Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2001 - VIII ZR 277/99   

Volltextveröffentlichungen (13)

mehr
  • IWW
  • rws-verlag.de

    Maßgeblichkeit der Brutto-Leasingraten zur Berechnung der Rückstandsquote bei fristloser Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages mit Restwertgarantie

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fristlose Kündigung des Finanzierungsleasingvertrages wegen Zahlungsverzugs: Berechnung der Rückstandsquote

  • RA Kotz

    § 12 Abs. 1 Nr. 1 VerbrKrG
    Berechnung der Rückstandsquote bei

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Rückstandsquote bei Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leasing - Berechnung der Rückstandsquote bei Kündigung des Leasingvertrages

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Finanzierungsleasingvertrag: Summe der Brutto-Leasingraten für Berechnung der Rückstandsquote maßgebend

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Maßgeblichkeit der Brutto-Leasingraten zur Berechnung der Rückstandsquote bei fristloser Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages mit Restwertgarantie

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines privaten Kfz-Leasingvertrages nach dem Verbraucherkreditgesetz

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 12 Abs. 1 Nr. 1
    Maßgeblichkeit der Brutto-Leasingraten zur Berechnung der Rückstandsquote bei fristloser Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages mit Restwertgarantie

  • nomos.de , S. 29 (Kurzinformation)

    Zu Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines privaten Kfz-Leasingvertrags

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Leasing - Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines privaten Kfz-Leasingvertrages nach dem VerbrKrG

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Maßgeblichkeit der Brutto-Leasingraten zur Berechnung der Rückstandsquote bei fristloser Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages mit Restwertgarantie

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 147, 7
  • NJW 2001, 1349
  • ZIP 2001, 641
  • MDR 2001, 678
  • ZMR 2001, 436
  • WM 2001, 646
  • BB 2001, 800
  • DB 2001, 807



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 90/04  

    Bankrecht - Kündigung bei Zahlungsverzug trotz Teilzahlung zulässig

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist maßgebliche Bezugsgröße die Summe der Brutto-Leasingraten (BGHZ 147, 7, 16).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 367/03  

    Leasingrecht - Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrages

    Zu Recht hat das Berufungsgericht jedoch der Klägerin gegen den Beklagten neben dem unstreitigen Anspruch auf Zahlung der vertraglich vereinbarten, rückständigen Leasingraten in Höhe von 494, 20 EUR lediglich einen Anspruch auf Ersatz des Kündigungsschadens (vgl. dazu BGHZ 147, 7, 11) in Höhe von 78, 59 EUR, mithin insgesamt 572, 79 EUR nebst Zinsen zuerkannt.
  • OLG Köln, 11.11.2002 - 13 W 19/01  
    Erstens muss der Verbraucher mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug sein (Satz 1 Nr. 1); zweitens muss der Verzug mit mindestens 10 %, bei einer Laufzeit des Kreditvertrages über 3 Jahre mit 5 % des Nennbetrages des Kredites oder des Teilzahlungspreises bestehen (sogenannte Rückstandsquote; ebenfalls Satz 1 Nr. 1); drittens muss der Kreditgeber dem Verbraucher darüber hinaus erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt haben, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange (sogenannte qualifizierte Mahnung; Satz 1 Nr. 2)(vgl. BGH in WM 2001, 646 ff = NJW 2001, 1349 ff).

    Auch der BGH geht in seiner Entscheidung vom 14.02.2001 (in WM 2001, 646 ff. = NJW 2001, 1349 ff.) davon aus, dass der rückständige Betrag im Sinne des § 12 Abs. 1 Ziffer 1 VerbrKrG schon im Zeitpunkt des Zugangs der qualifizierten Mahnung vorliegen muss.

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