Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 246 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Hehlerei (Abgrenzung von der Vortat; Unterschlagung); Anwendbarkeit deutschen Strafrechts gemäß § 7 StGB (materielle Strafbarkeit nach dem Tatortrecht: irrelevantes Verfolgungshindernis).

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 27 StGB; § 246 StGB
    Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung.

  • lexetius.com
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    Hilfe beim Verkauf eines fremden Pkw im Ausland - was ist das?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei der Hehlerei muss die Vortat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs (hier: Vermittlung eines Kfz ins Ausland) abgeschlossen sein

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 3049
  • NStZ-RR 2011, 245



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 392/12  

    Verhältnis von Vortat und Hehlerei (keine Hehlerei bei Begehung der Vortat erst

    Nach ständiger Rechtsprechung muss jedoch die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen sein; daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn wie hier die Vortat - vorliegend die Unterschlagung - erst durch Verfügung zugunsten des Hehlers begangen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2001 - 2 StR 477/01, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 7, und vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11, NStZ-RR 2011, 245, 246, jeweils mwN).
  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11  

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen

    In diesem Fall käme eine Beteiligung des Angeklagten schon an der Unterschlagung des Fahrzeugs in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11).
  • BGH, 09.11.2011 - 2 StR 386/11  

    Hehlerei (Wahlfeststellung mit dem Betrug: abgeschlossene Vortat; mögliche

    In diesem Fall kommt lediglich eine Beteiligung des Erwerbers an der Vortat - einer durch Verfügung oder Weggabe begangenen Unterschlagung - in Betracht (vgl. BGH StV 2002, 542; ferner: BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11).
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