Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1993 - 4 StR 187/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 125 Abs. 1 Nr. 1
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1993, 538
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04
Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines …
Sind die Tathandlungen des § 125 Abs. 1 StGB gegen bestimmte Personen gerichtet oder tritt nur an einzelnen Personen ein Schaden auf, so genügt es, wenn diese als Repräsentanten eines Personenkreises angegriffen werden, weil solche Gewalthandlungen nicht nur das Sicherheitsgefühl der unmittelbar betroffenen, sondern einer Vielzahl von Personen beeinträchtigen und zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen (vgl. BGH NStZ 1993, 538).Sind die Tathandlungen des § 125 Abs. 1 StGB gegen bestimmte Personen gerichtet oder tritt nur an einzelnen Schaden ein, so genügt es, wenn diese als Repräsentanten eines Personenkreises angegriffen werden, weil solche Gewalthandlungen nicht nur das Sicherheitsgefühl der unmittelbar betroffenen, sondern einer Vielzahl von Personen beeinträchtigen und zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen (vgl. BGH NStZ 1993, 538;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 125 Rdn. 9, jew. m. w. N.).
- BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
StGB § 125; StPO § 244 Abs. 5; StPO § 60
Wesentlich ist, daß die Personen einen solchen räumlichen Zusammenhang herstellen, daß bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes.entsteht (vgl. BGHSt 33, 306, 308 m.w.N.; BGHR StGB § 125 Abs. 1 Menschenmenge 1). - BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98
StPO § 267, § 337
a) Im Falle einer erneuten Verurteilung wegen Landfriedensbruchs gemäß § 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB wird eingehender darzulegen sein, ob die Handlungen des Angeklagten und seiner Begleiter geeignet waren, die öffentliche Sicherheit zu gefährden (vgl. BGH NStZ 1993, 538 ;… von Bubnoff in Leipziger Kommentar StGB 11. Aufl. § 125 Rdn. 44;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 125 Rdn. 4).
- BGH, 29.05.2002 - 5 StR 199/02
Landfriedensbruch (Menschenmenge).
Diese Personenzahl reicht als solche zur Annahme einer Menschenmenge noch nicht aus, es sei denn, es kämen eine besondere Unübersichtlichkeit am Tatort oder sonstige besondere Umstände hinzu (vgl. BGHR StGB § 125 Menschenmenge 1;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 124 Rdn. 2a m. w. N.), wofür es indes an Feststellungen fehlt. - OLG Köln, 12.11.1996 - Ss 491/96
StGB § 125
Menschenmenge ist eine räumlich vereinigte, der Zahl nach nicht sofort überschaubare Personenvielheit (vgl. BGH NStZ 1993, 538;… LK-von Bubnoff a.a.O. Rn. 31 m.w.N.).
