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   BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

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    StPO § 7 § 14
    Überprüfung des Auswahlermessens der Staatsanwaltschaft; Voraussetzungen der Zuständigkeitsbestimmung

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2008, 695



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 1 Ws 132/12  

    Fragen der örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 7, 8 StPO

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, vor welchem von mehreren zuständigen Gerichten sie Anklage erheben will, ist grundsätzlich nicht nachprüfbar (vgl. BGH NStZ 2008, 695 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2012 - 2 ARs 65/12  

    Bestimmung der Zuständigkeit durch das gemeinsame obere Gericht (vorrangige

    Dieser Gerichtsstand hat hier ausnahmsweise - anders als im gerichtlichen Bußgeldverfahren, in dem die Gerichtsstände gleichrangig sind (Senat, Beschluss vom 18. Januar 1974 - 2 ARs 369/73, BGHSt 25, 263, 265) - Vorrang vor dem allgemeinen Gerichtsstand (vgl. Eisenberg, JGG 15. Aufl. § 42 Rn. 6), zumal die sonst zur Auswahl befugte Staatsanwaltschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 ARs 168/08, NStZ 2008, 695) nicht am Verfahren beteiligt ist.
  • BGH, 14.05.2008 - 2 AR 99/08  

    StPO § 12 Abs. 2, § 14; GG § 42, § 42 Abs. 2

    2 ARs 168/08 2 AR 99/08.
  • BGH, 27.03.2012 - 2 A 65/12  
    Dieser Gerichtsstand hat hier ausnahmsweise - anders als im gerichtlichen Bußgeldverfahren, in dem die Gerichtsstände gleichrangig sind (Senat, Beschluss vom 18. Januar 1974 - 2 ARs 369/73, BGHSt 25, 263, 265) - Vorrang vor dem allgemeinen Gerichtsstand (vgl. Eisenberg, JGG 15. Aufl. § 42 Rn. 6), zumal die sonst zur Auswahl befugte Staatsanwaltschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 ARs 168/08, NStZ 2008, 695) nicht am Verfahren beteiligt ist.
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