Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 46b StGB; § 46 StGB; 74 StGB
    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anwendung der Kronzeugenregelung und der strafmildernden Verwertung einer angeordneten Einziehung.

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet.

  • lexetius.com
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    Strafzumessung: Leugnen steht Strafmilderung nicht entgegen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eine Leugnung der Tatbeiträge steht einer Strafmilderung nicht entgegen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12  

    Raub (besonders schwerer Raub; Begriff der Waffe); Strafzumessung (mögliche

    Der Umstand, dass der Angeklagte seine eigenen Tatbeiträge geleugnet hat, steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist im Rahmen der Prüfung eines minder schweren Falls und bei dessen Verneinung im Rahmen der Ermessenausübung nach § 46b Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534f. m.w.N.)....".
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