Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 3 GVG; § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244 a Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 373 Abs. 2 Nr. 3 AO; § 52 a Abs. 2 WaffG; § 19 Abs. 2 Nr. 1 KWKG; § 22 a Abs. 2 KWKG; § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 260 a Abs. 1 StGB; § 30 Abs. 1 BtMG; § 146 Abs
    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds"; Begriff der Bande; Zweipersonenbande; Schlüssel- und Fahrzeugdiebstähle als natürliche Handlungseinheit; Aktionsgefahr; Organisierte Kriminalität.

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Besprechungen u.ä.

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)

    Autoradio-Fall

    § 244 a StGB; § 260 a StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Bandendiebstahl; Bandenbegriff: Zahl der Mitglieder; Mitwirkungserfordernis: zeitliches und örtliches Zusammenwirken; Rechtsprechungsänderung

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2000, 474
  • StV 2000, 315



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01  

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Die nach der früheren Rechtsprechung für die Bandendelikte konstitutiven Merkmale eines "gefestigten Bandenwillens" und eines "Tätigwerdens im übergeordneten Bandeninteresse" hat er als inhaltlich zu unbestimmt und nur unpräzise faßbar (dazu der Anfragebeschluß des 4. Strafsenats des BGH NStZ 2000, 474, 475 f. m.Anm. Schmitz = JZ 2000, 628, 629 m.Anm. Engländer) aufgegeben.
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04  

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Schließlich fiel bei den Bandendelikten im BtMG das im StGB teilweise verwendete Merkmal der Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds ersatzlos weg, ohne daß den Materialien dafür eine Begründung entnommen werden könnte (zum Ganzen BGH NStZ 2000, 474, 476; Schild GA 1982, 55, 59 ff.).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99  

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I

    Auch der 4. Strafsenat hat der Rechtsauffassung des Senats zugestimmt ( JZ 2000, 628 unter 11.2., mit Anm. Engländer S. 630); weitergehend will er es sogar ausreichen lassen, daß nur ein Bandenmitglied am Tatort handelt; er verlangt aber als Voraussetzung für die Annahme einer Bande generell mindestens drei Mitglieder (so auch Hohmann aa0, 258 f.).
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  • BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00  

    Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des

    Der 4. Strafsenat (Beschluß vom 14. März 2000 - 4 StR 284/99) beabsichtigt zu entscheiden:.
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99  

    Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige

    Der 1. und der 2. Strafsenat haben auf die Anfrage des Senats gemäß § 132 Abs. 3 und 4 GVG (= NStZ 2000, 474 mit Anm. Schmitz = StV 2000, 315 = JZ 2000, 628 mit Anm. Engländer) mitgeteilt, daß sie an der bisherigen Rechtsprechung sowohl zum Begriff der Bande als auch zu dem der Mitwirkung festhalten (Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ARs 6/00 - und vom 21. Juni 2000 - 2 ARs 76/00).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00  

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    b) Unabhängig von der Frage, ob schon zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH StV 2000, 315 [Anfragebeschluß]; BGH, Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00-, Engländer JZ 2000, 630 f.; Otto StV 2000, 313, 314 f.), rechtfertigt das festgestellte Verhalten der Angeklagten nicht die Annahme bandenmäßiger Begehung.
  • BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00  

    Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten);

    Allerdings begegnet die Verurteilung, des Beschwerdeführers wegen Bandendiebstahls in den ersten beiden abgeurteilten Fällen aus unterschiedlichen Gründen Bedenken, denen der Generalbundesanwalt durch nachträgliche Zustimmung zur Verfolgungsbeschränkung (§ 154a Abs. 2 StPO) auf Diebstahl Rechnung getragen hat: Angesichts des frühen Tatzeitpunkts des Falles 1 ist die Feststellung einer Bandenzugehörigkeit von anderen Personen als dem Beschwerdeführer und dem gesondert verfolgten Mittäter T bereits zu jenem Zeitpunkt zweifelhaft; eine Zweipersonenbande wird aber nach dem gemäß § 132 Abs. 3 GVG ergangenen Anfragebeschluß des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2000 - 4 StR 284/00 ( JZ 2000, 628), dem der erkennende Senat mit Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00 - zugestimmt hat, für eine Bande im Sinne der §§ 244, 244a StGB nicht mehr als ausreichend erachtet (a.A. die Antwort des 1. Strafsenats im Beschluß vom 27. Juni 2000 - 1 ARs 6/00 - die Frage ist nicht abschließend entschieden).
  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01  

    Übertragung der Rechtsprechung des Großen Senats für Strafsachen bezüglich des

    Dies hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aufgrund einer Vorlage des 4. Strafsenats vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 284/99 ( NStZ 2001, 35; vgl. auch den vorangegangenen Anfragebeschluß vom 14. März 2000 [NStZ 2000, 474]) mit Beschluß vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) entschieden.
  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 118/00  

    Bandendiebstahl; Beschränkung der Strafverfolgung bei Diebstahlstaten; Unerlaubte

    Die Beschränkung der Strafverfolgung ist im Blick auf die in der Zuschrift des Generalbundesanwalts dargelegten Bedenken gegen die Annahme einer zwischen dem Angeklagten und dem früheren Mitangeklagten F. bestehenden Bande erfolgt, aber auch in Rücksicht auf die - nach durchgeführtem Anfrageverfahren - fortbestehende Divergenz zwischen den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes zur Frage, ob eine aus zwei Personen bestehende Täterverbindung für die Annahme einer Bande genügt (vgl. nur Anfragebeschluß des 4. vom 14. März 2000 - 4 StR 284/99; Antwortbeschluß des 1. Strafsenats vom 27. Juni 2000 - 1 ARs 6/00).
  • BGH, 16.08.2000 - 3 ARs 3/00  

    Begriff der Bande; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter Mitwirkung eines

    Der 4. Strafsenat (Beschluß vom 14. März 2000 - 4 StR 284/99) beabsichtigt zu entscheiden:.
  • BGH, 10.10.2000 - 5 StR 336/00  

    Mitglied einer Bande i. S. von § 30a Abs. 1 BtMG; Verfahrenseinstellung;

  • BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00  

    Zweierbande; Bandenraub; Gefestigter Bandenwille (übergeordnetes

  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 255/00  

    Bandendiebstahl; Bandenwille

  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 361/00  

    Bandenmäßige Begehung; Gefestigter Bandenwillen; Bandendiebstahl; Fehlerhaft

  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 346/00  

    Tatbestandsmerkmal "Bande" beim (schweren) Bandendiebstahl

  • BGH, 13.12.2000 - 1 StR 393/00  

    Bandendiebstahl (notwendige Anzahl von Bandenmitgliedern)

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 70/00  

    Abgrenzung Beihilfe und Mittäterschaft; Bandendiebstahl; Mitwirkung am Tatort

  • BGH, 21.07.2000 - 3 StR 71/00  

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Tatbestandsmerkmal "unter Mitwirkung

  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 349/00  

    Bande; Bandenraub; Raub; Bindungswirkung von Anfragebeschlüssen; Anrufung des

  • BGH, 06.06.2000 - 5 StR 167/00  

    Annahme einer Bandenabrede bei Betäubungsmittelhandel; Bewertungseinheit

  • BGH, 21.08.2000 - 1 ARs 6/00  
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