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   BGH, 14.07.1956 - IV ZB 32/56   

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BGH, 14.07.1956 - IV ZB 32/56 (https://dejure.org/1956,901)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1956 - IV ZB 32/56 (https://dejure.org/1956,901)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1956 - IV ZB 32/56 (https://dejure.org/1956,901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1434
  • FamRZ 1956, 350
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ist Voraussetzung einer (teilweisen) Entziehung der elterlichen Sorge - gerade im Zusammenhang mit der Trennung des Kindes von seinen Eltern - eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15 - FamRZ 2016, 1752 Rn. 28 und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 247/11 - FamRZ 2012, 99 Rn. 25 mwN; BGH Beschluss vom 14. Juli 1956 - IV ZB 32/56 - FamRZ 1956, 350; BVerfG FamRZ 2016, 22 Rn. 17 mwN).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Allerdings werteten Rechtsprechung und Literatur bereits Uneinsichtigkeit und Unbelehrbarkeit als Verschulden, wobei von den Erwägungen eines vernünftig denkenden Elternteils ausgegangen wurde (vgl. BGH, FamRZ 1956, S. 350 f.; Hermann Lange in: Soergel/Siebert, BGB , 10. Aufl., 1971, § 1666 Rdnr. 14 ff. m. w. N.; Diederichsen in: Palandt, BGB , 35. Aufl., 1976, § 1666 Anm. 2).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Voraussetzung für ein Eingreifen des Familiengerichts ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, daß sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen läßt (BGH Beschluß vom 14. Juli 1956 - IV ZB 32/56 - FamRZ 1956, 350, 351; BayObLG DAVorm 1981, 897, 898 f.; Staudinger/Coester BGB 13. Bearb. - 2004 - § 1666 Rdn. 79; MünchKomm/Olzen 4. Aufl. § 1666 Rdn. 49).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2015 - 4 UF 255/14

    Zum Maßstab für die Prüfung des Entzugs der elterlichen Sorge

    Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist daher erst dann gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. die ständige Rspr. des BVerfG, zuletzt Kammerbeschluss vom 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14 -, zitiert nach juris; außerdem BGH, FamRZ 1956, 350; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).

    Vielmehr setzt ein solcher Eingriff das Bestehen einer konkreten, gegenwärtigen Gefährdungslage voraus, in welcher der Schadenseintritt -wie dargestellt- mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist, wobei der heranzuziehende Prognosemaßstab großzügiger zu bemessen ist, je gravierender der zu befürchtende Schaden ist (vgl. BGH, FamRZ 1956, 350; BayObLG, Der Amtsvormund 1997, 509; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1557).

  • OLG Braunschweig, 22.12.2022 - 2 UF 122/22

    Sorgerecht; Sorgerechtsverfahren; elterliche Sorge; Kindeswohl;

    Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der gegebenen Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, Rn. 44, zit. nach juris = FamRZ 2017, 524 ; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 23, zit. nach juris; BGH FamRZ 1956, 350 = NJW 1956, 1434; OLG Hamm FamRZ 2006, 359 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 4 UF 177/20 -, Rn. 17, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19

    Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an das Sachverständigengutachten

    Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist daher erst dann gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der gegebenen Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. BVerfG FamRZ 2017, 524-531; BGH FamRZ 1956, 350-351; OLG Hamm FamRZ 2006, 359).
  • OLG Dresden, 15.07.2003 - 20 UF 401/03

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; elterliche Sorge; Gefährdung des Kindeswohls;

    Eine Gefährdung des Kindeswohls meint die begründete Besorgnis, dass bei Nichteingreifen des Gerichts das Wohl des Kindes beeinträchtigt wird (OLG Nürnberg FamRZ 1981, 707) oder - anders ausgedrückt -: eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhersehbare Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 1956, 350; BayObLG FamRZ 1977, 473; DAVorm 1981, 897; DAVorm 1983, 78).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 4 UF 201/21

    Absehen von Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB

    Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist daher erst dann gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der gegebenen Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung der Kinder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. BVerfG FamRZ 2017, 524; BGH FamRZ 1956, 350; OLG Hamm FamRZ 2006, 359).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 3 UF 445/11

    Der vorausgegangene Beschluss des OLG in dieser Sache vom 2.9.2013 war durch das

    Sie ist aber auch dann anzunehmen, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass bei Nichteingreifen des Gerichts das Wohl des Kindes, d.h. seine körperliche bzw. geistige Entwicklung bzw. sein Eigentum und Vermögen, beeinträchtigt würde (so schon BGH, FamRZ 1956, 350 ff.).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2015 - 4 UF 54/15

    Voraussetzungen für den Entzug des Umgangsbestimmungsrechts

    Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. die ständige Rspr. des BVerfG, zuletzt Kammerbeschluss vom 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14 -, zitiert nach juris; außerdem BGH, FamRZ 1956, 350; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2017 - 4 UF 3/17

    Teilentzug der Alleinsorge als ultima ratio

  • OLG Frankfurt, 27.11.2015 - 4 UF 353/14

    Stellung als "Beteiligte/ter" eines Sorgerechts- bzw. Vormundschaftsverfahrens

  • OLG Brandenburg, 11.12.2023 - 2 U 33/22
  • OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 4 UF 385/14

    Voraussetzungen für Entzug des Umgangsbestimmungsrechts

  • OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 UF 240/17

    Rückführung des Kindes zu den Eltern nach Wegfall der Gefahr für das Kindeswohl

  • OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02

    Zur Frage der Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen - nicht bewiesenen -

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2006 - 16 UF 160/05

    Elterliche Sorge: Entziehung des Personensorgerechts bei Kindesmisshandlung

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

  • OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20

    Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts für einen seelisch und geistig

  • OLG Frankfurt, 20.11.2017 - 4 UF 223/17

    Voraussetzungen für dauerhaften Ausschluss des Umgangsrechts

  • OLG Dresden, 25.04.2002 - 10 UF 260/01

    Anordnung einer Umgangspflegschaft wegen Vereitelung des Umgangs durch den

  • OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 4 UF 269/21

    Entzug der elterlichen Sorge für fremduntergebrachte Kinder

  • OLG Frankfurt, 23.08.2012 - 4 UF 154/10

    Aufhebung des Entzugs der Personensorge für ein Kind, das im Säuglingsalter in

  • AG Bonn, 23.01.2018 - 410 F 309/17

    Vornahme des Eingriffs in die elterliche Sorge bei Gefährdung des körperlichen,

  • OLG Brandenburg, 27.08.2003 - 9 UF 145/03

    Rechtstellung der Pflegefamilie eines Kindes

  • OLG Jena, 10.08.2005 - 2 UF 257/05

    Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichtdurchführung eines zugesprochenen

  • KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86

    Beschwerderecht der Eltern trotz Entziehung des Personensorgerechts; Auswahl des

  • ArbG Solingen, 29.10.2010 - 4 Ca 506/10

    Begriff des "Arbeitsvorgangs"; Voraussetzungen für die Eingruppierug eines

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
  • AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
  • OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 4 UF 169/10
  • OLG Hamburg, 17.05.1983 - 2 W 22/83
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