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   BGH, 14.05.2003 - IV ZB 32/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

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    ZPO (ab 1.1.2002) § 568 S. 2 Nr. 2
    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Einzelrichter

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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 10.09.2003 - IV ZB 27/02  

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - NJW 2003, 1254, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 10. April 2003 - VII ZB 17/02 - NJW-RR 2003, 936 und vom 14. Mai 2003 - IV ZB 32/02) ist die vom Einzelrichter entgegen § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO anstelle des Kollegiums und damit unter Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) getroffene Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde zwar nicht unwirksam, so daß das Rechtsmittel nach § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO statthaft ist.
  • BGH, 24.09.2003 - IV ZB 8/03  

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Wenn eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat - wobei dieser Begriff auch die Zulassungsgründe der Rechtsfortbildung und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung umfaßt (Senatsbeschluß vom 14. Mai 2003 - IV ZB 32/02) - muß der Einzelrichter das Verfahren der mit drei Richtern vollbesetzten Kammer übertragen.
  • BGH, 10.09.2003 - IV ZB 12/03  

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß der 10. Zivilkammer (Einzelrichter) des Landgerichts Göttingen vom 27. Februar 2003 aufgehoben, weil die Entscheidung unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen ist (BGH, Beschlüsse vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - NJW 2003, 1254 unter III 2, auch für BGHZ vorgesehen; vom 10. April 2003 - VII ZB 17/02 - NJW-RR 2003, 936 unter III 2 und vom 14. Mai 2003 - IV ZB 32/02).
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