Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nicht planmäßiger Richter als gesetzlicher Richter?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • inselbilder.de , S. 1221 (Leitsatz)

    Wohnungseigentum - Kostenverteilschlüssel - Änderung durch Vereinbarung - Wohnungseigentümer

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Änderung der Gemeinschaftsordnung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 130, 304
  • BAGE 11, 276
  • NJW 1995, 2791
  • MDR 1995, 1112
  • FGPrax 1995, 194
  • ZMR 1995, 483
  • WM 1995, 1763
  • BB 1995, 1813
  • DB 1995, 2162



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Wird zitiert von ... (83)  

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03  

    Wohnungseigentum - Wasserkosten: Keine Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums

    Die Änderung eines in der Gemeinschaftsordnung geregelten Kostenverteilungsschlüssels kann - wie bei einer gesetzlichen Regelung - nach § 10 Abs. 1 und Abs. 2 WEG nur durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer erfolgen (Senat, BGHZ 130, 304, 313; 145, 158, 169; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 760; Wenzel, ZWE 2000, 2, 6 = NZM 2000, 257, 261 = PiG 59, 55, 66); ein vereinbarungs- oder gesetzesändernder Mehrheitsbeschluß wäre mangels Beschlußkompetenz der Eigentümerversammlung nichtig (Senat, BGHZ 145, 158, 168; Wenzel, ZWE 2001, 226, 234).

    Läßt sich - wie hier - ein solches Einvernehmen nicht erzielen, so bleibt nur die fehlende Zustimmung durch gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. Senat, BGHZ 130, 304, 313).

    Ein dahingehender Anspruch kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der bestehende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht sachgerecht erscheint und zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; BayObLG, ZWE 2001, 320; OLG Köln, WuM 1998, 621, 622; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 119).

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03  

    Wohnungseigentum - Anbringen von Parabolantennen

    Ferner ist es möglich, daß dem Erwerber nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. Senat, BGHZ 130, 304, 312; Beschl. v. 25. September 2003, V ZB 21/03, Umdruck S. 8 f, zur Veröffentlichung auch in BGHZ vorgesehen) - insbesondere auf Grund nachträglich eintretender Umstände - ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung zustehen kann, wenn das Verbot von Parabolantennen bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht sachgerecht erscheint und zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04  

    Wohnungseigentum - Ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung?

    Ein solcher Anspruch setzt nach gefestigter Rechtsprechung voraus, daß der geltende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; 156, 192, 196, 202; BayObLGZ 1991, 396, 398; BayObLG, ZWE 2001, 597; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; auch Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 267 f. m.w.N.).
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