Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1970 - VIII ZR 230/68   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 54, 251



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06  

    Gesellschaftsrecht - Vertrag mit mehreren Gesellschaftern einer GbR

    Soweit ein Gesellschafter für Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts haftet, kann der Gesellschafter entsprechend § 129 Abs. 1 HGB keine nicht in seiner Person begründeten Einwendungen gegen die Verbindlichkeit mehr erheben, insbesondere wenn über diese ein gegen die Gesellschaft erstrittenes rechtskräftiges Urteil vorliegt (BGHZ 54, 251, 255; 64, 155, 156 zur oHG).
  • BGH, 03.04.2006 - II ZR 40/05  

    Gesellschaftsrecht - Durchsetzungssperre für Drittgläubigeranspruch

    Ist - wie hier - im Gesellschaftsprozess ein rechtskräftiges Urteil gegen die Gesellschaft ergangen, wirkt dies auch gegen die Gesellschafter, indem es ihnen die Einwendungen nimmt, die der Gesellschaft abgesprochen wurden (BGHZ 54, 251, 255; 64, 155, 156; Urt. v. 1. Juli 1976 - VII ZR 85/74, WM 1976, 1085, 1086).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83  

    Auslegung der Bestellung eines Wegerechts

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