Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • rws-verlag.de

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses des Insolvenzgerichts bei unterbliebener Sachverhaltswürdigung und -aufklärung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 281 Abs. 2; InsO § 3 Abs. 1 Satz 1
    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses des Insolvenzgerichts bei unterbliebener Sachverhaltswürdigung und -aufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der örtlichen Zuständigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Verweisung wegen Unzuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses eines Insolvenzgerichts bei Willkür

  • ZIP-online.de

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses des Insolvenzgerichts bei unterbliebener Sachverhaltswürdigung und -aufklärung

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 13.12.2005, Az.: X ZR 223/05 (Gerichtsstandsbestimmung bei "Unternehmensbestattung")" von RiAG Dr. Thorsten Graeber, original erschienen in: DZWIR 2006, 205 - 206.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 847
  • ZIP 2006, 442
  • MDR 2006, 703
  • NZI 2006, 164
  • BB 2006, 464
  • Rpfleger 2006, 284



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Wird zitiert von ... (24)  

  • OLG Celle, 05.09.2006 - 4 AR 60/06  

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts: Bindungswirkung eines

    Insoweit hat aber das Insolvenzgericht Hannover im Rahmen seiner Verpflichtung, die Zuständigkeit von Amts wegen aufzuklären (dazu: BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442; Kübler/Prütting, InsO, § 3 Rz. 13 f.) nicht ermittelt, ob tatsächlich noch Abwicklungsmaßnahmen in Potsdam/B. stattfinden.

    Dieser seitens des OLG Celle schon bisher vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258) hat sich inzwischen auch der BGH (ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442) in einem Verfahren auf Vorlage des OLG Karlsruhe angeschlossen, in dem das OLG das Insolvenzgericht am Sitz des zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neu bestellten Geschäftsführers entgegen der Auffassung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184; OLG Schleswig, NZI 2004, 264) als für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständiges Gericht bestimmen wollte und die Sache deshalb wegen seiner abweichenden Rechtsauffassung dem BGH nach § 36 Abs. 3 InsO zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442).

    Die Verweisung war objektiv willkürlich (dazu BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG, NZI 2001, 372, 373; OLG Celle, ZIP 2006, 921 = ZInsO 2006, 503 = 5 InsO nicht nachgekommen ist, war es als örtlich zuständiges Insolvenzgericht zu bestimmen (s. auch BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442).

  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08  

    Verfahrensrecht - Willkürliche Verweisung?

    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 388, 340; Sen.Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05, NJW 2006, 383 m.N.).

    Einem Verweisungsbeschluss kann daher die gesetzlich vorgesehene bindende Wirkung nur dann abgesprochen werden, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (Sen.Beschl. v. 13.12.2005, aaO m.N.).

  • BAG, 28.02.2006 - 5 AS 19/05  

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Der Hinweis darauf, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Kommanditgesellschaft und der Klägerin und nicht zwischen der Klägerin und dem Beklagten als persönlich haftenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaft besteht, lässt angesichts der klaren Rechtslage nicht erkennen, dass die Verweisung auf sachgerechten Erwägungen beruht (vgl. BVerfG 10. Juni 2005 - 1 BvR 2790/04 - NJW 2005, 2685, zu II 2 a der Gründe; 7. Januar 2004 - 1 BvR 31/01 - WM 2004, 381, zu II 1 a der Gründe; BGH 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05 - ZInsO 2006, 146).
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  • OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06  

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Zulässigkeit einer Verweisung eines

    Dieser seitens des OLG Celle schon bisher vertretenen Auffassung (vgl. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258) hat sich nunmehr auch der BGH in einem Verfahren auf Vorlage des OLG Karlsruhe angeschlossen, in dem das OLG das Insolvenzgericht am Sitz des zur Durchführung des Insolvenzverfahrens neu bestellten Geschäftsführers entgegen der Auffassung der Mehrzahl der Oberlandesgerichte (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184; OLG Schleswig, NZI 2004, 264) als für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständiges Gericht bestimmen wollte und die Sache deshalb wegen seiner abweichenden Rechtsauffassung dem BGH nach § 36 Abs. 3 InsO zur Entscheidung vorgelegt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05).

    Die Verweisung war objektiv willkürlich (dazu BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG, NZI 2001, 372, 373; OLG Celle, ZInsO 2004, 205; Senat, Beschl. v. 17.08.2004 - 4 AR 71/04, ZInsO 2005, 100; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 3 Rz. 7; Zöller/Greger, ZPO, § 36 Rz. 17, 17 a), weil das Amtsgericht L. seine örtliche Zuständigkeit verneint hat, obwohl es nicht festgestellt hat, tatsächlich unzuständig zu sein.

    Da dies unterblieben ist und das Insolvenzgericht seiner Amtsermittlungspflicht aus § 5 InsO nicht nachgekommen ist, war es als örtlich zuständiges Insolvenzgericht zu bestimmen (s. auch BGH, Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05).

  • OLG Celle, 05.06.2007 - 4 AR 40/07  

    Insolvenzverfahren: Voraussetzung der Verweisung des Insolvenzverfahrens wegen

    Das Amtsgericht Lüneburg hat es pflichtwidrig unterlassen, von Amts wegen aufzuklären (dazu: BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442; Kübler/Prütting, InsO, § 3 Rz. 13 f.), ob die Schuldnerin zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt und ihre Geschäftsräume aufgegeben hatte.

    Eine Verweisung des Insolvenzverfahrens durch das für den Sitz der Gesellschaft nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO zuständige Insolvenzgericht ist nach der Rechtsprechung des BGH erst zulässig, wenn das Insolvenzgericht sämtliche zur Zuständigkeit ersichtlichen Umstände gewürdigt und von Amts wegen den Sachverhalt umfassend aufgeklärt hat (vgl. BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442).

    Die Verweisung war objektiv willkürlich (dazu BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG, NZI 2001, 372, 373; OLG Celle, ZIP 2006, 921 = ZInsO 2006, 503 = 5 InsO nicht nachgekommen ist, war es als örtlich zuständiges Insolvenzgericht zu bestimmen (s. auch BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442).

  • OLG Oldenburg, 06.11.2007 - 5 AR 35/07  

    Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens an ein anderes Gericht:

    Da somit beim Amtsgericht Oldenburg ein Gerichtsstand eröffnet war, war für eine Verweisung an das Amtsgericht Hamburg kein Raum (BGH NJW 2006, 847, 848. NJW 2002, 3634, 3635).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (vgl. BGH NJW 2006, 847, 848).

    Geschieht dies - wie hier - nicht, und wird die Sache ohne jegliche Begründung verwiesen, so entbehrt der Verweisungsbeschluss jeder gesetzlichen Grundlage und muss als objektiv willkürlich betrachtet werden (vgl. BGH NJW 2006, 847, 848).

  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10  

    Verfahrensrecht - Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses im KapMuG-Verfahren

    Es genügt aber nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist (BGH , Beschlussvom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69, 72 f.; Beschlussvom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 341; Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810, 2811; Beschlussvom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201, 3202; Beschluss vom 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05, NJW 2006, 847 Rn. 12 f.; Beschlussvom 20. August 2007 - X ARZ 247/07, NJW-RR 2008, 370 Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 11.02.2010 - 2 W 11/10  

    Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das

    Es ist anerkannt, dass ein nach §§ 4 InsO, 281 Abs. 2 Satz 2 und 4 ZPO grundsätzlich bindender Verweisungsbeschluss ausnahmsweise dann nicht verbindlich ist, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH NJW 2006, 847).

    Als willkürlich betrachtet werden muss eine Verweisung im Insolvenzantragsverfahren, wenn das Amtsgericht die Verweisung vorgenommen hat, ohne zuvor entsprechend seiner Amtsermittlungspflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 InsO die für die Prüfung der Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 InsO erforderlichen Umstände zu ermitteln, obgleich dafür Anlass bestand (BGH NJW 2006, 847; Senat OLGR Schleswig 2004, 241; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 482; OLG Oldenburg MDR 2008, 772).

  • OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10  

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Erfolgsort bei Schadensersatzansprüchen

    Die Bindungswirkung entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; NJW 2006, 847; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

  • OLG Celle, 07.05.2007 - 4 AR 27/07  

    Verfahrensrecht; Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Verweisung eines

    Die Verweisung war objektiv willkürlich (dazu BGH, ZInsO 2006, 146 = NJW 2006, 383 = MDR 2006, 703 = ZIP 2006, 442; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG, NZI 2001, 372, 373; OLG Celle, ZIP 2006, 921 = ZInsO 2006, 503 = AG Göttingen, 27.11.2009 - 74 IN 271/09  

    Insolenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • OLG Oldenburg, 12.11.2007 - 5 AR 41/07  

    Bestimmung des örtlich zuständigen Insolvenzgerichts: Fehlende Bindungswirkung

  • OLG Celle, 11.01.2010 - 4 AR 3/10  

    Örtliche Zuständigkeit für ein Insolvenzeröffnungsverfahren:

  • OLG Rostock, 23.04.2008 - 1 UH 3/08  

    Örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Girovertrag

  • OLG Rostock, 15.04.2008 - 1 UH 4/07  

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines sachlich zu Unrecht

  • OLG Dresden, 18.06.2009 - 3 AR 47/09  

    Bindungswirkung einer Verweisung bei falschen Tatsachenangaben durch den

  • OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 11 AR 3/10  

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Beurteilung einer Auseinandersetzung über

  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 4 AR 9/07  

    Vorlage zum BGH: Willkür bei einem Verweisungsbeschluss nach unaufgefordertem

  • OLG München, 11.03.2010 - KAP 2/09  

    Kapitalanlagemusterverfahren: Fehlende Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses

  • OLG Frankfurt, 06.09.2010 - 6 UFH 5/10  

    Örtliche Zuständigkeit bei Versorgungsausgleichsverfahren

  • AG Hamburg, 18.12.2008 - 67c IN 389/08  
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 5 Sa 89/11  
  • AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10  

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem

  • OLG Düsseldorf, 13.10.2011 - 5 Sa 59/11  

    Verfahrensrecht - Auch rechtlich fehlerhafte Verweisungen sind bindend!

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