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| BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 131/82 |
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BGB § 1587, § 1587a
Einbeziehung einer Leibrentenversicherung in den Versorgungsausgleich; Berücksichtigung einer Berufunfähigkeits-Zusatzversicherung mit über das Ehezeitende hinaus fortbestehender Prämienzahlungspflicht
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1986, 1344
- NJW-RR 1986, 623 (Ls.)
- MDR 1986, 299
- FamRZ 1986, 344
- FamRZ 1986, 564
- VersR 1986, 336
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 18.01.2006 - XII ZB 75/01
Versorgungsausgleich bei Erwerb von Anwartschaften in der gesetzlichen …
Diese Regelung folgt aus dem Grundsatz, dass Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung als Grundlage der sozialen Sicherung an sich nicht übertragbar sind und § 1587 b Abs. 1 Satz 1 BGB insoweit eine Ausnahmeregelung darstellt (…Staudinger/Rehme, aaO, § 1587 b Rdn. 32; vgl. zur Übertragbarkeit gesetzlicher Rentenanrechte: Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 1985, aaO, S. 251 und vom 3. Juni 1981 - IVb ZB 529/80 - FamRZ 1981, 1051, 1060; BT-Drucks. 7/650, 171).Da das Rechtsmittel des LBA Schleswig-Holstein zu einer umfassenden Überprüfung der Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch den Senat führt (Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1984 - IVb ZB 767/80 - FamRZ 1984, 990, 991 f. und vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 131/82 - FamRZ 1986, 250), war die Sache deshalb an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen, damit der Versorgungsausgleich unter Zugrundelegung neuer Auskünfte der LBA Schleswig-Holstein und der DRV Bund geregelt werden kann.
- BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90
Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei …
Zum einen ist davon auszugehen, dass dieser Wert bereits um den Storno-Abzug nach § 176 IV VVG vermindert ist, wie er im Falle der Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer (§ 165 VVG) bei der Ermittlung des Rückkaufswertes vorgenommen wird, obwohl ein solcher Abzug nicht gerechtfertigt ist, weil kein Grund zur Annahme besteht, dass es tatsächlich zu einer derartigen Kündigung kommt (vgl. auch Senatsbeschluss v. 13.11.1985 - IVb ZB 131/82 -, FamRZ 1986, 344). - BGH, 07.10.1992 - XII ZB 132/90
Versorgungsträger bei Anwartschaften der Stiftung "Hamburger Öffentliche …
Renten aus einer - privaten - Berufsunfähigkeitsversicherung, die wegen Eintritts des Versicherungsfalls vor Ehezeitende zu diesem Zeitpunkt bereits laufend gezahlt werden, unterliegen dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich (Abgrenzung zu dem Senatsbeschluß vom 13. November 1985 - IVb ZB 131/82 = FamRZ 1986, 344, 345).«.Der Senat hat zwar entschieden, daß Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit einer über das Ehezeitende hinaus fortbestehenden Prämienzahlungspflicht nicht in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen sind (Senatsbeschluß vom 13. November 1985 - IVb ZB 131/82 = FamRZ 1986, 344, 345).
- BGH, 20.07.2005 - XII ZB 209/03
Bewertung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse Thüringen beim Kommunalen …
Entgegen der Auffassung beider Vorinstanzen ist darüber hinaus die (nicht angleichungsdynamische) Leibrentenversicherung der Antragsgegnerin bei der SV in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen (vgl. nur Senatsbeschluß vom 13. November 1985 - IVb ZB 131/82 - FamRZ 1986, 344). - BGH, 12.07.1995 - XII ZR 109/94
Bewertung der Anwartschaft aus einer Kapitallebensversicherung
Grund dafür ist u.a., daß ein Teil der Prämien für die Abdeckung des Versicherungsrisikos sowie der Abschluß- und Verwaltungskosten verbraucht ist; ferner wird je nach Geschäftsplan der gemäß § 176 Abs. 4 VVG zulässige Stornoabzug vorgenommen, der den Versicherer vor den finanziellen Nachteilen einer vorzeitigen Kündigung bewahren und derartigen Vertragsauflösungen generell vorbeugen soll (vgl. für den Versorgungsausgleich Senatsbeschluß vom 13. November 1985 - IVb ZB 131/82 - FamRZ 1986, 344 ;… Voit aaO. Seite 78). - BGH, 18.01.2006 - XII ZB 137/01
Versorgungsausgleich bei Erwerb von Anwartschaften in der gesetzlichen …
Da das Rechtsmittel des weiteren Beteiligten zu 1 zu einer umfassenden Überprüfung der Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch den Senat führt (Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1984 - IVb ZB 767/80 - FamRZ 1984, 990, 991 f. und vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 131/82 - FamRZ 1986, 250), war die Sache deshalb an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen, damit der Versorgungsausgleich unter Zugrundelegung neuer Auskünfte der LBA Schleswig-Holstein und der DRV Bund geregelt werden kann. - BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
Kein Versorgungsausgleich über Anrechte auf Hinterbliebenenversorgung - Anrecht …
Eine Fortzahlung der Beiträge in der Zeit danach darf dabei nicht unterstellt werden (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 13. November 1985 - IVb ZB 131/82 FamRZ 1986, 344, 345). - BGH, 10.02.1993 - XII ZB 80/88
Einbeziehung einer betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich bei …
Das gilt auch für solche Versicherungen, die im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen werden (Senat BGHZ 88, 386 ff., Senatsbeschlüsse vom 13. November 1985 - IVb ZB 131/82 - FamRZ 1986, 344 ; vom 13. Januar 1993 - XII ZB 75/89 - zur Veröffentlichung bestimmt; Senatsurteil vom 15. Januar 1992 - XII ZR 247/90 - FamRZ 1992, 411, 412). - OLG Köln, 19.01.2007 - 4 UF 225/06
Berücksichtigung betrieblicher Versorgungszusage im Versorgungsausgleich nur bei …
Mangels hinreichender Wahrscheinlichkeit des Entritts des Risikos liegt zudem auch keine Aussicht auf eine Versorgung im Sinne des § 1587 Abs. 1 Satz 1 BGB vor (vgl. BGH FamRZ 1986, 344 f.). - BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85
Bewertung von Versorgungsanwartschaften aus der Zahnärzteversorgung in Hessen
Was die auf Zeit und nicht lebenslang zugesagten Rentenleistungen betrifft, hat der Senat bereits entschieden (Beschluß vom 13. November 1985 - IVb ZB 131/82 - FamRZ 1986, 344, 345), daß eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit einer über das Ehezeitende hinaus fortbestehenden Prämienzahlungspflicht nicht dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegt. - OLG Koblenz, 14.12.2000 - 15 UF 54/00
Realteilung von Ansprüchen aus einer Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 10 UF 207/06
Versorgungsausgleich: Ermittlung der Anwartschaft bei fondsgebundenen …
- BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 711/81
Ausgleich von Anwartschaften auf Beamtenversorgung im Wege des Quasi-Splitting
- BGH, 20.10.1993 - XII ZB 35/92
Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine private …
- OLG Brandenburg, 21.10.2002 - 10 UF 77/02
Berücksichtigung einer Unfallversicherung beim Versorgungsausgleich nach dem …
- OLG Naumburg, 22.12.2006 - 14 UF 159/06
Zur Berücksichtigung von Rentenrechten bei der öffentlichen Lebensversicherung …
- OLG Brandenburg, 11.12.2007 - 10 UF 65/07
Versorgungsausgleich: Ausgleich von Anwartschaften auf eine betriebliche …
- OLG Brandenburg, 22.08.2006 - 10 UF 105/06
Versorgungsausgleich: Umwertung und Ausgleich von privaten Leibrenten und …
- OLG Brandenburg, 22.09.2006 - 15 UF 26/06
Versorgungsausgleich: Berechnung einer zum Ende der Ehezeit noch nicht …
- AG Kerpen, 02.03.2001 - 50 F 261/00
- OLG Saarbrücken, 09.06.1999 - 6 UF 29/99
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und Versorgungsausgleich
- OLG Saarbrücken, 09.03.1994 - 9 UF 146/92
Berücksichtigung von Renten aus einer privaten Berufsunfallversicherung bei einem …
- LG Osnabrück, 21.09.1998 - 7 T 97/98
- OLG Schleswig, 11.01.2011 - 13 UF 57/10
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer Berufsunfähigkeitsrente
- OLG Naumburg, 05.01.2010 - 4 UF 15/09
Behandung einer betrieblichen Zusatzversorgung bei dem kommunalen …
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