Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Überschuldungsstatus: Immaterielles Anlagevermögen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Nachweis des Eigenkapitalersatzcharakters eines Gesellschafterdarlehens allein durch früher gewährtes Darlehen ("Dornier")

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung, Liquidationswert, positive Fortführungsprognose, Überschuldung, Unterbilanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 119, 201
  • NJW 1992, 2891
  • ZIP 1992, 1382
  • MDR 1992, 1135
  • WM 1992, 1650
  • BB 1992, 1898
  • DB 1992, 2022



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Wird zitiert von ... (107)  

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94  

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Wie der Senat in Übereinstimmung mit dem jüngeren Schrifttum zu § 63 Abs. 1 GmbHG entschieden hat, liegt eine Überschuldung im Sinne dieser Vorschrift nur dann vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten unter Einbeziehung der stillen Reserven die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft nach überwiegender Wahrscheinlichkeit mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens ausreicht (Überlebens- oder Fortbestehensprognose) (BGHZ 119, 201, 213 ff.).

    Denn diese setzt sich aus der Beurteilung von Fakten und der Einschätzung künftiger Entwicklungen - der Gesellschaft, ihrer Absatz- und Gewinnchancen für ihre Produkte und der allgemeinen Wirtschafts- und Marktverhältnisse - zusammen, so daß ihr im wesentlichen der Charakter eines Werturteils zukommt (vgl. die Darstellung BGHZ 119, 201, 215 f.).

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91  

    Haftung des Geschäftsführers bei verspäteter Konkursanmeldung gegenüber

    Stellt sich dabei eine rechnerische Überschuldung heraus, dann muß er prüfen, ob sich für das Unternehmen eine positive Fortbestehensprognose stellt (BGHZ 119, 201, 214; vgl. dazu auch Schüppen, DB 1994, 197, 199).
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05  

    Gesellschaftsrecht - Bank als Neugläubigerin

    Mit der Neufassung des Überschuldungstatbestandes in § 19 Abs. 2 InsO ist für das neue Recht der zur Konkursordnung ergangenen Rechtsprechung des Senats zum sog. "zweistufigen Überschuldungsbegriff" (BGHZ 119, 201, 214) die Grundlage entzogen.*).

    Die Ansicht der Revision, dass im Fall einer allein aufgrund der Passivierung von Gesellschafterdarlehen bestehenden Überschuldung einer GmbH eine positive Fortführungsprognose "zu vermuten" sei und dies nach den Grundsätzen in dem Senatsurteil vom 13. Juli 1992 (BGHZ 119, 201, 214) einer Insolvenzreife entgegenstehe, geht für den vorliegend maßgeblichen Zeitraum ab 2001 fehl.

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