Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 31, 61
- NJW 1982, 2009
- MDR 1982, 767
- NStZ 1982, 464 (Ls.)
- StV 1982, 572
Wird zitiert von ... (16)
- KG, 19.01.2007 - 1 Ss 111/06
Amtsanmaßung und Titelmissbrauch: Strafbarkeit eines unzutreffenden Meldens am …
Für das Führen einer solchen Bezeichnung wird zusätzlich gefordert, dass es unter Umständen geschieht, die eine Gefährdung des durch die Strafvorschrift geschützten Rechtsguts als möglich erscheinen lassen (vgl. BGHSt 31, 61, 62; BayObLG 132 a StGB die Allgemeinheit davor bewahren soll, dass einzelne von ihnen in dem Vertrauen, eine bestimmte Person habe eine bestimmte Stellung inne, für sich oder andere schädliche Handlungen vornehmen könnten (vgl. Bundestagsdrucksache 7/550, 361; BGHSt 31, 61, 62; OLG Dresden NJW 2000, 2519, 2520; OLG Köln NJW 2000, 1053, 1054; Thüringer OLG StraFO 1998, 131; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Oldenburg NJW 1984, 2231, 2232;… Tröndle/Fischer, a.a.O., § 132 a Rdnr. 2;… Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, a.a.O., § 132 a Rdnr. 3; Geppert Jura 1986, 590, 594). - OLG München, 03.03.2010 - 5St RR (II) 39/10
Missbrauch von Titeln: Verwendung des Begriffs "His Majesty Maharaja" als …
Den Tatbestand des § 132aStGB erfüllt zudem auch nicht jede unbefugte Inanspruchnahme eines Titels oder einer Amtsbezeichnung, sondern erforderlich ist ein Verwenden unter solchen Umständen, dass das durch § 132aStGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH NJW 1982, 2009, 2010; BayObLGSt 1973, 72, 73; BayObLG NJW 1979, 2359;… Fischer, aaO § 132a Rdn. 21;… Cramer, aaO § 132a Rdn. 17;… Krauß, aaO § 132a Rdn. 61;… Hohmann, aaO § 132a Rdn. 25 m.w.N.).Die Tatbestandsmäßigkeit setzt nur voraus, dass die in der jeweiligen Bezeichnung zum Ausdruck kommende Amts-, Dienst- oder Berufseigenschaft in einer die geschützten Interessen der Allgemeinheit - nach Art, Intensität und Umständen der Verwendung - tangierenden Weise in Anspruch genommen wird (BGHSt 31, 61, 62; BayObLGSt 1973, 72, 73; BayObLGSt 1979, 99, 100; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236; OLG Stuttgart NJW 1969, 1777, 1778) und der Täter eine irgendwie geartete Einflussnahme erstrebt (…Hohmann, aaO § 132a Rdn. 25).
- BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11
Betrügerische Übertragung durch den Täter eines Versicherungsmissbrauchs …
Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGHSt 31, 61).Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61).
- BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07
Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues …
40 Entscheidend für eine Strafbarkeit nach § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB ist mithin, ob sich der Täter durch die vorübergehende Inanspruchnahme der geschützten Berufsbezeichnung oder des Dienstgrades zu dem von ihm verfolgten Zweck der Allgemeinheit gegenüber als besonderes Vertrauen erheischende Person ausgegeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82 - BGHSt 31, 62 und BayObLG, Beschluss vom 29. Juni 1979 - RReg 2 St 125/79 - NJW 1979, 2359). - BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 15.12.1997 - 1 Ss 206/96
StGB § 132a
Durch die Regelung werden nicht die berechtigten Inhaber von Amtsbezeichnungen usw. wegen ihrer besonderen, ,,herausgehobenen" Stellung geschützt, sondern die Allgemeinheit soll davor bewahrt werden, daß einzelne von ihnen im Vertrauen darauf, daß eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnten, die für sie oder andere schädlich sein können (BT-Dr. 7/550 S. 361; BGH, NJW 1982, 2009).Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung grundlegend von den Fällen, in denen die Rechtsprechung ein ,,Führen" der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt als nicht tatbestandsmäßig wegen fehlender Gefährdung des Rechtsgutes des § 132a StGB angesehen hat: BGH, NJW 1982, 2009 Bezeichnung als Rechtsanwalt gegenüber einer Zeugin bei einem privaten Treffen in einer Gaststätte, um zu imponieren; BayObLG, MDR 1973, 778 Führen der Bezeichnung Rechtsanwalt in einem Kopfbogen in zwei Schreiben durch einen ehemaligen Rechtsanwalt bei Geltendmachung einer Honorarforderung an einen ehemaligen Mandanten, OLG Saarbrücken, NStZ 1992, 236 Einschreiten eines Gerichtsassessors, der eine körperliche Durchsuchung eines Ausländers durch die Polizei als Überreaktion ansah, Entgegnung auf Befragen der Polizeibeamten, er sei Rechtsanwalt unter Hinzufügen der Worte ,,daß jeder ein Recht auf faire Behandlung und auf Verteidigung durch einen Rechtsanwalt vor Gericht habe".
- OLG Dresden, 19.04.2000 - 1 Ss 592/99
StGB § 132 a Abs. 1 Nr. 1; StGB § 132 a Abs. 2
Geschützt werden also nicht die berechtigten Inhaber von Amtsbezeichnungen usw. wegen ihrer herausgehobenen Stellung, sondern die Allgemeinheit davor, dass Einzelne von ihnen im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnten, die für sie oder andere schädlich sein können (BGHSt 31, 61, 62; BGH NJW 1994, 808; StA Ulm RPfl. 1990, 108). - KG, 20.01.2003 - 1 Ss 248/02 Die Vorschrift dient demgemäß dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BGHSt 31, 61, 62; 36, 277, 279;… von Bubnoff aaO Rdnr. 2; jeweils m.w.Nachw.) vor dem Auftreten von Personen, die sich durch unbefugten Gebrauch falscher Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen, erworbener Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2000, 1052 m.w. Nachw.).
Die Tathandlung des Führens einer Bezeichnung setzt voraus, dass der Beschuldigte diese mittels eines aktiven Äußerungsaktes im sozialen Leben in einer Weise, die die Interessen der Allgemeinheit bzw. die in der jeweiligen Bezeichnung zum Ausdruck kommende Amts-, Dienst- oder Berufseigenschaft - nach Art und Umständen der Verwendung - berührt, ernsthaft für sich beansprucht (herrschende Meinung, vgl. etwa BGHSt 31, 61, 62;… OLG Köln aaO; OLG Saarbrücken NStZ 1992, 236;… von Bubnoff aaO Rdnrn. 20 f;… Cramer/Sternberg-Lieben aaO Rdnr. 17;… Rudolphi aaO Rdnr. 12, jeweils m . w . Nachw.;… eingehend und kritisch Kahle aaO S. 85-104).
- OLG Karlsruhe, 18.07.2007 - 2 Ss 294/06
Dr. Gunter von Hagens vom Vorwurf unberechtigter Titelführung freigesprochen
Ein Führen von Titeln und Bezeichnungen im Sinne des § 132 a Abs. 1 Nrn. 1-3 StGB erfordert eine sich gegenüber der Umwelt äußernde aktive (…vgl. v. Bubnoff in LK, § 132 a Rdn. 21, 22;… Rudolphi in SK-StGB, § 132 a Rdn. 12;… Hohmann in Münchner Kommentar, § 132 a Rdn. 12) Inanspruchnahme des Titels für sich im sozialen Leben in einer Weise, durch welche die Interessen der Allgemeinheit tangiert werden (vgl. BGHSt 31, 61 ff). - OLG Jena, 27.11.2008 - 1 Ss 137/08
Strafzumessung, Rechtsmittel
Da es für ein Benutzen des Bundesadlers i.S.d. § 124 OWiG erforderlich ist, dass das entsprechende Dokument (hier Führerschein und Personalausweis) vorgeführt, vorgezeigt, ausgestellt oder abgedruckt wird, d.h. insbesondere nach außen in Erscheinung tritt (…siehe Göhler/König, OWiG , 14. Aufl., § 124 Rn. 6; vgl. auch BGHSt 31, 61, 62), kommt im vorliegenden Verfahren als Beginn der Tatausführung das Vorzeigen des Ausweises gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten in Betracht. - OLG Köln, 10.08.1999 - Ss 293/99
"Erzbischof" - § 132a Abs. 3 StGB gewährt der römisch-katholischen Kirche …
- AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04
- BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 46/88
- BGH, 28.11.1994 - 5 StR 552/94
StPO § 154, § 354
- KG, 08.12.2008 - 1 Ss 455/08
Strafbarkeit der Verwendung einer Amtsbezeichnung einer offensichtlich nicht …
- OLG München, 03.03.2010 - 5 St RR (II) 39/10
