnisch unsachgemäße Veränderungen an einem Wasserlauf III. Ordnung (Senatsurteil vom 26. Februar 1976 - III ZR 183/73 = LM Art. 14 [Cc] GG Nr. 26), auf die fehlerhafte Dimensionierung des Rohrsystems eines Baches (Senatsurteile vom 27. Januar 1983 aaO, vom 28. Januar 1982 - III ZR 111/80 = LM § 839 [Fe] BGB Nr. 66 und vom 20. März 1980 - III ZR 143/78 = VersR 1980, 719) oder auf die unsachgemäße Verrohrung eines Vorflutgrabens (Senatsurteil vom 1. Oktober 1981 - III ZR 13/80 = NJW 1982, 1277 [BGH 01.10.1981 - III ZR 13/80] = LM Art. 14 [Cc] GG Nr. 36) bzw. auf die unsachgemäße Verlegung eines Gewässerbetts (Senatsurteil vom 17. Januar 1985 - III ZR 109/83 = VersR 1985, 492) sowie auf die Errichtung unzureichender Entwässerungsanlagen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen (Senatsurteile vom 29. April 1976 - III ZR 185/73 = LM NW LandeswasserG Nr. 4 = VersR 1976, 985, vom 13. Mai 1982 - III ZR 180/80 = NVwZ 1982, 700 = LM Art. 14 [Cc] GG Nr. 38 und vom 2. Februar 1984 - III ZR 13/83 = NJW 1985, 496 = LM Art. 14 [Cc] GG Nr. 43).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06

    Staats- und Amtshaftung: Schadensersatz wegen eines Überschwemmungsschadens bei

    39 Es ist zwar anerkannt, dass bei Überschwemmungsschäden eine Haftung wegen enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff grundsätzlich zu beachten ist (BGH NVwZ 1987, 1115 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, insbes. BGH VersR 1976, 985 und NVwZ 1982, 700 und NJW 1985 496 für die Fälle der Errichtung unzureichender Entwässerungsanlagen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen).
  • BGH, 02.02.1984 - III ZR 13/83

    Bindungswirkung eines auf Teilklage ergehenden Grundurteils; Haftung einer

    Bei der Planung der Straße und der dazugehörigen Entwässerungsanlagen ist die Beklagte jedoch im Rahmen hoheitlicher Gewalt tätig geworden (Senatsurteile vom 29. April 1976 a.a.O. m.w.Nachw. und vom 13. Mai 1982 - III ZR 180/80 = LM Art. 14 (Cc) GG Nr. 38 = VersR 1982, 772).
  • BGH, 02.02.1984 - III ZR 170/82

    Rechte des Grundstückspächters bei unberechtigter Entnahme von Sand und Kies

    Der Bau der Autobahn durch das Flurstück 209/109 geschah - wie jede Planung und Durchführung von Straßenbaumaßnahmen - in Ausübung hoheitlicher Gewalt (Senatsurteile vom 11. Januar 1973 - III ZR 186/71 = WM 1973, 390, 391 m.w.Nachw., vom 29. April 1976 - III ZR 185/73 = VersR 1976, 985 und vom 13. Mai 1982 - III ZR 180/80 = VersR 1982, 772).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1983 - 11 A 424/82

    Feuerwehrgerätehaus - § 40 VwGO, öffentlich-rechtlicher nachbarrechtlicher

    BGH, Urt. v. 15.6.1967 - III ZR 23/65 -, BGHZ 48, 98, 101; Urt. v. 26.10.1978 - III ZR 26/77 -, BGHZ 72, 289, 291/292; Urt. v. 13.5.1982 - III ZR 180/80 -, NVwZ 1982, 700, 701,.
  • OLG Koblenz, 12.10.1999 - 1 U 1041/97

    Enteignungsentschädigung bei Wasserzutritt über eine Erschließungsstraße?

    Die durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition werde durch die Vorschriften des Nachbarrechts, die zu den Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums gehörten, näher ausgestaltet (BGH NJW 1980, 770; VersR 1982, 772).
  • OLG Rostock, 11.12.2020 - 3 U 48/19

    Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch wegen abfließendem Wasser vom

  • OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 12 L 980/93

    Folgenbeseitigungsanspruch wegen Straßenausbau; Beeinträchtigung, unerhebliche;

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - V BLw 22/80   

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https://dejure.org/1982,2202
BGH, 13.05.1982 - V BLw 22/80 (https://dejure.org/1982,2202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz - Begriff der ungesunden Verteilung des Grund und Bodens - Gleichstellung einer Kommanditgesellschaft (KG) mit einem hauptberuflichen Landwirt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 70
  • NJW 1982, 2251
  • MDR 1982, 744
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1959 - V BLw 46/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - V BLw 22/80
    Es ist nach herrschender Meinung zulässig, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung und den Antrag auf Genehmigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung zurückzunehmen (vgl. BGH MDR 1959, 653; Barnstedt, LwVG 1968, § 14 Anm. 5; Haegele, Die Beschränkungen im Grundstücksverkehr, 2, Aufl. 1962, Rdn. 105; vgl. auch OLG Düsseldorf RdL 1979, 336 zur allgemeinen Zulässigkeit der Antragsrücknahme im Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und alsdann erneut die Genehmigung des Grundstückskaufvertrages zu beantragen mit der Folge, daß in dem neuen Genehmigungsverfahren die Genehmigungsbehörde wieder freie Hand hat, die Genehmigung zu erteilen (vgl. Faßbender, AgrarR 1981, 52).

    Das landwirtschaftsgerichtliche Verfahren würde sich bei beiden Verfahrensweisen in der Hauptsache erledigen, im einen Falle durch Zurücknahme des Genehmigungsantrages (vgl. BGH MDR 1959, 653), im anderen Falle durch Erledigungserklärung nach behördlicher Abhilfeentscheidung.

  • RG, 29.10.1921 - V 227/21

    Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - V BLw 22/80
    Die gegenteilige Auffassung des Beschwerdegerichts entspricht zwar der zu dieser Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum bisher allgemein vertretenen Meinung (vgl. RGZ 103, 104; OGH RdL 1949, 205, 207; OLG München, RdL 1963, 243; OLG München, DNotZ 1965, 415; Lange, GrdstVG 1962, § 20 Anm. 16 m.w.N.; Ehrenforth, Reichssiedlungsgesetz und Grundstückverkehrsgesetz, Anm. 3 zu § 22 GrdstVG; Pikalo/Bendel, GrdstVG, § 22 Anm. E III 2 m.w.N.; Wöhrmann, RdL 1968, 93; Haegele, Die Beschränkungen im Grundstücksverkehr, 3. Aufl., S. 132, Rdn. 197, Fußn. 214 a.E.).
  • VG Neustadt, 10.03.2016 - 4 K 1136/15

    Informationsfreiheitsrecht und Akteneinsicht; Rechtsweg

    Zwar handelt es sich bei der Entscheidung der Genehmigungsbehörde über die Grundstücksverkehrsgenehmigung um einen Verwaltungsakt, auf den das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden ist, soweit nicht im Grundstücksverkehrsgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80 -, NJW 1982, 2251 und BGH, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11 -, juris).
  • BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20

    BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch

    Dass es sich bei der Rücknahme der Genehmigung um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, spricht aber schon deshalb nicht gegen die Anwendung des § 22 GrdstVG, weil die Versagung der Genehmigung gleichfalls als belastender Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2019 - BLw 1/18, DNotZ 2020, 149 Rn. 9; Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 12; Beschluss vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80, BGHZ 84, 70, 73).

    Etwaige Lücken in der Ausgestaltung des gerichtlichen Verfahrens können im Übrigen durch eine entsprechende Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung geschlossen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80, BGHZ 84, 70, 73).

    Das gilt auch für die Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz (vgl. dazu bereits Senat, Beschluss vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80, BGHZ 84, 70, 74 f.); da sie einen begünstigenden Verwaltungsakt darstellt, der weder eine Geld- noch eine Sachleistung gewährt, richtet sich die Rücknahme nach § 48 Abs. 3 VwVfG (vgl. Schoch in Schoch/Schneider, VwVfG [August 2021], § 48 Rn. 203).

    Die Eintragung eines Widerspruchs kann aber auch dann erfolgen, wenn die Rücknahmeverfügung - wie hier - in analoger Anwendung von § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärt worden ist (vgl. zur Heranziehung des Verwaltungsprozessrechts Senat, Beschluss vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80, BGHZ 84, 70, 73).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 5/20
    Zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Landwirtschaftsgericht besteht ein dem Instanzenzug vergleichbares Verhältnis der Unter- und Überordnung, weil das Landwirtschaftsgericht nach § 22 Abs. 3 GrdstVG die gleichen Entscheidungen wie die Genehmigungsbehörde treffen kann (BGHZ 84, 70-77 Rn. 18 - juris Martinez, in: Düsing/Martinez, Agrarrecht, § 22 GrdstVG Rn. 2).

    Daraus folgt, dass die Genehmigungsbehörde, obwohl sie den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hat - bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt, bei dessen Anfechtung ohne die Regelung in § 22 GrdstVG der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO eröffnet wäre (BGHZ 84, 70-77 Rn. 19 - juris) - entgegen den verwaltungsgerichtlichen Grundsätzen nicht an dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 22 GrdstVG beteiligt ist.

    Eine solche entsprechende Anwendung der Grundsätze des Verwaltungsprozessrechts auf das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen ist, weil es sich der Sache nach um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich möglich und zulässig (BGHZ 84, 70 ff. Rn. 14 - juris).

    Demgegenüber ergebe sich für den Fall der Grundstücksverkehrsgenehmigung aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80 (BGHZ 84, 70-77) - sowie der des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Januar 2009 - 5 W (Lw) 7/08 - gerade, dass eine solche Genehmigung nach Eintritt der privatrechtsgestaltenden Wirkung nicht mehr zurückgenommen werden könne.

    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 2 ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1982 (BGHZ 84, 70-77) nichts anderes.

    Der Bundesgerichtshof führt lediglich aus, die Unwiderruflichkeit - der Widerruf betrifft nach § 49 VwVfG grundsätzlich rechtmäßige Verwaltungsakte, während die Rücknahme nur bei rechtswidrigen Verwaltungsakten in Betracht kommt - privatrechtsgestaltender Verwaltungsakte trete erst ein, wenn sie gestaltend in das den Gegenstand des Rechtsstreits bildende Rechtsgeschäft eingreifen (BGHZ 84, 70 ff. Rn. 10 - juris).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Landwirtschaftsgericht besteht ein dem Instanzenzug vergleichbares Verhältnis der Unter- und Überordnung, weil das Landwirtschaftsgericht nach § 22 Abs. 3 GrdstVG die gleichen Entscheidungen wie die Genehmigungsbehörde treffen kann (BGHZ 84, 70-77 Rn. 18 - juris Martinez, in: Düsing/Martinez, Agrarrecht, § 22 GrdstVG Rn. 2).

    Daraus folgt, dass die Genehmigungsbehörde, obwohl sie den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hat - bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt, bei dessen Anfechtung ohne die Regelung in § 22 GrdstVG der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO eröffnet wäre (BGHZ 84, 70-77 Rn. 19 - juris) - entgegen den verwaltungsgerichtlichen Grundsätzen nicht an dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 22 GrdstVG beteiligt ist.

    Eine solche entsprechende Anwendung der Grundsätze des Verwaltungsprozessrechts auf das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen ist, weil es sich der Sache nach um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich möglich und zulässig (BGHZ 84, 70 ff. Rn. 14 - juris).

    Demgegenüber ergebe sich für den Fall der Grundstücksverkehrsgenehmigung aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80 (BGHZ 84, 70-77) - sowie der des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Januar 2009 - 5 W (Lw) 7/08 - gerade, dass eine solche Genehmigung nach Eintritt der privatrechtsgestaltenden Wirkung nicht mehr zurückgenommen werden könne.

    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 2 ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1982 (BGHZ 84, 70-77) nichts anderes.

    Der Bundesgerichtshof führt lediglich aus, die Unwiderruflichkeit - der Widerruf betrifft nach § 49 VwVfG grundsätzlich rechtmäßige Verwaltungsakte, während die Rücknahme nur bei rechtswidrigen Verwaltungsakten in Betracht kommt - privatrechtsgestaltender Verwaltungsakte trete erst ein, wenn sie gestaltend in das den Gegenstand des Rechtsstreits bildende Rechtsgeschäft eingreifen (BGHZ 84, 70 ff. Rn. 10 - juris).

  • BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11

    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb

    Deren Entscheidungen sind Verwaltungsakte, auf die die Verwaltungsverfahrensgesetze anzuwenden sind, soweit nicht im Grundstücksverkehrsgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80, AgrarR 1982, 207, 208 und vom 5. Mai 1983 - V BLw 1/82, NJW 1984, 54).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.09.2021 - L 2 AS 692/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Es kann dahinstehen, ob sich die Befugnis des Beklagten zu einer solchen für den Adressaten positiven Entscheidung aus einer allgemeinen Abhilfebefugnis im Klageverfahren ergibt (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 13. Mai 1982 - V BLw 22/80 - juris Rn. 15 m.w.N.) oder aus § 44 SGB X, auf den der Beklagte sich gestützt hat.
  • BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05

    Zulässigkeit der Beteiligung Dritter am anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Bei Lücken in der Ausgestaltung des Verfahrens im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt - je nach dem in Rede stehenden Verfahren unterschiedlich - eine entsprechende Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung oder von verwaltungsprozessualen Grundsätzen in Frage (BGHZ 84, 70, 73; vgl. zu besonderen Einzelfragen BGHZ 38, 110; BGHZ 70, 345).
  • OLG Dresden, 24.03.1995 - 9 U 1273/94

    Wirkung eines Vorkaufsrechts aufgrund von §§ 20, 34 VermG

    Dabei können die umstrittene Rechtsnatur dieser Vollzugsmaßnahme und die Frage, ob sich die aufschiebende Wirkung des § 80 Abs. 1 VwGO schlechthin auf die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes auswirkt (so BGH, NJW 1982, 2251, 2253), dahinstehen.
  • BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/5
    Bei Lücken in der Ausgestaltung des Verfahrens im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt - je nach dem in Rede stehenden Verfahren unterschiedlich - eine entsprechende Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung oder von verwaltungsprozessualen Grundsätzen in Frage (BGHZ 84, 70, 73; vgl. zu besonderen Einzelfragen BGHZ 38, 110; BGHZ 70, 345).
  • VG Frankfurt/Main, 09.09.2004 - 1 E 3042/03

    Mindestklausel

    Der Erlass der Genehmigung in Form eines Verwaltungsaktes ist Rechtsbedingung für das Privatgeschäft, das bis zur Erteilung schwebend unwirksam bleibt (BGH, NJW 1982, S. 2251).
  • OLG Jena, 15.05.1995 - Lw U 437/93

    Veräußerung eines landwirtschaftl. Grundstücks

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80   

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https://dejure.org/1982,2353
BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80 (https://dejure.org/1982,2353)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - I ZR 103/80 (https://dejure.org/1982,2353)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - I ZR 103/80 (https://dejure.org/1982,2353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eignung des Berufungsurteils als Grundlage des Revisionsverfahrens - Auslegung des Begriffs "gefunkter Film" - Fernsehsenderechte als Gegenstand einer Nutzungsrechtsübertragung - Zweckübertragungstheorie - Grobes Missverhältnis zwischen dem vereinbarten Honorar und den ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Altverträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2733
  • MDR 1983, 198
  • GRUR 1982, 727
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80
    Denn auch insoweit handelt es sich um Funk und damit um eine Fernsehwiedergabe (vgl. BGHZ 37, 1 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI).

    Davon abgesehen ist von den Vorinstanzen auch nicht festgestellt worden, daß sich die neue Wiedergabetechnik, um die es bei dem der Senatsentscheidung BGHZ 37, 1 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI zugrundeliegenden Sachverhalt ging, bereits bei Abfassung der Normalvertragsformulare im Jahre 1933 in der Entwicklung befunden hat.

  • RG, 12.05.1926 - I 287/25

    Rundfunk

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80
    Schon für das bisherige Recht war in der Rechtsprechung des Reichsgerichts ein Senderecht anerkannt (RGZ 113, 413, 417 ff; 123, 312, 320; 136, 377, 381 f; 153, 1, 17 ff, 24 f).

    So hat das Reichsgericht das Senderecht bei Sprachwerken teils der Verbreitung zugeordnet (RGZ 113, 413, 417 ff), teils aber auch ihre Sondernatur herausgestellt (RGZ 123, 312, 320).

  • RG, 16.02.1929 - I 320/28

    Erstreckt sich das einem Verleger eingeräumte "unbeschränkte dingliche

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80
    Schon für das bisherige Recht war in der Rechtsprechung des Reichsgerichts ein Senderecht anerkannt (RGZ 113, 413, 417 ff; 123, 312, 320; 136, 377, 381 f; 153, 1, 17 ff, 24 f).

    So hat das Reichsgericht das Senderecht bei Sprachwerken teils der Verbreitung zugeordnet (RGZ 113, 413, 417 ff), teils aber auch ihre Sondernatur herausgestellt (RGZ 123, 312, 320).

  • RG, 11.06.1932 - I 348/31

    Verletzt der Rundfunkteilnehmer ein Urheberrecht des Tonsetzers, wenn er

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80
    Schon für das bisherige Recht war in der Rechtsprechung des Reichsgerichts ein Senderecht anerkannt (RGZ 113, 413, 417 ff; 123, 312, 320; 136, 377, 381 f; 153, 1, 17 ff, 24 f).

    Für Werke der Musik hat es ein Senderecht als Werkverbreitung und daneben als öffentliche Werkaufführung gewertet (RGZ 136, 377, 381 f; 153, 1, 17 ff, 24 f).

  • RG, 14.11.1936 - I 124/36

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80
    Schon für das bisherige Recht war in der Rechtsprechung des Reichsgerichts ein Senderecht anerkannt (RGZ 113, 413, 417 ff; 123, 312, 320; 136, 377, 381 f; 153, 1, 17 ff, 24 f).

    Für Werke der Musik hat es ein Senderecht als Werkverbreitung und daneben als öffentliche Werkaufführung gewertet (RGZ 136, 377, 381 f; 153, 1, 17 ff, 24 f).

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80
    Diese Verletzungshandlung beurteilt sich vorliegend grundsätzlich nach deutschem Recht; denn die behauptete Urheberrechtsverletzung - die Ausstrahlung der Filme im Fernsehen - ist in der Bundesrepublik Deutschland begangen worden (vgl. BGHZ 17, 266, 278, 294 - Grundig-Reporter).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 137/72

    Kassettenfilm

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80
    Sind die einzelnen Nutzungsarten im Vertrag aufgeführt, so kommt dieser Grundsatz nicht zur Anwendung (vgl. BGH GRUR 1974, 786, 787 - Kassettenfilm).
  • BGH, 25.01.1980 - I ZR 124/77

    Berufungsbegründungspflicht bei einem mit neuen Angriffsmitteln versehenen

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80
    Der Senat hat bislang offengelassen, ob dies mit § 543 Abs. 2 ZPO vereinbar ist (BGH NJW 1980, 2418).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Bei Verfügungen über urheberrechtlich geschützte Werke werde der Umfang der Rechtsübertragung im Zweifel durch den Zweck bestimmt, dem die Rechtsübertragung dienen solle; der Inhaber der Urheberrechte übertrage im Zweifel keine weitergehenden Rechte, als es der Zweck des urheberrechtlichen Nutzungsvertrages erfordere (BGH, Urteil vom 21. April 1953 - I ZR 110/52, BGHZ 9, 262, 264 f. - Lied der Wildbahn I; Urteil vom 26. November 1954 - I ZR 266/52, BGHZ 15, 249 - Cosima Wagner; Urteil vom 14. Juni 1957 - I ZR 143/55, GRUR 1957, 611, 612 - Bel ami; Urteil vom 26. April 1974 - I ZR 137/72, GRUR 1974, 786, 787 - Kassettenfilm; Urteil vom 7. November 1975 - I ZR 54/74, GRUR 1976, 382, 383 - Kaviar; Urteil vom 13. Mai 1982 - I ZR 103/80, GRUR 1982, 727, 730 - Altverträge).
  • LG Köln, 05.03.2014 - 28 O 232/13

    "kommerziellen Nutzung" bei der Creative Commons-Lizenz

    Die Zweckübertragungslehre besagt, dass im Zweifel keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden als dies der Zweck des Nutzungsvertrages erfordert (vgl. BGH, Urt.v. 13.6.19080 - I ZR 45/78, GRUR 1981, 196, 197 - Honorarvereinbarung, Urt. v. 13.5.1982 - I ZR 103/80, GRUR 1982, 727, 730 - Altverträge; Urt. v. 1.3.1984 - I ZR 217/81, GRUR 1984, 656, 657 - Vorentwurf).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Die allgemeine Zweckübertragungslehre, die in § 31 Abs. 5 UrhG ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, deren Anwendungsbereich aber über den des § 31 Abs. 5 UrhG hinausgeht (vgl. v. Gamm, Urheberrechtsgesetz, § 31 Rdn. 19; Schricker/Schricker, Urheberrecht, §§ 31/32 UrhG Rdn. 36; Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 8. Aufl., §§ 31/32 UrhG Rdn. 19; Schweyer, Die Zweckübertragungstheorie im Urheberrecht, S. 72 f.; Genthe, Der Umfang der Zweckübertragungstheorie im Urheberrecht, S. 16 f., 89 ff.; Donle, Die Bedeutung des § 31 Abs. 5 UrhG für das Urhebervertragsrecht, S. 193), besagt in ihrem Kern für Verträge des Urhebers über sein Urheberrecht, daß im Zweifel keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden als dies der Zweck des Nutzungsvertrages erfordert (vgl. BGH, Urt. v. 13.6. 1980 - I ZR 45/78, GRUR 1981, 196, 197 - Honorarvereinbarung; Urt. v. 13.5. 1982 - I ZR 103/80, GRUR 1982, 727, 730 - Altverträge; Urt. v. 1.3. 1984 - I ZR 217/81, GRUR 1984, 656, 657 - Vorentwurf).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2012 - 6 U 186/11

    Verbraucherinformationspflicht bei Werbung mit einem Testergebnis

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Entscheidung "Test gut" (Urt. v. 11.03.1982 - I ZR 71/80 - GRUR 1982, 727 - juris-Tz 15) zu § 3 UWG a.F. entschieden, dass es irreführend sein kann, wenn bei der Mitteilung eines Qualitätstests der Stiftung Warentest nicht über die Anzahl besserer Testergebnisse aufgeklärt wird.
  • LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07

    Erbe hat Auskunftsansprüche und Ansprüche auf Rechnungslegung für unter

    Die Anwendung der schon unter der Herrschaft des früheren Rechts entwickelten Zweckübertragungstheorie (vgl. statt aller BGH in GRUR 1982, 727 - Altverträge, m.w.N.), die heute in § 31 Abs. 5 UrhG ihre gesetzliche Anerkennung gefunden hat, bestätigt dieses Ergebnis.

    Sind die einzelnen Nutzungsarten im Vertrag aufgeführt, so kommt dieser Grundsatz jedoch nicht zur Anwendung (vgl. BGH in GRUR 1982, 727 - Altverträge, BGH in GRUR 1991, 133 - Videozweitauswertung).

  • OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 6 W 177/10

    Informationspflichten nach § 5 a UWG bei Werbung mit Testergebnis ("Nassrasierer"

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Entscheidung "Test gut" (Urt. v. 11.03.1982 - I ZR 71/80 - GRUR 1982, 727 - juris-Tz 15) zu § 3 UWG a.F. entschieden, dass es irreführend sein kann, wenn bei der Mitteilung eines Qualitätstests der Stiftung Warentest nicht über die Anzahl besserer Testergebnisse aufgeklärt wird.
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2020 - 3 O 516/19

    Unbefugte Weiterverwendung von Gutachten-Fotos

    Der Inhaber der Urheberrechte überträgt im Zweifel keine weitergehenden Rechte, als es der Zweck des urheberrechtlichen Nutzungsvertrages erfordert (BGH GRUR 1982, 727, 730 - Altverträge).
  • KG, 08.05.1990 - 5 U 3207/88

    Urheberschutz bei einer wissenschaftlich sichtenden Tätigkeit; Für eine

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  • LG Kassel, 03.05.2021 - 10 O 1957/20
    Dem Laufbildhersteller (§ 95 UrhG) steht anders als dem Filmurheber § 22 UrhG nicht zu, weil § 95 UrhG nicht auf § 22 UrhG verweist und die Fernsehsendung von Filmen keine Vorführung ist (BGH GRUR 1982, 727; HK-UrhG, 4. Aufl. 2018, § 19 Rdn. 39).
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2020 - 3 O516/19
    Der Inhaber der Urheberrechte überträgt im Zweifel keine weitergehenden Rechte, als es der Zweck des urheberrechtlichen Nutzungsvertrages erfordert (BGH GRUR 1982, 727, 730 - Altverträge).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - III ZR 160/80   

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https://dejure.org/1982,2362
BGH, 13.05.1982 - III ZR 160/80 (https://dejure.org/1982,2362)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - III ZR 160/80 (https://dejure.org/1982,2362)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - III ZR 160/80 (https://dejure.org/1982,2362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung des Bestehens des Jagdrechts gegen das Land in den Rheinstromjagdbezirken - Eigentum an Bundeswasserstraßen als Voraussetzung des Jagdrechts und des Jagdausübungsrechts - Bestandteile des Jagdrechts - Auslegung eines Staatsvertrages aus dem Jahre ...

  • Juristenzeitung

    Zum Jagdausübungsrecht auf den Bundeswasserstraßen

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 59
  • NJW 1983, 994
  • MDR 1982, 827
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.12.1983 - III ZR 183/82

    Anspruch auf Unterlassung jeglicher Jagdausübung auf einem Privatgrundstück -

    Durch diese Bestimmung ist der vor der Aufhebung des Staatsvertrages 1921 durch § 6 Satz 3 der erwähnten Verordnung vom 15. April 1943 geltende Rechtszustand wiederhergestellt worden (BGHZ aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 84, 59, 62/64).

    Daß die Ausübung des Jagdrechts auch unabhängig von einer Vergabe (Verpachtung) durch den oder die Grundeigentümer einem anderen eingeräumt sein kann, ist denkbar (Senatsurteil BGHZ 84, 59, 60).

    Das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Mai 1982 (III ZR 160/80 = BGHZ 84, 59) steht nicht entgegen.

    Der erkennende Senat hat diese Frage namentlich mit der Erwägung verneint, § 1 Abs. 1 Satz 4 WaStrVermG habe den Ländern nur die ihnen bis April 1943 verbliebenen Rechte belassen, nicht aber bereits in der Vorkriegszeit entfallene Rechtspositionen wieder eingeräumt (a.a.O. S. 62/64; a.A. Wichmann, JZ 1982, 793).

    Das Jagdausübungsrecht der Länder, das allein Gegenstand der Senatsentscheidung vom 13. Mai 1982 (aaO) ist, folgt somit anderen Grundsätzen als das Jagdausübungsrecht privater Dritter, über das im vorliegenden Streitfall zu befinden ist.

  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 286/87

    Umfang des Rechtes des Bundes an der Ostsee

    § 1 Abs. 1 Satz 4 WaStrVermG bestimmt, daß die insoweit getroffene eigentums- und vermögensrechtliche Regelung sinngemäß weitergilt (vgl. dazu auch BVerfGE 21, 312, 322 f. [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvG 1/62] sowie Senatsurteile BGHZ 84, 59 und vom 1. Dezember 1983 - III ZR 183/82 = LM WaStrVermG Nr. 2 = BGHWarn 1983 Nr. 361).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 266/87

    Eigentum des Bundes an der Hohwachter Bucht

    Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 WaStrVermG gilt die im Staatsvertrag 1921 getroffene eigentums- und vermögensrechtliche Regelung sinngemäß weiter (vgl. dazu auch BVerfGE 21, 312, 322 f. [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvG 1/62] sowie Senatsurteile BGHZ 84, 59 und vom 1. Dezember 1983 - III ZR 183/82 = LM WaStrVermG Nr. 2 = BGHWarn 1983 Nr. 361).
  • BGH, 22.01.1987 - III ZR 167/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Nutzung von Seewasserstraßen

    Auch das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Mai 1982 (III ZR 160/80 = BGHZ 84, 59) steht nicht entgegen.

    Im Streit war somit ein im Privatrecht wurzelndes und ebenfalls privatrechtlich ausgestaltetes Recht (vgl. BGHZ 84, 59/60).

  • BVerwG, 27.10.2015 - 3 B 12.15

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Soweit sich die Beschwerde insoweit darauf stützt, dass der Bundesgerichtshof im Urteil vom 13. Mai 1982 - III ZR 160/80 - (BGHZ 84, 59) das Jagdausübungs- und Aneignungsrecht auf Bundeswasserstraßen (wie der Saar und der Mosel) der Bundesrepublik Deutschland zugesprochen habe, macht sie eine fehlerhafte Rechtsanwendung des Berufungsgerichts geltend.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - 1 StR 213/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1532
BGH, 13.05.1982 - 1 StR 213/82 (https://dejure.org/1982,1532)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 1 StR 213/82 (https://dejure.org/1982,1532)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82 (https://dejure.org/1982,1532)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuhälter - Schutzrichtung - Parasitäre Lebensform - Persönliche Unabhängigkeit - Wirtschaftliche Unabhängigkeit - Prostitutionsmilieu - Prostitution - Menschenschutz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 181a Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 507
  • StV 1983, 239
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 493/95

    Erwägungen zur Beweiswürdigung - Wiedergabe im Urteil - Abweichende Darstellung -

    Geschütztes Rechtsgut ist das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten, die davor bewahrt werden soll, als Ausbeutungsobjekt von Zuhältern in der Prostitution verharren zu müssen (BGH StV 1983, 239).

    Doch kommen als tatbestandsmäßig nach dem Schutzzweck der Vorschrift nur solche Beziehungen des Täters zu der Prostituierten in Betracht, durch die diese in Abhängigkeit von ihm gehalten wird (BGH NStZ 1983, 220; StV 1983, 239).

  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82

    Verurteilung wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution sowie wegen

    Der Tatbestand (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfordert insoweit, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80, vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - und vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - sowie Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).

    Das bloße Ausgehaltenwerden reicht selbst bei erheblichen Leistungen nicht aus (BGH, Urteil vom 25. August 1982 - 3 StR 264/82 - und Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82).

  • BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82

    Anforderugen an eine Aufklärungsrüge im Sinne von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO -

    Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert, daß der Täter auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses durch planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostitutierten herbeiführt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 1981 - 1 StR 715/80 - vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82 - Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82 -).

    Das bloße Ausgehaltenwerden reicht selbst bei erheblichen Leistungen nicht aus (BGH, Beschluß vom 13. Mai 1982 - 1 StR 213/82 -); § 181 a StGB richtet sich nicht mehr wie die frühere gegen Zuhälterei gerichtete Strafvorschrift gegen die parasitäre Lebensform des Zuhälters (BGH, a.a.O.).

  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85

    Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der

    Dabei ist es unerheblich, ob sich die Dirne dieser Kontrolle freiwillig unterwirft; entscheidend ist, daß diese Maßnahme dem Ziel der Vorschrift, die Selbstbestimmung der Prostituierten zu schützen (BGH NStZ 1982, 507) zuwiderläuft, also geeignet ist, die Prostituierte in Abhängigkeit zu dem Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder ihre Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachteilig zu beeinflussen (BGH, Urt. vom 12. Februar 1985 - 1 StR 835/84).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93

    Ausbeuterische Zuhälterei durch gefühlsmäßige Bindung

    Mit dem festgestellten Verhalten brachte er Frau Polster - anders als in den in BGH NStZ 1983, 220; BGH StV 1983, 239; 1984, 334 entschiedenen Fällen - in wirtschaftliche Abhängigkeit und Beengtheit, in der sie sich früher, als sie von ihren Einkünften Beträge für die Familie, die Einrichtung des Studios und die Zurückführung von Verbindlichkeiten erübrigen konnte, nicht befunden hatte.
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 320/86

    Begriff des Ausbeutens

    Auch die oben dargelegte Intention des Gesetzgebers, die Strafbarkeit auf Taten zu beschränken, welche die persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Menschen im Prostitutionsmilieu berühren (BGH NStZ 1982, 507), führt zu einer solch einengenden Auslegung.
  • BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85

    Anforderungen an die Hinweispflicht im Hinblick auf genaue Art und Anzahl der

    Eine fortgesetzte Tat scheidet zwar aus, da es sich bei dem in § 181 a Abs. 1 StGB geschützten Rechtsgut, nämlich der Selbstbestimmung der Prostituierten, die davor bewahrt werden soll, als Ausbeutungsobjekt von Zuhältern in der Prostitution verharren zu müssen oder ihr noch mehr anheim zu fallen (BGH NStZ 1982, 507), um ein höchst persönliches handelt (Laufhütte in LK Rdn. 21 vor § 174; Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. Rdn. 16 zu § 181 a).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92

    Annahme von Tateinheit zwischen Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung

    Entgegen der Auffassung der Revision sind nicht nur die Voraussetzungen für eine Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB (letzte Variante) hinreichend belegt (UA S. 13 f), sondern auch diejenigen für eine ausbeuterische Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. dazu BGH NStZ 1982, 507; Laufhütte in LK 10. Aufl. § 181 a Rdn. 4): Die Geschädigte hat nach den Urteilsfeststellungen auf Veranlassung des Angeklagten, der sie gezielt in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht hatte, über vier Jahre ihren gesamten Prostitutionserlös aus der eigenen Verfügungsgewalt in eine gemeinsame Kasse eingebracht.
  • BGH, 12.02.1985 - 1 StR 835/84

    Strafbarkeit wegen dirigierender Zuhälterei - Führen von Strichlisten als

    Rechtsgut ist die Selbstbestimmung der Prostituierten (BGH NStZ 1982, 507).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - V BLw 8/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3238
BGH, 13.05.1982 - V BLw 8/81 (https://dejure.org/1982,3238)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - V BLw 8/81 (https://dejure.org/1982,3238)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - V BLw 8/81 (https://dejure.org/1982,3238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landwirtschaft - Beschwerderecht - Landwirtschaftsgericht - Vorkaufsrecht - Siedlungsunternehmen - Beschwerdeberechtigung - Genehmigungsbehörde

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 41
  • MDR 1982, 1007
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - V BLw 8/81
    GrdstVG §§ 6, 12, 21; ReichssiedlungsG §§ 6, 10; LwVG §§ 1 Nr. 3, 9, 22; FGG § 20 Abs. 1 Hebt das Landwirtschaftsgericht die Mitteilung der Genehmigung sbehör de über die Ausübung des Vorkaufsrechts auf, so ist das vorkaufsberechtigte Siedlungsunternehmen beschwerdeberechtigt (Bestätigung von BGHZ 41, 114).

    Die Partner des den Vorkaufsfall auslösenden Kaufvertrages können nach Zugang der Mitteilung der Vorkaufs recht sausübung den Genehmigungsantrag nach dem Grundstückverkehr sgesetz nicht mehr zurücknehmen, sie können von diesem Zeitpunkt an auch den Vertrag nicht mehr zum Nachteil des Siedlungsunternehmens aufheben oder abändern (vgl. BGHZ 41, 114, 122, 123).

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - V BLw 8/81
    Da der Senat im Rahmen des § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG nicht befugt ist, über die sachliche Berechtigung der sofortigen Beschwerde zu befinden (vgl. BGHZ 15, 5, 8), muß die Sache insoweit an das Beschwerdegericht zurückverwiesen werden.
  • BGH, 31.01.1980 - V BLw 30/79

    Genehmigung eines Kaufvertrages nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdStVG) -

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - V BLw 8/81
    Wie der beschließende Senat schon in BGH2 41, 114, 116 ff und zuletzt im Beschluß vom 31. Januar 1980, V BLw 30/79, ausgeführt hat, greift ein Beschluß des Landwirtschaftsgerichts, durch den Einwendungen gegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes für begründet erklärt werden und dementsprechend ein Kaufvertrag nach §§ 2, 9 GrdstVG genehmigt wird, in die Rechtsstellung des Vorkauf sberechtigten ein, so daß in diesem Eingriff eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne der §§ 9 LwVG, 20 FGG gesehen werden muß.
  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Die Vertragsparteien können das durch Mitteilung der Erklärung des Siedlungsunternehmens ausgeübte Vorkaufsrecht gem. § 10 RSG nur noch durch die Einwendung zu Fall bringen, dass die Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts nicht vorlagen, weil die Veräußerung keiner Genehmigung nach § 2 GrdstVG bedurfte oder diese nach § 9 GrdstVG nicht zu versagen wäre (vgl. BGHZ 41, 114, 122 und Senat, Beschl. v. 13. Mai 1982, V BLw 8/81, NJW 1983, 41).
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11

    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb

    Grund dafür ist, dass mit der Zustellung der Mitteilung nach § 21 GrdstVG das Vorkaufsrecht ausgeübt worden und gemäß § 464 Abs. 2 BGB ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Siedlungsunternehmen zustande gekommen ist (Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - V BLw 8/81, NJW 1983, 41 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 Rn. 22).
  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Zwischen dem Verkäufer und dem Siedlungsunternehmen kommt nach § 8 Abs. 1 Satz 1 RSG, § 464 Abs. 2 BGB (= § 505 Abs. 2 BGB a.F.) ein Vertrag zu den in dem Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten Konditionen zustande (vgl. Senat, Beschl. v. 13. Mai 1982, V BLw 8/81, NJW 1983, 41).
  • OLG Celle, 21.11.2001 - 7 W 72/01

    Grundstückskaufvertrag; Genehmigung ; Landwirtschaftliche Flächen ;

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass das vorkaufsberechtigte Siedlungsunternehmen im Verfahren über die Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages bezüglich landwirtschaftlicher Flächen beschwerdeberechtigt ist, sofern sich die Entscheidung auf das gesetzliche Vorkaufsrecht auswirkt (BGHZ 41, 114 ff; NJW 1983, 41 f; Agrarrecht 1983, 245 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - IX ZR 64/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,10886
BGH, 13.05.1982 - IX ZR 64/81 (https://dejure.org/1982,10886)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZR 64/81 (https://dejure.org/1982,10886)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZR 64/81 (https://dejure.org/1982,10886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Rückkehr nach dem 1. Oktober 1953 in das zuvor endgültig verlassene Vertreibungsgebiet auf einen Entschädigungsanspruch - Voraussetzungen für ein endgültiges Verlassen - Selbständige materiell-rechtliche Bedeutung der Wiederkehr in das Vertreibungsgebiet ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1013
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1966 - IV ZR 164/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZR 64/81
    Eine Einreise in dieses Gebiet zu vorübergehenden Zwecken oder zur Prüfung von Möglichkeiten einer Übersiedlung schließt dabei die Endgültigkeit nicht aus (BGH RzW 1967, 278; 368; 1968, 334; Urteil vom 30. September 1966 - IV ZR 164/65; Beschluß vom 11. Dezember 1979 - IX ZB 131/78, bei Ehrenthal RzW 1980, 41, 43).
  • BGH, 11.12.1979 - IX ZB 131/78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZR 64/81
    Eine Einreise in dieses Gebiet zu vorübergehenden Zwecken oder zur Prüfung von Möglichkeiten einer Übersiedlung schließt dabei die Endgültigkeit nicht aus (BGH RzW 1967, 278; 368; 1968, 334; Urteil vom 30. September 1966 - IV ZR 164/65; Beschluß vom 11. Dezember 1979 - IX ZB 131/78, bei Ehrenthal RzW 1980, 41, 43).
  • BGH, 03.03.1983 - IX ZR 54/82

    Vorliegen eines endgültigen Verlassens des Vertreibungsgebietes

    Die Auffassung des Berufungsgerichts widerspricht den Grundsätzen des Senatsurteils vom 13. Mai 1982 - IX ZR 64/81 = MDR 1982, 1013 Nr. 3 (Leitsatz).
  • BGH, 13.05.1982 - IX ZB 62/82

    Möglichkeit der Abweichung des Berufungsurteils von höherer Rechtsprechung

    Das Berufungsurteil weicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1982 - IX ZR 64/81, zur Veröffentlichung bestimmt - ab und kann auf dieser Abweichung beruhen (§ 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - V BLw 5/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2391
BGH, 13.05.1982 - V BLw 5/81 (https://dejure.org/1982,2391)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - V BLw 5/81 (https://dejure.org/1982,2391)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - V BLw 5/81 (https://dejure.org/1982,2391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Überleitung eines landwirtschaftlichen Besitzes in das neue Höferecht - Eintragung eines Hofvermerkes in das Grundbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 65
  • NJW 1982, 2667
  • MDR 1982, 837
  • DNotZ 1982, 760 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Oldenburg, 27.02.1986 - 10 WLW 21/85

    Einziehung eines Hoffolgezeugnisses wegen Feststellung des Vorliegens eines

    Das gilt aber vorrangig und vor allem auch im Hinblick darauf, ob der Hof im Jahre 1983 (auch noch) Ehegattenhof war (vgl. BGH NJW 1982, 2667).

    Ob ein Ehegattenhof alten Rechts ( § 1 HöfeO a.F.) als Ehegattenhof neuen Rechts ( § 1 HöfeO n.F.) fortbesteht, bestimmt sich nach den zitierten Übergangsvorschriften, bei deren Nichteingreifen nach der jetzt geltenden HöfeO (vgl. BGH NJW 1982, 2667).

    Für den Parallelfall in § 1 Abs. 1 ÜS hat der BGH ausdrücklich klargestellt, daß die Voraussetzung des im Grundbuch eingetragenen Hofvermerks zum 1.7.1976 im Hinblick auf § 1 Abs. 1 S. 3 HöfeO n.F. entscheidende (konstitutive) Bedeutung hat und daß ihr Fehlen, gleichviel aus welchem Grund, die Anwendung dieser Vorschrift hindert (vgl. BGH NJW 1982, 2667).

  • OLG Köln, 05.12.2006 - 23 WLw 2/06

    Anforderungen an den Begriff der landwirtschaftlichen Besitzung i.S.d. § 1 Abs. 1

    Wird diese Betriebseinheit auf Dauer aufgelöst, so entfällt die Hofeigenschaft (BGH NJW 1982, 2667; AgrarR 1995, 235).

    Während die geschlossene Verpachtung eines Hofes die Hofeigenschaft nicht in Frage stellt, kann jedoch die teilweise Verpachtung des Besitzes zur Auflösung der Betriebseinheit führen, sofern die Wiedervereinigung der Hofstelle mit dem gesamten oder nahezu gesamten Land in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist (BGH NJW 1982, 2667).

  • BGH, 05.10.1989 - BLw 5/89

    Anforderungen an eine Abweichungsrechtsbeschwerde - Erteilung eines

    In der Beschwerdebegründung wird dazu nur ausgeführt, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1982, 2667 - gemeint ist ersichtlich der Senatsbeschluß vom 13. Mai 1982, V BLw 20/81, NJW 1982, 2265, 2267, nicht die a.a.O. S. 2267 abgedruckte Senatsentscheidung vom gleichen Tag V BLw 5/81) trage den angefochtenen Beschluß nicht, weil hier ein anderer Sachverhalt vorliege.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - 3 StR 144/82   

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https://dejure.org/1982,9022
BGH, 13.05.1982 - 3 StR 144/82 (https://dejure.org/1982,9022)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 3 StR 144/82 (https://dejure.org/1982,9022)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 3 StR 144/82 (https://dejure.org/1982,9022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Erziehungszweckes der Jugendstrafe bei der Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 474
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81

    Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 144/82
    Auch wenn die Schwere der Schuld bei der Bemessung der Jugendstrafe eigenständige Bedeutung hat, ist der Erziehungszweck - und zwar vorrangig - zu berücksichtigen (BGH MDR 1982, 339).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 78/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,11339
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 78/82 (https://dejure.org/1982,11339)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 78/82 (https://dejure.org/1982,11339)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 78/82 (https://dejure.org/1982,11339)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 2/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,7234
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 2/81 (https://dejure.org/1982,7234)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 2/81 (https://dejure.org/1982,7234)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 2/81 (https://dejure.org/1982,7234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.1981 - IX ZB 17/81

    Geltendmachung einer nachträglichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse trotz

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZB 2/81
    Eine Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigt keine höhere errechnete Rente für die Klägerin (vgl. BGH Beschlüsse vom 26. März 1981 - IX ZB 17/81 - und 22. Oktober 1981 - IX ZB 52/81).
  • BGH, 22.10.1981 - IX ZB 52/81

    Neufestsetzung einer Rente bei Änderung der erheblichen Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZB 2/81
    Eine Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigt keine höhere errechnete Rente für die Klägerin (vgl. BGH Beschlüsse vom 26. März 1981 - IX ZB 17/81 - und 22. Oktober 1981 - IX ZB 52/81).
  • BGH, 15.04.1982 - IX ZR 29/81

    Unterlassen der Festsetzung eines Hundertsatzes im Rentenbescheid aufgrund des

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZB 2/81
    15. April 1082 - IX ZR 29/81.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 220/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,9533
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 220/81 (https://dejure.org/1982,9533)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 220/81 (https://dejure.org/1982,9533)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 220/81 (https://dejure.org/1982,9533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1982 - IX ZR 12/81

    Streit über die Erhöhung einer Mindestrente - Verwirkung des Anspruchs durch

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZB 220/81
    Eine solche Verbesserung der Rechtslage ist aber Voraussetzung einer Neufestsetzung des Hundertsatzes nach §§ 15, 15 a der 2. DV-BEG auf Grund des Art. 11 Abs. 1 bis 3 der 7. ÄndVO zur 2. DV-BEG (BGH RzW 1976, 117, 118 zE; 1977, 103 Nr. 18 und Urteil vom 1. April 1982 - IX ZR 12/81).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 233/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,13176
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 233/81 (https://dejure.org/1982,13176)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 233/81 (https://dejure.org/1982,13176)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 233/81 (https://dejure.org/1982,13176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.1982 - IX ZR 29/81

    Unterlassen der Festsetzung eines Hundertsatzes im Rentenbescheid aufgrund des

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZB 233/81
    Unter diesen Umständen weicht das Berufungsurteil von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. April 1982 - IX ZR 29/81; zur Veröffentlichung bestimmt - ab und kann auf dieser Abweichung beruhen.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 43/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,8595
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 43/82 (https://dejure.org/1982,8595)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 43/82 (https://dejure.org/1982,8595)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 43/82 (https://dejure.org/1982,8595)
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 190/81   

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https://dejure.org/1982,12721
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 190/81 (https://dejure.org/1982,12721)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 190/81 (https://dejure.org/1982,12721)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 190/81 (https://dejure.org/1982,12721)
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 62/82   

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https://dejure.org/1982,9053
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 62/82 (https://dejure.org/1982,9053)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 62/82 (https://dejure.org/1982,9053)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 62/82 (https://dejure.org/1982,9053)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.1982 - IX ZR 64/81

    Auswirkungen der Rückkehr nach dem 1. Oktober 1953 in das zuvor endgültig

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZB 62/82
    Das Berufungsurteil weicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1982 - IX ZR 64/81, zur Veröffentlichung bestimmt - ab und kann auf dieser Abweichung beruhen (§ 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - IX ZR 47/81   

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https://dejure.org/1982,10436
BGH, 13.05.1982 - IX ZR 47/81 (https://dejure.org/1982,10436)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZR 47/81 (https://dejure.org/1982,10436)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZR 47/81 (https://dejure.org/1982,10436)
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  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Neufestsetzung der Rente durch verfolgungsbedingte Leiden - Anforderungen an Anerkennung eines Leidens als Verfolgungsschaden - Anforderungen an Feststellung der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.1980 - IX ZR 97/76

    Ausgleich für Gesundheitsschäden aus Inhaftierung in Konzentrationslagern -

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZR 47/81
    Für die Frage, ob eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse vorliegt, besteht keine Bindung an die frühere Feststellung im Vergleich vom Juli 1962, daß das Zuckerleiden durch die Verfolgung nur abgrenzbar verschlimmert worden ist (vgl. BGH RzW 1965, 516; 1966, 416; 1976, 97; Urt. v. 14. Februar 1980 - IX ZR 97/76).
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   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 189/81   

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https://dejure.org/1982,12226
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 189/81 (https://dejure.org/1982,12226)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 189/81 (https://dejure.org/1982,12226)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 189/81 (https://dejure.org/1982,12226)
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   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 2/82   

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https://dejure.org/1982,7696
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 2/82 (https://dejure.org/1982,7696)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 2/82 (https://dejure.org/1982,7696)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 2/82 (https://dejure.org/1982,7696)
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   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 262/81   

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https://dejure.org/1982,14063
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 262/81 (https://dejure.org/1982,14063)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 262/81 (https://dejure.org/1982,14063)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 262/81 (https://dejure.org/1982,14063)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1982 - IX ZR 73/80

    Ausschluss anderer auch auf Gesetz beruhender Leistungsverbesserungen bei einer

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZB 262/81
    künftige Leistungsverbesserungen über die Erhöhungen der Mindestrenten hinaus bereits ausdrücklich ausgeschlossen sind (vgl. dazu BGH RzW 1976, 116 Nr. 31; Urteil vom 21. Januar 1982 - IX ZR 73/80, zur Veröffentlichung bestimmt).
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   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 32/82   

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https://dejure.org/1982,8142
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 32/82 (https://dejure.org/1982,8142)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 32/82 (https://dejure.org/1982,8142)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 32/82 (https://dejure.org/1982,8142)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1982 - IX ZR 29/80

    Anpassung eines Vergleichs wegen beiderseitigen Rechtsirrtums - Entschädigung für

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZB 32/82
    Diese Entscheidung beruht auf der Feststellung und Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls und ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; sie stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (vgl. BGH RzW 1975, 149; 151; 153; Urteil vom 14. Januar 1982 - IX ZR 29/80, zur Veröffentlichung bestimmt).
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   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 248/81   

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https://dejure.org/1982,13629
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 248/81 (https://dejure.org/1982,13629)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 248/81 (https://dejure.org/1982,13629)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 248/81 (https://dejure.org/1982,13629)
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   BGH, 13.05.1982 - IX ZB 12/82   

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https://dejure.org/1982,11783
BGH, 13.05.1982 - IX ZB 12/82 (https://dejure.org/1982,11783)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZB 12/82 (https://dejure.org/1982,11783)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZB 12/82 (https://dejure.org/1982,11783)
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - IX ZR 65/81   

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https://dejure.org/1982,14619
BGH, 13.05.1982 - IX ZR 65/81 (https://dejure.org/1982,14619)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - IX ZR 65/81 (https://dejure.org/1982,14619)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - IX ZR 65/81 (https://dejure.org/1982,14619)
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  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZR 65/81
    Den für die Zulässigkeit der Berufung maßgebenden Sachverhalt hat das Revisionsgericht selbständig zu würdigen (BGHZ 6, 369, 370; BGH LM ZPO § 561 Nr. 30).
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - IX ZR 65/81
    Ob er damit Kl. auf Dauer zum räumlichen Mittelpunkt seines gesamten Lebens (vgl. BGH RzW 1962, 353 Nr. 10; BVerwGE 28, 193, 194 ff) gemacht und einen Wohnsitz dort begründet hat, bedarf keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - 4 StR 204/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,9506
BGH, 13.05.1982 - 4 StR 204/82 (https://dejure.org/1982,9506)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 4 StR 204/82 (https://dejure.org/1982,9506)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 4 StR 204/82 (https://dejure.org/1982,9506)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe des Tagessatzes einer Geldstrafe bei deren Einbeziehung in eine Gesamtstrafe

 
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  • BGH, 25.01.1979 - 2 StR 613/78

    Erforderlichkeit der Bestimmung der Höhe des Tagessatzes von Einzelgeldstrafen

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 4 StR 204/82
    Gleichwohl ist es nicht erforderlich, die Sache zur Festsetzung der Tagessatzhöhe an das Tatgericht zurückzuverweisen, da der Senat es im vorliegenden Fall ausnahmsweise für angebracht erachtet, die Höhe des Tagessatzes selbst zu bestimmen, indem er sie auf den gesetzlichen Mindestbetrag von 2, 00 DM (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) festsetzt (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Januar 1979 - 2 StR 613/78).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 4 StR 204/82
    Für den Fall der Auflösung der Gesamtstrafe muß jede Einzelstrafe selbständig vollstreckbar sein (BGHSt 30, 93, 96).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - I ZR 74/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,9990
BGH, 13.05.1982 - I ZR 74/80 (https://dejure.org/1982,9990)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - I ZR 74/80 (https://dejure.org/1982,9990)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - I ZR 74/80 (https://dejure.org/1982,9990)
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  • BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68

    Unterlassunganspruch hinsichtlich der Verwendung des Wortes "Opel" durch einen

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - I ZR 74/80
    Das Verbot des § 3 UWG bezieht sich zwar nur auf Angaben, die geeignet sind, Nachfrager oder Anbieter in ihrer Entschließung irgendwie zu beeinflussen (BGH GRUR 1970, 467 - Vertragswerkstatt).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1982 - 4 StR 211/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,9959
BGH, 13.05.1982 - 4 StR 211/82 (https://dejure.org/1982,9959)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1982 - 4 StR 211/82 (https://dejure.org/1982,9959)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 4 StR 211/82 (https://dejure.org/1982,9959)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl - Verwendung von am Tatort gefundenen Waffen zur Flucht und zur Sicherung der Beute

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1956 - 5 StR 36/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 4 StR 211/82
    Zu diesem Zeitpunkt war der Diebstahl aber noch nicht vollendet, wie es eine Bestrafung wegen räuberischen Diebstahls voraussetzen würde (BGHSt 9, 162, 163; 28, 224, 226).
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 4 StR 211/82
    Zu diesem Zeitpunkt war der Diebstahl aber noch nicht vollendet, wie es eine Bestrafung wegen räuberischen Diebstahls voraussetzen würde (BGHSt 9, 162, 163; 28, 224, 226).
  • BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81

    Teilerfolg in der strafrechtlichen Revision wegen fehlerhafter rechtlicher

    Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 4 StR 211/82
    Denn die bereitgestellte Beute befand sich noch im räumlichen Machtbereich des bisherigen Gewahrsamsinhabers, so daß ein eigener Gewahrsam der Täter noch nicht begründet werden konnte (BGH, Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81 -).
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