Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1996 - I ZR 53/94   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 2580
  • MDR 1996, 1029
  • GRUR 1996, 791
  • WM 1996, 1879
  • ZUM 1996, 785
  • afp 1996, 375



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95  

    Emil-Grünbär-Klub - getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Wird in einer Zeitschrift, und zwar auch in einer als Werbemittel eingesetzten Kundenzeitschrift (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.1994 - I ZR 201/92, GRUR 1995, 125 = WRP 1995, 183 - Editorial I; Urt. v. 14.3.1996 - I ZR 53/94, GRUR 1996, 791, 792 = WRP 1996, 892 - Editorial II), der redaktionelle Teil mit Werbung vermischt, ist eine solche Irreführung im allgemeinen zu bejahen.
  • KG, 30.06.2006 - 5 U 127/05  

    Zur Kennzeichnung von Werbung im Internet

    Sie muss auch nicht notwendig durch das Wort "Anzeige" erfolgen (vgl. BGH, GRUR 1996, 791, 792 - Editoriell II; Köhler, a.a.0., § 4 Rdn. 3.21).
  • OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08  

    Keine unzulässige getarnte Werbung, wenn die Gesamtumstände auf Werbung hindeuten

    Der Hinweis muss nach Schriftart, Schriftgröße, Platzierung und Begleitumständen ausreichend deutlich sein (BGH GRUR 1996, 791, 792 - Editorial II).

    Bei der Beurteilung des Grades an Aufmerksamkeit, den der Durchschnittsleser in der konkreten Situation aufbringt, ist das Umfeld des Beitrages zu berücksichtigen, das gleichzeitig Wechselwirkungen hervorrufende "Begleitumstände" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1996, 791, 792 - Editorial II) darstellt.

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  • OLG Stuttgart, 15.12.2010 - 4 U 112/10  
    Erforderlich ist, dass der Hinweis auf den Anzeigencharakter nach Schriftart, Schriftgröße, Platzierung und den Begleitumständen so deutlich ist, dass beim Verkehr der Eindruck eines redaktionellen Beitrags gar nicht erst aufkommen kann (BGH GRUR 1996, 791, 792 - Editorial II).

    Mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnete Beiträge fasst der Verkehr als Informationen werbender Art auf, denn es entspricht einer allgemein verbreiteten Kenntnis, dass mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnete Veröffentlichungen keine unabhängigen Erörterungen der Redaktion enthalten, sondern (parteiische) werbende Äußerungen von Wettbewerbern sind (BGH, GRUR 1996, 791, 792 - Editorial II).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2005 - 6 W 148/05  

    Heilmittelwerbung: Verschleierung des Werbecharakters einer redaktionell

    Dieser Hinweis ist an sich geeignet, um auf den Werbecharakter der auf der betreffenden Seite befindlichen Texte hinzudeuten, jedoch nur dann, wenn er nach Schriftart, Schriftgröße und Platzierung hinreichend deutlich ist (zu §§ 1, 3 UWG a. F.: BGH GRUR 1996, 791, 792 - Editoral II).
  • LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06  

    Krankenversicherung - Werbemaßnahme - werbender Charakter - Beachtung der

    Es muss daher, um das Trennungsgebot nicht zu verletzen und den Eindruck einer getarnten redaktionellen Werbung zu vermeiden, deutlich und unübersehbar zum Beispiel mit dem Wort "Anzeige" zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um Werbung und nicht um eine Stellungnahme der Redaktion handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.1996 - I ZR 53/94 "Editorial II"; Pieper in Köhler/Pieper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 1 UWG Rdnr. 40).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10  
    Einem durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Leser (BGH GRUR 1996, 791 - Editorial II) ist der Werbecharakter bei der gewählten Gestaltung ohne weiteres erkennbar.
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