Rechtsprechung
| BGH, 13.12.1999 - X ZB 11/98 |
Logikverifikation
§ 1 Abs. 1 PatG, Patentierbarkeit eines EDV-Programms
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
PatG 1981 § 1 Abs. 1
- JurPC
PatG 1981 § 1 Abs. 1
Logikverifikation - DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Patentschutz für Programm für Datenverarbeitungsanlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG (1981) § 1 Abs. 1
Logikverifikation; Patentfähigkeit eines Zwischenschritts in einem Prozeß, der mit der Herstellung von Silizium-Chips endet - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Patentfähigkeit eines Computerprogramms zur Verifizierung integrierter Schaltkreise
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-duesseldorf.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen (Prof. Dr. Jan Busche)
- beck.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Patentfähigkeit eines Computerprogramms zur Verifizierung integrierter Schaltkreise
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Patentschutz für computergestützte Enturfsmethoden - ein Kulturbruch?" von Patentprüfer (DPMA) Günther Schölch, original erschienen in: GRUR 2006, 969 - 976.
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Logikverifikation
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 143, 246
- BGHZ 143, 255
- NJW 2000, 1953
- MDR 2000, 1266
- GRUR 2000, 498
- MMR 2000, 232 (Ls.)
- DB 2000, 1173
Wird zitiert von ... (30)
- BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00
Wettbewerbsrecht - Patentierungsverbot für Computerprogramme
So hat er - wenn auch im Hinblick auf die für eine Erfindung i.S.d. § 1 Abs. 1 PatG erforderliche Technizität - eine Gesamtbetrachtung darüber gefordert, was nach der beanspruchten Lehre im Vordergrund steht (BGHZ 143, 255, 263 - Logikverifikation).Den in der Regel dem Patentschutz zugänglichen Lehren vergleichbar ist auch ein Verfahren, mit dem vermittels einer Datenverarbeitungsanlage durch Prüfung und Vergleich von Daten ein Zwischenschritt im Rahmen der Herstellung technischer Gegenstände erledigt werden kann, wenn diese Lösung durch eine auf technischen Überlegungen beruhende Erkenntnis und deren Umsetzung geprägt ist (BGHZ 143, 255, 264 - Logikverifikation).
- BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03
elektronischer Zahlungsverkehr
Das Bundespatentgericht hat dabei übersehen, daß der Senatsbeschluß "Suche fehlerhafter Zeichenketten" nicht von dem sich aus § 1 Abs. 1 PatG ergebenden Erfordernis der Technizität des Gegenstands handelt, für den um Patentschutz nachgesucht wird (vgl. hierzu BGHZ 143, 255 - Logikverifikation; BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung), sondern sich mit der Frage des in § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG geregelten Patentierungsausschlusses befaßt.Ob die für einen Patentschutz erforderliche Technizität gegeben ist, erschließt sich bei hierauf ausgerichteter wertender Betrachtung des in dem angemeldeten Patentanspruch definierten Gegenstands (BGHZ 143, 255, 263 - Logikverifikation).
Wie der Senat bereits hinsichtlich des Erfordernisses der Technizität ausgeführt hat (BGHZ 143, 255, 263 - Logikverifikation), darf auch bei computerbezogenen oder Datenverarbeitung nutzenden Lehren die Wertung, ob ein konkretes technisches Problem besteht und gelöst wird oder ob mangels eines solchen ein gesetzlicher Patentierungsausschluß nach § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG greift, im Ergebnis nicht davon abhängen, ob der zu beurteilende Vorschlag neu und erfinderisch ist.
- BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
Sprachanalyseeinrichtung; Technischer Charakter einer Datenverarbeitungsanlage
(1) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats zum geltenden nationalen wie europäischen Recht, daß Patentschutz nur für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik gewährt wird (BGHZ 115, 23, 30 - chinesische Schriftzeichen; Sen.Beschl. v. 13.12.1999 - X ZB 11/98 - Logikverifikation, Umdruck S. 10 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl. BGHZ 117, 144, 148 f. - Tauchcomputer).
- BGH, 19.10.2004 - X ZB 34/03
Rentabilitätsermittlung
d) Schließlich betrifft das beanspruchte Verfahren auch nicht deshalb eine Erfindung im Sinne des § 1 PatG, weil es, wie die Rechtsbeschwerde unter Bezugnahme auf die Entscheidung "Logikverifikation" des Senats (BGHZ 143, 255) meint, in den Herstellungsprozeß medizintechnischer Geräte eingebunden wäre. - BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07
Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten
Etwas anderes ergibt sich für den Standpunkt des Bundespatentgerichts auch nicht aus der Senatsentscheidung "Logikverifikation" (BGHZ 143, 255 ). - BPatG, 21.03.2002 - 23 W (pat) 24/00 Auch wenn der Patentanspruch 1 lediglich ein (computerimplementiertes) Verfahren zur Anfertigung von Vorlagebrettzeichnungen und damit einen Zwischenschritt bei der Herstellung von (körperlichen) Kabelbäumen betrifft und nur hierfür einen Lösungsvorschlag bietet, steht dies der Annahme einer insoweit vollständigen Lehre zum technischen Handeln und der Patentierbarkeit nicht entgegen (vgl dazu etwa BGH GRUR 2000, 498, 500 - Logikverifikation), zumal die Anfertigung von Kabelbäumen nach einer entsprechenden Vorlagebrettzeichnung zum handwerklichen Können eines hiermit betrauten Fachmannes gehört.
Denn nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung steht dem nicht mehr entgegen, daß die Lehre auf den - nach der früheren Rechtsprechung als notwendig erachteten - unmittelbaren Einsatz von beherrschbaren Naturkräften verzichtet und die Möglichkeit der Fertigung tauglicher körperlicher Erzeugnisse anderweitig durch auf technischen Überlegungen beruhende Erkenntnisse und deren Umsetzung voranzubringen sucht (vgl BGH GRUR 2000, 498 - Logikverifikation).
Insbesondere weist demnach auch eine aus einem Computerprogramm bestehende Lehre die erforderliche Technizität auf, wenn sie bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung des Anmeldegegenstandes durch eine auf technischen Überlegungen beruhende Erkenntnis und deren Umsetzung geprägt ist (vgl BGH GRUR 2000, 498, insb. 500 li Sp 3. Abs und re Sp, vorle Abs aE).
- BPatG, 06.05.2003 - 21 W (pat) 12/02
Software als technische Vorrichtung
Der im Gesetz nicht weiter bestimmte Begriff der Erfindung wird in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin verstanden, dass es sich um eine Lehre auf dem Gebiet der Technik handeln müsse (BGH GRUR 2000, 498 - Logikverifikation, II 4d) mwN).Für die Beurteilung der Technizität nach § 1 PatG ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, was nach der beanspruchten Lehre im Vordergrund steht (BGH GRUR 2000, 498 - Logikverifikation, II 4d) mwN).
Demnach liegt kein Verfahren vor, mit dem mittels einer Datenverarbeitungsanlage durch Prüfung und Vergleich von Daten ein Zwischenschritt im Rahmen der Herstellung technischer Gegenstände erledigt werden kann, wenn diese Lösungen durch auf technischen Überlegungen beruhenden Erkenntnissen und deren Umsetzung geprägt sind (BGH GRUR 2000, 498 - Logikverifikation).
- BPatG, 29.04.2002 - 20 W (pat) 38/00
Technische Bedeutung eines beanspruchten Erfindungsgegenstands aus dem Bereich …
Damit verlangt das beanspruchte Verfahren auch den Einsatz beherrschbarer Naturkräfte, und der Gegenstand des Patentanspruchs ist folglich technischer Natur (BGH GRUR 1969, 672 - Rote Taube, zuletzt GRUR 2000, 498 - Logikverifikation). - BPatG, 01.08.2001 - 4 Ni 60/00 Vielmehr stehen die - durchaus gegebenen - geschäftlichen Tätigkeiten in so enger Beziehung zu technischen Vorgängen, wie der Programmierung der Vermittlungsstelle, der Speicherung der (Code-) Nummern, dem Aufbau und Abbau von Telefonverbindungen, dem Löschen von Nummern aus dem Speicher der Vermittlungsstelle, daß das beanspruchte Verfahren - auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin zitierten Entscheidungen "Computerprogrammprodukt/IBM" des EPA (T 1173/97 - ABlEPA 1999/609) und der BGH-Entscheidung "Logikverifikation" (BGH GRUR 2000, 498) - als technisch zu werten, mithin dem Patentschutz zugänglich ist (vgl BPatG GRUR 1999, 1078-1080 - Automatische Absatzsteuerung - mwN).
- BPatG, 09.04.2002 - 20 W (pat) 38/00 Damit verlangt das beanspruchte Verfahren auch den Einsatz beherrschbarer Naturkräfte, und der Gegenstand des Patentanspruchs ist folglich technischer Natur (BGH GRUR 1969, 672 - Rote Taube, zuletzt GRUR 2000, 498 - Logikverifikation).
- BPatG, 21.03.2003 - 5 W (pat) 11/01
- BPatG, 10.05.2004 - 20 W (pat) 314/02
- BPatG, 17.04.2007 - 17 W (pat) 6/04
- BPatG, 11.05.2005 - 19 W (pat) 24/03
- BPatG, 15.03.2006 - 21 W (pat) 37/02
- BPatG, 17.01.2008 - 17 W (pat) 71/04
- BPatG, 02.02.2006 - 17 W (pat) 88/03
- BPatG, 23.05.2007 - 5 W (pat) 422/06
- BPatG, 08.01.2009 - 17 W (pat) 61/07
- BPatG, 09.07.2009 - 17 W (pat) 7/06
- BPatG, 14.01.2010 - 17 W (pat) 20/05
- BPatG, 30.09.2011 - 35 W (pat) 5/10
- BPatG, 30.09.2011 - 35 W (pat) 8/10
- BPatG, 30.09.2011 - 35 W (pat) 7/10
- BPatG, 16.11.2004 - 23 W (pat) 45/02
- BPatG, 01.03.2007 - 17 W (pat) 84/04
- BPatG, 28.05.2009 - 17 W (pat) 123/05
- BPatG, 15.06.2009 - 19 W (pat) 301/09
- BPatG, 30.09.2011 - 35 W (pat) 6/10
- BPatG, 17.11.2011 - 17 W (pat) 18/06
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