Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01   

Volltextveröffentlichungen (12)

mehr
  • IWW
  • aufrecht.de

    Kopplungsangebote II

  • rws-verlag.de

    Wettbewerbswidrigkeit grundsätzlich zulässiger Kopplungsangebote bei Täuschung oder unzureichender Information des Verbrauchers über Wert der angebotenen Zusatzleistung ("Kopplungsangebot I")

  • Rechtsanwälte Peter

    Kopplungsangebot I

  • RA Kotz

    Kopplungsangebot I - Wettbewerbswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 1 3
    "Kopplungsangebot I"; Anforderungen auf die Sichtbarkeit des Hinweises auf eingegangene Verpflichtungen bei einem Kopplungsangebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wettbewerbswidrigkeit grundsätzlich zulässiger Kopplungsangebote nur bei Täuschung oder unzureichender Information über Wert der angebotenen Zusatzleistung ("Kopplungsangebot")

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (3)

  • it-rechtsinfo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten nach Wegfall von Zugabeverordnung und Rabattgesetz

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbswidrigkeit grundsätzlich zulässiger Kopplungsangebote bei Täuschung oder unzureichender Information des Verbrauchers über Wert der angebotenen Zusatzleistung ("Kopplungsangebot I")

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Neues zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung sogenannter Kopplungsangebote - Abkopplung vom Sittenwidrigkeitsbegriff?" von RAin Saskia Wagner und Dr. Peter Ruess, original erschienen in: WRP 2005, 24 - 31.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 151, 84
  • NJW 2002, 3403
  • ZIP 2003, 137
  • MDR 2003, 102
  • GRUR 2002, 976
  • WM 2002, 1983



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Wird zitiert von ... (68)  

  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 28/03  

    Zeitschrift mit Sonnenbrille

    a) Nach Aufhebung der Zugabeverordnung ist es einem Unternehmen nicht mehr verwehrt, die Abgabe von zwei keine Funktionseinheit bildenden Produkten in einer Weise miteinander zu verbinden, dass bei Erwerb des einen Produkts das andere ohne Berechnung abgegeben wird (vgl. BGHZ 151, 84, 86 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 980 = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; BGHZ 154, 105, 108 - Gesamtpreisangebot; BGH, Urt. v. 10.4.2003 - I ZR 291/00, GRUR 2003, 890, 891 = WRP 2003, 1217 - Buchclub-Kopplungsangebot).

    Ein missbräuchliches und damit wettbewerbsrechtlich unzulässiges Kopplungsangebot ist grundsätzlich anzunehmen, wenn über den tatsächlichen Wert des Angebots getäuscht wird oder unzureichende Informationen gegeben werden (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II).

    Es besteht allerdings keine generelle Pflicht, den Wert einer Zugabe anzugeben (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGHZ 154, 105, 109 - Gesamtpreisangebot).

    Ein Missbrauch kann im Einzelfall auch dann vorliegen, wenn die Anlockwirkung so groß ist, dass bei einem verständigen Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 1 UWG a.F. besteht keine generelle Pflicht, den Wert einer Zugabe anzugeben, es sei denn, der Verbraucher wird andernfalls über den Wert des tatsächlichen Angebots getäuscht oder unzureichend informiert (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGHZ 154, 105, 108 f. - Gesamtpreisangebot).

  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00  

    Wettbewerbsrecht - Güter und Dienstleistungen als Gesamtangebot

    Er darf dementsprechend für ein solches Gesamtangebot auch werben, ohne gehalten zu sein, für die einzelnen Waren oder Leistungen Einzelpreise auszuweisen (vgl. BGHZ 151, 84, 88 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 9.7.2002 - KZR 30/00, GRUR 2003, 77, 78 = WRP 2002, 1426 - Fernwärme für Börnsen; vgl. auch BGH, Urt. v. 30.11.1995 - I ZR 233/93, GRUR 1996, 363, 364 = WRP 1996, 286 - Saustarke Angebote; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 Rdn. 127).

    Dies kann auch dann anzunehmen sein, wenn eine Werbung für ein Kopplungsangebot, das in besonderer Weise anlockend wirkt (etwa weil ein Teil des Gesamtangebots als "unentgeltlich" oder besonders günstig herausgestellt wird), nur unzureichend über dessen Inhalt informiert (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II).

    Eine Verpflichtung zu aufklärenden Angaben besteht nach den §§ 1 und 3 UWG nur dann, wenn andernfalls die Gefahr einer unlauteren Beeinflussung der Verbraucher durch Täuschung über den tatsächlichen Wert des Angebots, insbesondere über den Wert einer angebotenen Zusatzleistung, gegeben ist (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I).

    Wenn ein günstiges Angebot anlockend wirkt, ist dies nicht wettbewerbswidrig, sondern eine erwünschte Folge des Wettbewerbs (vgl. BGHZ 139, 368, 374 - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.11.2001 - I ZR 124/99, GRUR 2002, 548, 549 = WRP 2002, 524 - Mietwagenkostenersatz; vgl. dazu auch BGHZ 151, 84, 92 - Kopplungsangebot I).

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02  

    Internet-Versandhandel

    a) Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (st. Rspr.; vgl. BGHZ 151, 84, 91 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 16.12.2004 - I ZR 222/02, WRP 2005, 480, 483 - Epson-Tinte, m.w.N.).
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