Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • verkehrslexikon.de

    Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ist ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfällen auf Autobahnen bei Feststehen eines Spurwechsels des vorausfahrenden Fahrzeugs vor dem Unfall und übriger Unaufgeklärtheit des Sachverhalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Anscheinsbeweis bei KfZ-Auffahrunfällen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auffahrunfällen auf der Autobahn

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden bei unklarer Kausalität eines vorangegangenen Fahrstreifenwechsels

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einschränkung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall nach Spurwechsel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises auf Auffahrunfälle auf der Autobahn, wenn der Sachverhalt nicht ganz aufklärbar ist

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 13.12.2011, Az.: VI ZR 177/10 (BAB-Auffahrunfall nach Spurwechsel, Anscheinsbeweis)" von RA Thomas Seemayer, original erschienen in: r+s 2012, 255 - 256.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 13.12.2011, Az.: VI ZR 177/10 (BAB-Auffahrunfall nach Spurwechsel, Anscheinsbeweis)" von RA Thomas Seemayer, original erschienen in: r+s 2012, 255 - 256.

Verfahrensgang

  • LG Ansbach, 30.10.2009 - 3 O 10/08
  • OLG Nürnberg, 18.06.2010 - 5 U 2335/09
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 608
  • MDR 2012, 145
  • NZV 2012, 123
  • NJ 2012, 249
  • VersR 2012, 248



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11  

    Verkehrsunfall, Richtgeschwindigkeit, Anscheinsbeweis

    In einem solchen Fall kann der Erfahrungssatz, dass der Auffahrende den Unfall infolge zu hoher Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit oder fehlenden Sicherheitsabstandes verschuldet hat, daher keine Geltung beanspruchen (vgl. BGH NJW 1982, 1595 für den Fall eines Auffahrunfalls im Zusammenhang mit dem Einfahren eines Fahrzeugs auf die Autobahn und BGH NJW 2011, 685 für einen Auffahrunfall bei Verlassen der Autobahn sowie jüngst BGH NJW 2012, 608, s. u.).

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof aktuell zu der Frage des Anscheinsbeweises bei einer dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fallgestaltung Stellung genommen und geurteilt, dass bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ein Anscheinsbeweis in der Regel nicht in Betracht kommt, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen - wie hier - nicht aufklärbar ist (BGH NJW 2012, 608).

  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12  
    Denn ob ein Sachverhalt im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 ff.; Urteil vom 19. März 1996 aaO).
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