Rechtsprechung
| BGH, 13.07.2000 - III ZR 131/99 |
Traubenkernöl
§ 839 BGB, Kollegialgerichtsklausel;
Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb;
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO, Anordnung des Sofortvollzugs als (hier: nicht relevanter) haftungsrechtlicher Anknüpfungspunkt
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
GG Art. 14 Cc; VO (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 (ABl. Nr. L 37/1) Art. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Enteignungsgleicher Eingriff durch Vertriebsverbot für Traubenkernöl
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 744
- WM 2000, 2016
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04
Amtshaftung - Verschulden des Amtsträgers
Greift allerdings ein Akt der öffentlichen Gewalt eher in die Freiheit der individuellen Erwerbs- und Leistungstätigkeit ein, so ist nicht der Schutzbereich des Art. 14 GG, sondern der des Art. 12 GG berührt (Senatsurteile BGHZ 111, 349, 355 ff.; 132, 181, 186 f.; Urteil vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99 - NVwZ-RR 2000, 744 f.). - BGH, 04.03.2004 - III ZR 72/03
Notarecht - Belehrungspflichten des Zentralnotars
Diese Richtlinie ist aber dann nicht anzuwenden, wenn die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruhte, etwa deshalb, weil das Gericht den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (Senatsurteile vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99 - WM 2000, 2016, 2017 und vom 2. April 1998 - III ZR 111/97 - NVwZ 1998, 878). - BGH, 14.04.2011 - III ZR 30/10
Bergfreie Bodenschätze
Insoweit geht es nämlich lediglich um das Vorenthalten der Möglichkeit, in einer bestimmten Weise Gewinn zu erzielen; diese Beeinträchtigung einer bloßen Chance hat aber an dem eigentumsmäßigen Schutz der personellen und gegenständlichen Grundlagen des Gewerbebetriebs keinen Anteil (st. Rspr. z.B. Senatsurteile vom 9. Dezember 2004 - III ZR 163/04, BGHZ 161, 305, 312; vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99, WM 2000, 2016, 2018 und vom 7. Juni 1990 - III ZR 74/88, BGHZ 111, 349, 357 f).
- BGH, 14.07.2003 - NotZ 6/03
Ausgleich von Nachteilen bei Entlassung eines Notars
Art. 14 GG schützt, wie das Oberlandesgericht zutreffend ausgeführt hat, das Erworbene als das vermögenswerte Ergebnis einer beruflichen Betätigung; die Regelung der Zulassung zu einem Beruf und die Art der Berufsausübung fällt dagegen in den Regelungsbereich des Art. 12 GG (BVerfGE 30, 292, 334 f; 82, 209, 234; vgl. auch BVerfG DNotZ 1993, 260 ff; sowie - für die Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff - die Urteile des Bundesgerichtshofs BGHZ 111, 349; 132, 181 und vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99 - NVwZ-RR 2000, 741). - OLG Celle, 30.09.2004 - 4 U 53/04
Veränderungssperre im Umlegungsverfahren
Dieser Anspruch kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. Urt. v. 13. Juli 2000 - III ZR 131/99 , NVwZ-RR 2000, 744 = AgrarR 2001, 25) ohne Verschuldenserfordernis dann in Betracht, wenn von hoher Hand in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition unmittelbar eingegriffen wird, d.h. wenn die rechtswidrige hoheitliche Maßnahme unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt und dem Betroffenen dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit abverlangt wird. - BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
Vorenthalten von Emissionsberechtigungen als eine Beeinträchtigung des aus der …
Der Klägerin geht es zudem ausschließlich um die (durch Unterallokation vorenthaltene) Möglichkeit, mit dem Handel von Emissionsberechtigungen weitere Gewinne zu erzielen; diese Beeinträchtigung einer bloßen Chance durch eine zu geringe Zuteilung von Emissionsberechtigungen hat aber an dem eigentumsmäßigen Schutz der personellen und gegenständlichen Grundlagen des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs keinen Anteil (stRspr, BGH, Urteil vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99 - NVwZ-RR 2000, 744 f. = juris Rn. 16 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 19 U 164/00
Traubenkernöl - Verkehrsverbot - Rücknahmegebot - enteignungsgleicher Eingriff
Aber auch darüber hinaus steht dem Kläger weder ein Anspruch aus § 839 BGB noch aus enteignungsgleichem Eingriff zu; das Vorliegen der Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs nach § 839 BGB hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 13.7.2000 - III ZR 131/99 - mit bindender Wirkung, § 565 Abs. 2 ZPO, verneint. - OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
Emissionshandelsrecht; Mehrzuteilung von Emissionsberechtigungen …
Davon abgegrenzt werden bloße Chancen und Verdienstmöglichkeiten, die zwar den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berühren, nicht aber dem eigentumsrechtlich geschützten Bestand des Betriebes zuzuordnen sind (BGH, Urteil vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99 - NVwZ-RR 2000, 744;… Urteil vom 7. Juni 1990, a.a.O.).
