Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 3 StGB
    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche Verbindung einer Katalogtat mit einer Nichtkatalogtat; Katalog des § 66 Abs. 3, S. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 StGB

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 3723
  • NStZ 2000, 138 (Ls.)
  • StV 2000, 254



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)  

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01  

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    (4) Nach der Rechtsprechung der Strafgerichte kann sich die Verhängung von Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung mildernd auswirken (vgl. BGH, NStZ-RR 2002, S. 38 f.; BGH, NJW 1999, S. 3723 ; BGH, NStZ-RR 1998, S. 206 ; BGH, NJW 1980, S. 1055 ; BGH, NStE § 66 Nr. 9, Nr. 13; BGHR § 66 Abs. 1 StGB Gefährlichkeit 1; BGHR § 66 Abs. 1 StGB Hang 3 u. 5).
  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Antrag; Begründungserfordernis; neue

    Eine Strafe ist verwirkt, wenn wegen der Tat eine Verurteilung bereits ergangen ist oder im Zusammenhang mit dem Verfahren, in dem die Frage der Sicherungsverwahrung zu entscheiden ist, ausgesprochen wird (BGH NJW 1999, 3723, 3724).
  • BGH, 23.08.2001 - 3 StR 261/01  

    Sicherungsverwahrung; Einheitliche Jugendstrafe als Vorverurteilung; Darstellung

    Eine in einem früheren Verfahren ausgesprochene einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG erfüllt die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur, wenn zu erkennen ist, daß der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (BGHSt 26, 152, 154 f.; BGHR StGB § 66 1 Vorverurteilungen 2, 6 und 9; BGH NJW 1999, 3723).

    Davon, daß im Falle gesonderter Aburteilung der Einzeltaten jeweils eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verhängt worden wäre, darf nur ausgegangen werden, wenn der Tatrichter Feststellungen darüber treffen kann, wie der Richter des Vorverfahrens die einzelnen Taten bewertet hat; er darf sich nicht an dessen Steile setzen und im nachhinein eine eigene Strafzumessung vornehmen (BGH NJW 1999, 3723 m.w.Nachw.).

    Eine in einem früheren Verfahren ausgesprochene einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG erfüllt die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedoch nur, wenn zu erkennen ist, daß der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (BGHSt 26, 152, 154 f.; BGHR StGB § 66 1 Vorverurteilungen 2, 6 und 9; BGH NJW 1999, 3723).

    Davon, daß im Falle gesonderter Aburteilung der Einzeltaten jeweils eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verhängt worden wäre, darf nur ausgegangen werden, wenn der Tatrichter Feststellungen darüber treffen kann, wie der Richter des Vorverfahrens die einzelnen Taten bewertet hat; er darf sich nicht an dessen Steile setzen und im nachhinein eine eigene Strafzumessung vornehmen (BGH NJW 1999, 3723 m.w.Nachw.).

mehr
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06  

    Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der

    Eine Strafe ist danach "verwirkt" (§ 66 Abs. 3 Satz 2 StGB), wenn wegen der Tat eine Verurteilung bereits ergangen ist oder im Zusammenhang mit dem Verfahren, in dem die Frage der Sicherungsverwahrung zu entscheiden ist, ausgesprochen wird (BGH NStZ 2006, 156, 158 Rdn. 5; NJW 1999, 3723, 3724).

    Eine Strafe ist danach "verwirkt" (§ 66 Abs. 3 Satz 2 StGB), wenn wegen der Tat eine Verurteilung bereits ergangen ist oder im Zusammenhang mit dem Verfahren, in dem die Frage der Sicherungsverwahrung zu entscheiden ist, ausgesprochen wird (BGH NStZ 2006, 156, 158 Rdn. 5; NJW 1999, 3723, 3724; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 66 Rdn. 13 m.w.N.).

  • BGH, 13.11.2002 - 2 StR 261/02  

    Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter bestätigt

    Auch bei Berücksichtigung dieser - teilweise gegenläufigen - Tendenzen (vgl. BGH, NJW 1999, 3723) ist nicht ersichtlich, daß der Gesetzgeber - entgegen dem Gesetzeswortlaut - bei mehreren Vortaten nicht nur eine Gesamtstrafe von mindestens drei Jahren, sondern auch eine darin enthaltene entsprechende Einzelstrafe für erforderlich gehalten hat.
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 290/07  

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Begriff der neuen Tatsache;

    Soweit es eine Vorverurteilung zu einer einheitlichen Jugendstrafe betrifft, erfüllt diese die Voraussetzungen nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur dann, wenn zu erkennen ist, dass der Täter bei einer der dieser Vorschrift zugrunde liegenden Straftaten die geforderte Mindeststrafe verwirkt hätte, sofern diese Straftat als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (BGH NJW 1999, 3723).

    Hinsichtlich der Voraussetzungen des § 66 Abs. 3 StGB hat der Bundesgerichtshof bei einer tateinheitlichen Verurteilung wegen einer Katalogtat sowie einer Nichtkatalogtat es für die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB für im Grundsatz ausreichend erachtet, wenn die ausgeurteilte Strafe zumindest der erforderlichen Mindeststrafe entsprach (BGH NJW 1999, 3723, 3725).

  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09  

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Selbst bei Straftaten, die ganz verschiedener Art sind, ist ihr Indizwert für einen schwerkriminellen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit nicht ausgeschlossen; dieser bedarf lediglich besonders sorgfältiger Prüfung nach Anlass und Umständen der Tatbegehung sowie der Täterpersönlichkeit (BGH NJW 1999, 3723, 3725; BGHR § 66 Abs. 1 Hang 10).

    Selbst bei Straftaten, die ganz verschiedener Art sind, ist ihr Indizwert für einen schwerkriminellen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit nicht ausgeschlossen; dieser bedarf lediglich besonders sorgfältiger Prüfung nach Anlass und Umständen der Tatbegehung sowie der Täterpersönlichkeit (BGH NJW 1999, 3723, 3725; BGHR § 66 Abs. 1 Hang 10).

  • BGH, 20.10.2010 - 2 StR 404/10  

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung.

    Bei den Ermessensentscheidungen nach § 66 Abs. 2 oder § 66 Abs. 3 StGB müssen die Urteilsgründe zudem in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH NJW 1999, 3723, 3724; BGHR StGB § 66 Abs. 2, Ermessensentscheidung 2, fehlende Erörterung).

    Bei den Ermessensentscheidungen nach § 66 Abs. 2 oder § 66 Abs. 3 StGB müssen die Urteilsgründe zudem in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH NJW 1999, 3723, 3724; BGHR StGB § 66 Abs. 2, Ermessensentscheidung 2, fehlende Erörterung).

  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 114/08  

    Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung bei einheitlicher Strafe in

    Steht - wie hier im Urteil des Landgerichts Mulhouse - die Verurteilung wegen einer Katalogtat (§ 224 StGB) in Tateinheit mit einer Nichtkatalogtat (§ 121 StGB), ist es nicht erforderlich, dass der Tatrichter zur Überzeugung gelangt, die Einzelstrafe von zwei Jahren wäre auch ohne Hinzutreten der Nichtkatalogtat verhängt worden (vgl. BGH NJW 1999, 3723).
  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 156/10  

    Tateinheit (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; Teilidentität der

    Die Vorschriften sind daher grundsätzlich eng auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1999 - 3 StR 209/99, BGHR StGB § 66 Abs. 3 i.d.F. 6. StrRG Katalogtat 1).
  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11  

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe

  • OLG Celle, 19.06.2007 - 1 Ws 251/07  

    Sicherungsverwahrung: Berücksichtigungsfähigkeit früherer Verurteilungen für die

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 274/10  

    Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten; eingeschliffener

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht