Rechtsprechung
| BGH, 14.04.2005 - V ZB 9/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 134, 138 Abs. 1 D; ZVG § 114a
Befriedigungsfiktion des dinglichen Gläubigers bei Zuschlag unter 7/10 Grenze gilt nicht nur, wenn der dingliche Gläubiger selbst ersteigert, sondern auch wenn er einen Dritten für sich ersteigern läßt - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen des Bietens für einen Dritten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsversteigerung - Analoge Anwendung des § 114a ZVG
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 134, 138 Abs. 1; ZVG § 114a
Verdecktes Meistgebot des dinglichen Gläubigers in der Zwangsversteigerung - rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Immobiliarvollstreckung - Achtung: Gefahren für den Gläubiger bei "günstiger" Ersteigerung durch Strohmann
Sonstiges
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2005, 1359
- MDR 2005, 1072
- WM 2005, 1367
- Rpfleger 2005, 554
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04
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Die Auslegung der Anträge als Prozesserklärungen hat das Revisionsgericht in vollem Umfang zu überprüfen (…vgl. BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80 = WRP 2000, 1394 - ad-hoc-Meldung; Beschl. v. 14.4.2005 - V ZB 9/05, NJW-RR 2005, 1359, 1360 jeweils m.w.N.). - BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06
Zwangsvollstreckung - Unwirksamkeit eines unernstlichen Gebots eines Gläubigers
c) Die Rechtsprechung des Senats zu dem verdeckten Meistgebot eines dinglich Berechtigten (Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 9/05, NJW-RR 2005, 1359, 1361) steht der Annahme der Unwirksamkeit des Eigengebots der Terminsvertreterin der Beteiligten zu 1 nicht entgegen.Denn § 114a ZVG soll nicht bestimmte Gebote oder das Bieten durch bestimmte Personen, sondern nur verhindern, dass ein mit seinem Gebot innerhalb der 7/10-Grenze liegender Berechtigter das Grundstück in der Zwangsversteigerung günstig erwirbt und sodann den durch sein Meistgebot nicht gedeckten Restbetrag seiner persönlichen Forderung gegen den Schuldner in voller Höhe geltend macht (Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 9/05, aaO m. w. N.).
- BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06
Zwangsvollstreckung - Vertreter bedarf einer öffentlichen Urkunde zum Handeln
Folge hiervon ist, dass sich das in § 750 Abs. 2 ZPO bestimmte Zustellungserfordernis auf die Vollmachts- bzw. Genehmigungserklärungen erstreckt, aus denen die Wirksamkeit des Handelns des Vertreters gegen den Vertretenen folgt (LG Bonn Rpfleger 1990, 374; aM OLG Zweibrücken InVo 1999, 185, 186; LG Freiburg Rpfleger 2005, 100, 101; vgl. ferner Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 9/05, NJW-RR 2005, 1359, 1360).
- BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07
Immobilien - Zwangsversteigerung: Heilung von Verfahrensfehlern
(2) Die Zustellung auch der Vollmacht hat der Senat für entbehrlich gehalten, wenn der spätere Schuldner selbst den Grundstückseigentümer vertreten hat (Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 9/05, NJW-RR 2005, 1359, 1360;… zustimmend: Stöber, aaO, § 15 Rdn. 40.24). - BGH, 09.10.2008 - V ZB 21/08
Zwangsvollstreckung - Rechtsmissbräuchliches Gebot?
Auch dann liegt ein zuschlagsfähiges Gebot vor, weil infolge der Befriedigungswirkung nach § 114a ZVG (dazu Senat, BGHZ 172, 218, 234; Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 9/05, NJW-RR 2005, 1359, 1361) auch in diesem Falle von einem Verwertungserlös auszugehen ist, der die Hälfte des Grundstückswerts übersteigt. - OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 9 U 122/06
Darlehensvertrag; Verjährung: Hemmung der Verjährung durch Eingang eines auf …
Ein Gläubiger handelt deshalb auch arglistig und im Hinblick auf § 114 a ZVG ohne Erfolg, wenn er einen Dritten an seiner Stelle bieten lässt (BGH NJW-RR 2005, 1359). - OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06
Firmenfortführung: Haftung für Verbindlichkeiten des vormaligen Firmeninhabers …
Auch die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 16.9.2005 (NJW-RR 2005, 1359 f.) hat einen anderen Sachverhalt als den hier zur Entscheidung stehenden zum Gegenstand. - LG Bielefeld, 15.10.2008 - 23 T 824/08
Keine Einschränkung der Zulässigkeit gewillkürter Vertretung im …
Nach Eigentumsumschreibung muss die Vertretungsmacht für die (auch) im Namen des Verkäufers erklärte Unterwerfung nicht mehr geprüft werden (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1359 und 2008, 1018).
