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   BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68   

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BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68 (https://dejure.org/1968,107)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1968 - IV ZB 1035/68 (https://dejure.org/1968,107)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1968 - IV ZB 1035/68 (https://dejure.org/1968,107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 219
  • NJW 1969, 422
  • MDR 1969, 295
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.1964 - IV ZB 338/64

    Persönlicher Verkehr mit dem Kinde

    Auszug aus BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68
    Das Vormundschaftsgericht ist bei seiner Entscheidung über die Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde nach § 1634 Abs. 2 BGB (hier Anwesenheit der zweiten Ehefrau, des Vaters) nicht an Bestimmungen des personensorgeberechtigten Elternteils gebunden (Abweichung von BGHZ 42, 364).

    Es sieht sich hieran durch die Entscheidung des früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 1964 - BGHZ 42, 364 - gehindert.

  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    Sie beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; BGHZ 51, 219; Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Nach allgemeiner Auffassung soll das Umgangsrecht -ungeachtet seiner dogmatischen Deutung - es dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BGHZ 51, 219, 222; FamRZ 1984, 778, 779).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Demgemäß soll das Verkehrsrecht dem nichtsorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung tragen (BGHZ 42, 364 (371); 51, 219 (222); vgl. auch Schwoerer in Staudinger, Kommentar z. BGB , 10./ 11. Aufl., Bd. IV 3 a, 1966, § 1634 Anm. 10 mit weiteren Nachweisen).

    Gleichviel, ob man das Verkehrsrecht mit der früher herrschenden Auffassung als Restbestandteil des Personensorgerechts versteht (vgl. Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 1964, S. 591 und die weiteren Nachweise bei Schwoerer, a.a.O., § 1634 Anm. 2 und 3) oder es mit der heute überwiegenden Ansicht unmittelbar aus der natürlichen Eltern-Kind-Beziehung herleitet (vgl. BGHZ 42, 364 (370); 51, 219 (221); Schwoerer, a.a.O., § 1634 Anm. 4 mit weiteren Nachweisen), steht auch dieses Recht ebenso wie die elterliche Gewalt des anderen Elternteils unter dem Schutze des Art. 6 Abs. 2 GG .

    Vor allem aber bleibt auch bei dieser Ausgangsposition der Rechtsprechung ungeachtet der Berücksichtigung der Interessen der Eltern das Wohl des Kindes die oberste Richtschnur für die Regelung des Verkehrs (vgl. BGHZ 51, 219 (225)).

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