Rechtsprechung
| BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 46b StGB; § 46 StGB; 74 StGB
Erörterungsmangel hinsichtlich der Anwendung der Kronzeugenregelung und der strafmildernden Verwertung einer angeordneten Einziehung. - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet. - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidende Hinweise auf die beiden Mitangeklagten eines Raubes durch einen Angeklagten sind ein Milderungsgrund i.S.v. § 46b Abs. 1 S. 1 StGB
Kurzfassungen/Presse (2)
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)
Strafzumessung: Leugnen steht Strafmilderung nicht entgegen
- lto.de (Kurzinformation)
Eine Leugnung der Tatbeiträge steht einer Strafmilderung nicht entgegen
Verfahrensgang
- BGH, 14.04.2011 - 2 StR 34/11
- BGH, 16.06.2011 - 2 StR 34/11
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.03.2012 - 3 StR 83/12
Raub (besonders schwerer Raub; Begriff der Waffe); Strafzumessung (mögliche …
Der Umstand, dass der Angeklagte seine eigenen Tatbeiträge geleugnet hat, steht der Anwendung des § 46b Abs. 1 StGB nicht entgegen, sondern ist im Rahmen der Prüfung eines minder schweren Falls und bei dessen Verneinung im Rahmen der Ermessenausübung nach § 46b Abs. 2 StGB zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 34/11, StV 2011, 534f. m.w.N.)....".
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