Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1999 - X ZB 11/98   

Logikverifikation

§ 1 Abs. 1 PatG, Patentierbarkeit eines EDV-Programms

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    PatG 1981 § 1 Abs. 1

  • JurPC

    PatG 1981 § 1 Abs. 1
    Logikverifikation

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Patentschutz für Programm für Datenverarbeitungsanlagen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 1 Abs. 1
    Logikverifikation; Patentfähigkeit eines Zwischenschritts in einem Prozeß, der mit der Herstellung von Silizium-Chips endet

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Patentfähigkeit eines Computerprogramms zur Verifizierung integrierter Schaltkreise

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-duesseldorf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen (Prof. Dr. Jan Busche)

  • beck.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Patentfähigkeit eines Computerprogramms zur Verifizierung integrierter Schaltkreise

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Patentschutz für computergestützte Enturfsmethoden - ein Kulturbruch?" von Patentprüfer (DPMA) Günther Schölch, original erschienen in: GRUR 2006, 969 - 976.

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Logikverifikation

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 143, 246
  • BGHZ 143, 255
  • NJW 2000, 1953
  • MDR 2000, 1266
  • GRUR 2000, 498
  • MMR 2000, 232 (Ls.)
  • DB 2000, 1173



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00  

    Wettbewerbsrecht - Patentierungsverbot für Computerprogramme

    So hat er - wenn auch im Hinblick auf die für eine Erfindung i.S.d. § 1 Abs. 1 PatG erforderliche Technizität - eine Gesamtbetrachtung darüber gefordert, was nach der beanspruchten Lehre im Vordergrund steht (BGHZ 143, 255, 263 - Logikverifikation).

    Den in der Regel dem Patentschutz zugänglichen Lehren vergleichbar ist auch ein Verfahren, mit dem vermittels einer Datenverarbeitungsanlage durch Prüfung und Vergleich von Daten ein Zwischenschritt im Rahmen der Herstellung technischer Gegenstände erledigt werden kann, wenn diese Lösung durch eine auf technischen Überlegungen beruhende Erkenntnis und deren Umsetzung geprägt ist (BGHZ 143, 255, 264 - Logikverifikation).

  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03  

    elektronischer Zahlungsverkehr

    Das Bundespatentgericht hat dabei übersehen, daß der Senatsbeschluß "Suche fehlerhafter Zeichenketten" nicht von dem sich aus § 1 Abs. 1 PatG ergebenden Erfordernis der Technizität des Gegenstands handelt, für den um Patentschutz nachgesucht wird (vgl. hierzu BGHZ 143, 255 - Logikverifikation; BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung), sondern sich mit der Frage des in § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG geregelten Patentierungsausschlusses befaßt.

    Ob die für einen Patentschutz erforderliche Technizität gegeben ist, erschließt sich bei hierauf ausgerichteter wertender Betrachtung des in dem angemeldeten Patentanspruch definierten Gegenstands (BGHZ 143, 255, 263 - Logikverifikation).

    Wie der Senat bereits hinsichtlich des Erfordernisses der Technizität ausgeführt hat (BGHZ 143, 255, 263 - Logikverifikation), darf auch bei computerbezogenen oder Datenverarbeitung nutzenden Lehren die Wertung, ob ein konkretes technisches Problem besteht und gelöst wird oder ob mangels eines solchen ein gesetzlicher Patentierungsausschluß nach § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG greift, im Ergebnis nicht davon abhängen, ob der zu beurteilende Vorschlag neu und erfinderisch ist.

  • BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98  

    Sprachanalyseeinrichtung; Technischer Charakter einer Datenverarbeitungsanlage

    (1) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats zum geltenden nationalen wie europäischen Recht, daß Patentschutz nur für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik gewährt wird (BGHZ 115, 23, 30 - chinesische Schriftzeichen; Sen.Beschl. v. 13.12.1999 - X ZB 11/98 - Logikverifikation, Umdruck S. 10 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl. BGHZ 117, 144, 148 f. - Tauchcomputer).
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