Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Die Verurteilung des Hauptakteurs im Fall "Beruf Neonazi" ist rechtskräftig

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Äußerungen eines Neo-Nazis in einer Dokumentation als Presseinhaltsdelikt

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 2585
  • MDR 1996, 950
  • NStZ 1996, 492
  • StV 1997, 187
  • ZUM 1996, 682
  • afp 1997, 467



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00  

    Holocaust-Leugnung im Internet

    (8) Eine presserechtliche Verjährung kommt bei Internetveröffentlichungen über homepages von ausländischen Servern nicht in Betracht (kein Presseinhaltsdelikt; vgl. BGH NStZ 1996, 492).

    Presserechtliche Verjährung ist auch bei dem Fall II.1 schon deshalb nicht eingetreten, weil kein Presseinhaltsdelikt vorliegt, denn es geht nicht um die körperliche Verbreitung eines an ein Druckwerk gegenständlich gebundenen strafbaren Inhalts (vgl. BGH NStZ 1996, 492).

  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98  

    BerlPresseG § 22, § 23; StGB § 77 b, § 194

    Sie stellen daher auch dann keine "Presse-" oder "Rundfunkinhaltsdelikte" dar, wenn der Täter seine Äußerungen in Kenntnis dessen abgibt, daß diese zum Gegenstand einer Berichterstattung in Rundfunk oder Fernsehen gemacht werden, und er den Umstand der dadurch erzielten Breitenwirkung in Art und Inhalt seiner Darstellung einfließen läßt (vgl. BGH NStZ 1996, 492).
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