Rechtsprechung
| BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 259 StGB; § 246 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Hehlerei (Abgrenzung von der Vortat; Unterschlagung); Anwendbarkeit deutschen Strafrechts gemäß § 7 StGB (materielle Strafbarkeit nach dem Tatortrecht: irrelevantes Verfolgungshindernis). - HRR Strafrecht
§ 259 StGB; § 27 StGB; § 246 StGB
Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung. - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Der Abschluss der gegen fremdes Vermögen gerichteten Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs ist Voraussetzung für die Annahme der Hehlerei
Kurzfassungen/Presse (2)
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)
Hilfe beim Verkauf eines fremden Pkw im Ausland - was ist das?
- lto.de (Kurzinformation)
Bei der Hehlerei muss die Vortat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs (hier: Vermittlung eines Kfz ins Ausland) abgeschlossen sein
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 3049
- NStZ-RR 2011, 245
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.10.2012 - 5 StR 392/12
Verhältnis von Vortat und Hehlerei (keine Hehlerei bei Begehung der Vortat erst …
Nach ständiger Rechtsprechung muss jedoch die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen sein; daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn wie hier die Vortat - vorliegend die Unterschlagung - erst durch Verfügung zugunsten des Hehlers begangen wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2001 - 2 StR 477/01, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 7, und vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11, NStZ-RR 2011, 245, 246, jeweils mwN). - BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen …
In diesem Fall käme eine Beteiligung des Angeklagten schon an der Unterschlagung des Fahrzeugs in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11). - BGH, 09.11.2011 - 2 StR 386/11
Hehlerei (Wahlfeststellung mit dem Betrug: abgeschlossene Vortat; mögliche …
In diesem Fall kommt lediglich eine Beteiligung des Erwerbers an der Vortat - einer durch Verfügung oder Weggabe begangenen Unterschlagung - in Betracht (vgl. BGH StV 2002, 542; ferner: BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11).
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