Rechtsprechung
| BGH, 14.03.2003 - 2 StR 7/03 |
"geisteskranke Staatsanwältin"
§ 240 StGB, bei vagen Drohungen ("totaler Krieg") ist Aufklärung der Bedeutung erforderlich;
§ 164 Abs. 1 StGB, "wirre Schreiben" an Behörden, die offensichtlich haltlos sind, fallen aus dem Tatbestand heraus (Fehlen jeglicher Eignung, behördliche Maßnahmen zu veranlassen, selbst dann, wenn eine solche im zu entscheidenden Fall veranlaßt worden ist);
§ 206a StPO, Einstellung durch das Revisionsgericht, wenn es an den erforderlichen Strafanträgen (§ 77 StGB) fehlt;
§§ 185, 194 StGB, zur Frage, inwieweit ein durch eine Beleidigung im Rahmen der Dienstausübung betroffener Staatsanwalt selbst die Strafverfolgung übernehmen kann, landesrechtliche Verbote (Hinweis: für Baden-Württemberg § 11 Nr. 1 AGGVG ) sind prozeßrechtlich beachtlich
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 185 StGB; § 145 d StGB; 46 Abs. 2 StGB
Beleidigung; falsche Verdächtigung (Eignung); Strafzumessung. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 164 Abs. 1
Keine falsche Verdächtigung, wenn die Anzeige nicht geeignet ist, eine Strafverfolgung zu veranlassen - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2004, 33
Wird zitiert von ...
- KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
Nötigung durch Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen; Ankündigung der …
Zu Recht hat die Strafkammer dabei unausgesprochen angenommen, dass eine Erklärung, der ein empfindliches Übel im Sinne des Nötigungstatbestandes nicht eindeutig zu entnehmen ist, der Auslegung bedarf (vgl. BGH StraFo 2003, 320; Senat, Beschluss vom 20. November 2007 - [4] 1 Ss 302/07 [247/07] -).
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