Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02   

Volltextveröffentlichungen (11)

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Kurzfassungen/Presse

  • gewrs.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechselungsgefahr zwischen Sachbuch und Broschüre

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 601
  • MDR 2005, 765 (Ls.)
  • GRUR 2005, 264
  • afp 2005, 68



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Wird zitiert von ... (24)  

  • OLG Hamburg, 21.02.2007 - 5 U 6/06  

    Wettbewerbsrecht: Herkunftstäuschung bei Werken unterschiedlicher Werkkategorie

    Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG dienen im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu erhalten (BGH WRP 05, 213, 216 - Das Telefon-Sparbuch; BGH WRP 02, 1279, 1281 - 1, 2, 3 im Sauseschritt; BGH GRUR 00, 70, 72 - SZENE; BGH WRP 99, 519 - Max; BGHZ 26, 52, 60 - Sherlock Holmes; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).

    Es muss danach für eine Verletzung der Titelschutzrechte die Gefahr bestehen, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält, dass also ein nicht nur unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs als Folge der Identität oder Ähnlichkeit der beiden verwendeten Bezeichnungen über die Identität der bezeichneten Werke irrt (BGH WRP 05, 213, 216 - Das Telefon-Sparbuch).

    Betreffen die zu vergleichenden Titel unterschiedliche Werke, so scheidet die Annahme einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr mangels Werknähe regelmäßig aus, wenn der angesprochene Verkehr das eine Werk aufgrund der Unterschiede nicht für das andere hält (BGH WRP 05, 213, 216 - Das Telefon-Sparbuch).

    So stellen z.B. ein Sachbuch und eine Broschüre nach dem Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers unterschiedliche Werke dar, die den selben Titel tragen können, ohne dass die beiden Werke miteinander verwechselt werden (BGH WRP 05, 213, 216 - Das Telefon-Sparbuch).

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckwerke - mit einem Werktitel gleichzeitig die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann (BGH WRP 05, 213, 216 - Das Telefon-Sparbuch; BGH MarkenR 99, 25, 27 - Wheels Magazine; BGH GRUR 74, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 - Apropos Film; BGHZ 120, 228, 230 - Guldenburg).

    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag legen die Schlussfolgerung nahe, dass er im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (BGH WRP 05, 213, 217 - Das Telefon-Sparbuch; BGH GRUR 00, 70, 73 - SZENE; BGH WRP 99, 519, 521 - Max).

    Ein solcher Rückschluss ist jedoch bei einem Einzelwerk nicht gerechtfertig (BGH WRP 05, 213, 217 - Das Telefon-Sparbuch; BGH WRP 02, 1279, 1281 - 1, 2, 3 im Sauseschritt).

  • OLG Hamburg, 10.09.2008 - 5 U 114/07  

    Werktitelschutz: Verwechslungsgefahr zwischen dem Titel einer Zeitungsrubrik und

    Betreffen die zu vergleichenden Titel unterschiedliche Werke, so scheidet die Annahme einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr mangels Werknähe regelmäßig aus, wenn der angesprochene Verkehr das eine Werk aufgrund der Unterschiede nicht für das andere hält (BGH WRP 05, 213, 216 - Das Telefon-Sparbuch).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist entschieden, dass ein Sachbuch und eine Broschüre nach dem Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers unterschiedliche Werke darstellen, die den selben Titel tragen können, ohne dass die beiden Werke miteinander verwechselt werden (BGH WRP 05, 213, 216 - Das Telefon-Sparbuch).

    Insoweit wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Das Telefon-Sparbuch" (BGH GRUR 05, 264 - Das Telefon-Sparbuch) Bezug genommen.

    Insbesondere bleiben Charakter und Erscheinungsbild, Gegenstand, Aufmachung, Erscheinungsweise und Vertriebsform nicht ohne Einfluss auf das Entstehen einer Verwechslungsgefahr (BGH WRP 05, 213, 216 - Das Telefon-Sparbuch; BGH WRP 02, 89, 90 - Auto Magazin; BGH GRUR 00, 504, 505 - FACTS).

    Es bleiben - wie bereits erwähnt - insbesondere Charakter und Erscheinungsbild, Gegenstand, Aufmachung, Erscheinungsweise und Vertriebsform nicht ohne Einfluss auf das Entstehen einer Verwechslungsgefahr (BGH WRP 05, 213, 216 - Das Telefon-Sparbuch; BGH WRP 02, 89, 90 - Auto Magazin; BGH GRUR 00, 504, 505 - FACTS).

    Es gilt auch beim Zeitschriftentitel der allgemein kennzeichnungsrechtliche Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüber stehenden Titel und der Identität oder Ähnlichkeit der Werke sowie der Kennzeichnungskraft des älteren Titels, für den Schutz begehrt wird (BGH WRP 05, 213, 215 - Das Telefon-Sparbuch; BGH WRP 02, 1279, 1280 - 1, 2, 3 im Sauseschritt; BGH WRP 02, 89, 90 - Auto Magazin; BGH GRUR 99, 235, 237 - Wheels Magazin; BGH GRUR 92, 547, 549 - Morgenpost; BGH GRUR 75, 604, 605 - Effecten-Spiegel).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 109/03  

    SmartKey

    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr i.S. von § 15 Abs. 2 MarkenG, die unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände vorzunehmen ist, besteht auch beim Werktitelschutz eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Werktitel, der Kennzeichnungskraft des Titels, für den Schutz begehrt wird, und der Identität oder Ähnlichkeit der Werke (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2004 - I ZR 181/02, GRUR 2005, 264, 265 = WRP 2005, 213 - Das Telefon-Sparbuch, m.w.N.).

    Die Frage der Zeichenähnlichkeit ist danach zu bestimmen, welchen Gesamteindruck die sich gegenüberstehenden Bezeichnungen im Verkehr erwecken (BGH GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch, m.w.N.).

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  • OLG Hamburg, 12.05.2010 - 3 U 58/08  

    Titelschutz: Schutz der Bezeichnung einer Rubrik einer Wochenzeitung -

    Nach der Rechtsprechung des BGH dienen Werktitel im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werks und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (BGH GRUR 2005, 264, 265f. - Das Telefonsparbuch; GRUR 1999, 581, 582 - Max).

    Einem Werktitel kann - über die titelmäßige Kennzeichnungskraft hinaus - auch eine herkunftshinweisende Kennzeichnungskraft zukommen, wenn der Verkehr mit einem Werktitel ausnahmsweise gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbindet (BGH GRUR 2005, 264, 265f. - Das Telefonsparbuch; GRUR 1999, 581, 582 - Max).

    Dies ist etwa für bekannte Titel regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften oder Fernsehsendungen bejaht worden, wenn Bekanntheit und Häufigkeit des Erscheinens die Schlussfolgerung nahelegten, dass der Verkehr dem Titel auch eine Herkunftshinweisfunktion entnimmt (BGH GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefonsparbuch; GRUR 2001, 1050, 1051 - Tagesschau; GRUR 2001, 1055 - Tagesreport; GRUR 1977, 543 - Der 7. Sinn; GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; GRUR 2000, 504, 505 - Facts I; GRUR 1999, 581, 582 - Max; GRUR 2000, 70, 72 - Szene; s. auch BGH GRUR 1993, 692, 693 - Guldenburg).

  • OLG Hamburg, 25.04.2007 - 3 U 197/06  

    BROTZEIT

    Sie sind daher in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 f. - Das Telefonsparbuch m.w.N.; BGH GRUR 1999, 581, 582 - Max).

    Voraussetzung für einen hier allein in Betracht kommenden Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne ist, dass der Verkehr mit einem Werktitel ausnahmsweise gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbindet (BGH GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefonsparbuch).

    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag können die Schlussfolgerung nahe legen, dass der Titel im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefonsparbuch; BGH GRUR 1977, 543 - Der 7. Sinn; BGH, GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS I; GRUR 1999, 581, 582 - Max; GRUR 2000, 70, 72 - SZENE).

  • OLG München, 30.04.2009 - 29 U 4978/08  

    Markenschutz bei Verfilmung eines gemeinfreien Romans: Verwendung des Titels der

    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist beim Werktitelschutz auf drei Faktoren abzustellen, zwischen denen eine Wechselwirkung besteht: Auf die Kennzeichnungskraft des Titels, für den Schutz begehrt wird, auf die Identität oder Ähnlichkeit der Werke sowie auf die Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Werktitel (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 - Telefon-Sparbuch).

    Sie sind daher in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 266 - Das Telefon-Sparbuch).

  • OLG München, 13.03.2008 - 29 U 4605/07  

    Markenrecht: Werktitelschutz des Rubriktitels einer Frauenzeitschrift;

    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist beim Werktitelschutz - und Entsprechendes gilt für den Schutz von Rubrikbezeichnungen - auf drei Faktoren abzustellen, zwischen denen eine Wechselwirkung besteht: auf die Kennzeichnungskraft des Titels, für den Schutz begehrt wird, auf die Identität oder Ähnlichkeit der Werke sowie auf die Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Werktitel (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 - Telefon-Sparbuch).

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit bzw. Zeichenidentität kommt es darauf an, welchen Gesamteindruck die sich gegenüberstehenden Bezeichnungen im Verkehr erwecken (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 - Telefon-Sparbuch).

    Bei diesem Eindruck, den der Verkehr regelmäßig nicht aufgrund einer gleichzeitigen Betrachtung der beiden Bezeichnungen, sondern aufgrund einer undeutlichen Erinnerung gewinnt, treten in der Regel die übereinstimmenden Merkmale stärker hervor als die Unterschiede (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 - Telefon-Sparbuch).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 102/10  

    Stimmt's?

    Sie sind daher in der Regel nur gegen die Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung im engeren Sinne geschützt (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2004 -I ZR 181/02, GRUR 2005, 264, 265 f. = WRP 2005, 213 -Das Telefon-Sparbuch, mwN).
  • OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1886/08  

    Markenrecht: Rechtsfähigkeit einer US-amerikanischen General Partnership;

    Insbesondere ist dabei auf drei Faktoren abzustellen, zwischen denen eine Wechselwirkung besteht: Auf die Kennzeichnungskraft des Titels, für den Schutz begehrt wird, auf die Identität oder Ähnlichkeit der Werke sowie auf die Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Werktitel (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 -Telefon-Sparbuch).

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit kommt es darauf an, welchen Gesamteindruck die sich gegenüberstehenden Bezeichnungen im Verkehr erwecken (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch).

  • OLG Naumburg, 03.09.2010 - 10 U 53/09  

    "SUPERillu"

    (1.) Wenngleich die Frage der Zeichenähnlichkeit danach zu bestimmen ist, welchen Gesamteindruck die sich gegenüberstehenden Bezeichnungen im Verkehr erwecken (BGH GRUR 2007, 888 , ff. - Tz. 22 - Euro Telekom; GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch), schließt dies nicht aus, einem einzelnen Bestandteil unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kraft beizumessen und die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen im Falle der Übereinstimmung der Zeichen in ihren sie jeweils prägenden Bestandteilen zu bejahen (BGH GRUR 2009, 1055 ff. - Tz. 23 - airdsl; GRUR 2009, 484 ff. - Tz. 32 - METROBUS; GRUR 2004, 865, 867 - Mustang).
  • OLG Hamburg, 18.01.2012 - 5 U 147/09  

    Markenschutz: Titel eines Computerspiels als Werktitel; Einrede der

  • OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07  

    "1 A Pharma ./. 1 Pharma"

  • OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05  

    Schutz der Bezeichnung "Österreich.de" als Bezeichnung eines Internetportals

  • LG München I, 28.10.2008 - 33 O 24030/07  

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen Künstlername und Titel von

  • OLG Frankfurt, 25.01.2010 - 6 W 4/10  

    Sequestration von rechtsverletzenden Gegenständen zur Sicherung des

  • OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10  

    Architekten und Ingenieure - "Balthasar-Neumann-Preis": Schutzfähiger Werktitel?

  • OLG Köln, 15.07.2010 - 6 W 93/10  

    Markenrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Festivalplaner" für ein Print- und

  • OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11  

    Markenrecht: Herkunftsfunktion eines Werktitels

  • OLG Köln, 15.02.2012 - 6 U 140/11  

    "Die Blaue Couch"; Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines wiederkehrenden

  • LG München I, 30.03.2010 - 33 O 1467/09  

    Markenrecht: Werktitelschutz des Rubriktitels eines Zeitungsbuches; unmittelbare

  • LG München I, 31.03.2009 - 33 O 8579/08  
  • BPatG, 10.12.2009 - 30 W (pat) 77/09  
  • BPatG, 13.01.2010 - 29 W (pat) 8/09  

    Verwechslungsgefahr zwischen “monrose” und “melrose” bestätigt

  • LG München I, 19.05.2009 - 33 O 8796/08  

    Verwechlsungsgefahr zwischen der Zeitschrift “SUPERillu”und Titeln mit dem

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