Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85 |
Kreditkarte
§ 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines untauglichen Versuchs bei Fehlen eines Irrtums auf Seiten des vermeintlich Getäuschten (hier: der Vertragsunternehmen);
§ 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint im Verhältnis des Kreditkarteninhabers zu dem kartenausgebenden Unternehmen;
(Hinweis: Entscheidung ist weitgehend überholt durch den später aufgrund des Gesetzes vom 15.5.86 eingefügten § 266b StGB)
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zur strafrechtlichen Beurteilung des Kreditkartenmißbrauchs
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Untreuestrafbarkeit von Anlageberatern unter spezieller Betrachtung der Vermögensbetreuungspflicht" von RRef. Thomas Mölter, original erschienen in: wistra 2010, 53 - 59.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 33, 244
- NJW 1985, 2200
- NJW 1985, 2280
- MDR 1985, 950
- NStZ 1985, 548
- StV 1985, 412
- WM 1985, 1336
- BB 1985, 2131
Wird zitiert von ... (27)
- BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Präzisierungsgebot Untreuetatbestand
Insofern geht die Rechtsprechung seit dem so genannten Scheckkartenurteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1972 davon aus, dass die Voraussetzungen, unter denen eine Vermögensbetreuungspflicht besteht, für den Missbrauchstatbestand und den Treubruchtatbestand identisch sind (vgl. BGHSt 24, 386 ; 33, 244;… weitere Nachweise bei Fischer, Strafgesetzbuch, 57. Aufl. 2010, § 266 Rn. 6).Eine solcherart qualifizierte Stellung ist nach der Rechtsprechung Voraussetzung nicht nur des Treubruch-, sondern auch des Missbrauchstatbestands, so dass insbesondere die abredewidrige Nutzung von Scheck- und Kreditkarten aus dem Anwendungsbereich des Untreuetatbestands herausfällt (vgl. BGHSt 24, 386; 33, 244).
- BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
Strafrecht - Untreuevorwurf gegen Vermieter wg. Kautionseinzahlung auf Girokonto
Allgemeine schuldrechtliche Pflichten aus einem Vertragsverhältnis genügen für sich genommen nicht zur Begründung einer Vermögensbetreuungspflicht ( BGHSt 33, 244, 249;… BGHR 15 StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11, 14, 16).Allgemeine schuldrechtliche Pflichten aus einem Vertragsverhältnis genügen für sich genommen nicht ( BGHSt 33, 244, 249;… BGHR 15 StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11, 14, 16;… vgl. auch Fischer, StGB 55. Aufl. § 266 Rdn. 29).
Dies begründet aber als solches noch keine Untreue ( BGHSt 22, 190, 191; 33, 244, 250).
- BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01
Abhebung am Geldautomaten
Mit der Aushändigung der Schecks und der ec-card an die zahlungsunwillige Angeklagte liegt ein vollendeter Betrug vor, da dadurch eine konkrete Vermögensgefährdung eingetreten ist ( BGHSt 33, 244, 246;… BGHR StGB § 266 b Abs. 1 Konkurrenzen 2), der durch eine spätere Auszahlung des Geldes lediglich vertieft werden kann.Der Betrug war mit der Aushändigung der Schecks und der ec-card sowie der Kreditkarte an die zahlungsunwillige Angeklagte vollendet, da dadurch eine konkrete Vermögensgefährdung eingetreten ist (vgl. BGHSt 33, 244, 246;… BGHR StGB § 266 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH bei Dallinger MDR 1953, 21; zur Kreditkarte BGH wistra 1993, 183, 184).
Denn jedenfalls lag mit der - von der Angeklagten von vornherein beabsichtigten - Aushändigung der Schecks und der ec-card an die zahlungsunwillige Angeklagte ein vollendeter Betrug vor, da dadurch eine konkrete Vermögensgefährdung eingetreten ist ( BGHSt 33, 244, 246;… BGHR StGB § 266 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH bei Dallinger MDR 1953, 21; zur Kreditkarte BGH wistra 1993, 183, 184), der durch die spätere Auszahlung des Geldes bei der Filiale der Sparda-Bank lediglich vertieft worden ist.
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
- BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09
Bauvertrag - Sicherheitseinbehalt nicht auf Sperrkonto gezahlt: Keine Untreue!
Die Vermögensbetreuung muss sich als Hauptpflicht, d.h. als zumindest mitbestimmende und nicht nur "beiläufige" Pflicht darstellen (BGHSt 1, 186, 188 ff.; 4, 170, 171; 24, 386, 388; 33, 244, 250 f.).Dies begründet aber als solches noch keine Untreue (BGHSt 22, 190, 191; 33, 244, 250).
- BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07
Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von …
b) Nach diesen Feststellungen hat sich der Angeklagte wegen Betruges (in Tateinheit mit Urkundenfälschung) "lediglich" durch die Erlangung der Kreditkarte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und Verwendung unrichtiger Personalien schuldig gemacht (vgl. BGHSt 33, 244, 245 f.), den das Landgericht jedoch nicht ausgeurteilt hat. - BGH, 01.06.2010 - VI ZR 346/08
Deliktsrecht - Budgeterhöhung für Treuhandprojekt durch Scheinrechnungen
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht eine qualifizierte Pflichtenstellung des Betroffenen erfordert, die über allgemeine vertragliche Sorgfalts- und Rücksichtsnahmepflichten hinausgeht (vgl. BGHSt 1, 186, 188; 33, 244, 251;… 54, 148 Rn. 54).Die Verpflichtung muss den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses ausmachen (vgl. BGHSt 1, 186, 188; 33, 244, 251;… 54, 148 Rn. 54).
- BGH, 13.04.2010 - 5 StR 428/09
Untreue bei einer englischen Limited (Gründungsstatut; Gründungstheorie; …
a) Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB setzt für den Missbrauchs- wie für den Treubruchtatbestand voraus, dass der Täter fremde Vermögensinteressen von einiger Bedeutung zu betreuen hat (vgl. BGHSt 24, 386, 387; 33, 244, 250). - BGH, 15.01.1986 - 2 StR 591/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.11.1986 - 4 StR 583/86
EC-Karte II - § 266b StGB als lex specialis zu § 263 StGB
Dies war, wie das Landgericht ohne Rechtsfehler dargelegt hat, zur Tatzeit - vor dem 1. August 1986 - als Betrug strafbar (BGHSt 24, 386 ; 33, 244, 248).Diese neue zur Schließung von Strafbarkeitslücken (vgl. BGHSt 33, 244 ; BT-Drucks. 10/5058 S. 32) geschaffene Vorschrift ist in Fällen, in denen der Betrugstatbestand seiner bisherigen Auslegung nach Anwendung findet, lex specialis gegenüber § 263 StGB (Möhrenschlager wistra 1986, 123, 153; vgl. auch Weber NStZ 1986, 481, 484).
- BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92
Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug …
- BGH, 14.10.2010 - 2 StR 447/10
Voraussetzungen des Kontoeröffnungsbetruges (Vermögensschaden; schadensgleiche …
- OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06
Kreditaufnahmeverbot gesetzlicher Krankenkassen nach § 220 Abs. 1 Satz 1 …
- BGH, 08.01.1987 - 4 StR 701/86
- OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
Berücksichtigung von verdeckten Treuhandverhältnissen bei der Ermittlung des …
- OLG Hamm, 04.05.2000 - 3 Ss 376/00
Betrug, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, Verhältnis, Euroschecks, …
- BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 7, § 283b Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3
- BGH, 03.12.1991 - 4 StR 538/91
Kein Kreditkartenmißbrauch bei unberechtigter Weitergabe an Dritten
- BGH, 02.02.1993 - 1 StR 849/92
StGB §§ 263, 266b, 52
- BGH, 16.10.1990 - 5 StR 418/90
- BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97
Kein Scheckkartenmißbrauch bei mißbräuchlicher Verwendung an Geldautomaten
- OLG Koblenz, 14.07.2011 - 2 Ss 80/11
Erfüllung des Missbrauchstatbestands; Fortgeltung der Vermögensbetreuungspflicht
- BGH, 04.12.1987 - 3 StR 478/87
- BGH, 13.07.1993 - 5 StR 196/93
- BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
StGB § 56; StPO § 302 Abs. 1, § 303, § 314 Abs. 1
- LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 45 Js 1413/08
- LG Münster, 21.11.2011 - 15 Ns 12/10
