Rechtsprechung
| BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 224/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
GmbHG § 46 Nr. 8
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rws-verlag.de
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen GmbH-Geschäftsführer nach Insolvenzeröffnung ohne Gesellschafterbeschluss
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schadensersatzklage einer GmbH gegen den Geschäftsführer: Kein Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses in der Insolvenz und bei der Liquidation der GmbH
- NWB SteuerXpert START
GmbHG § 46 Nr. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer in Insolvenz gefallenen GmbH oder bei masseloser Liquidation
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesellschaftsrecht - Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Geschäftsführer bedarf bei masseloser Liquidation der GmbH keines Beschlusses der Gesellschafterversammlung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen GmbH-Geschäftsführer nach Insolvenzeröffnung ohne Gesellschafterbeschluss
Kurzfassungen/Presse (4)
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Gegen den Geschäftsführer in der Insolvenz der GmbH
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss, Insolvenzverfahren, Liquidation, Schadensersatzanspruch
- raehp.de
, S. 11 (Leitsatz)
Nichtbezahlung fälliger Sozialversicherungsbeiträge bei einer GmbH-Liquidation; Haftung der Geschäftsführer
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 14.7.04, VIII ZR 224/02 (Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer in der Insolvenz der GmbH)" von Prof. Dr. Tilo Keil, original erschienen in: DZWIR 2005, 74 - 78.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2004, 1408
- ZIP 2004, 1708
- MDR 2004, 1427
- WM 2004, 1925
- BB 2004, 2033
- BB 2004, 2034
- DB 2004, 2417
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 24.02.2011 - 19 U 83/10
Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH gegenüber …
Ein Gesellschafterbeschluss ist zwar materielles Erfordernis für die Geltendmachung einer Forderung einer GmbH , so dass eine ohne Beschluss der Gesellschafter erhobene Klage der GmbH gegen ihren Geschäftsführer wegen materiellen Fehlens einer materiellen Anspruchsvoraussetzung abzuweisen ist (BGH, NZG 2004, 962 Tz. 20 m.w.N.).Hier indes klagt nicht die GmbH, sondern die Klägerin als KG; in dieser Konstellation bedarf es keines Beschlusses gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG, da nicht Ansprüche der GmbH, sondern die eines Dritten geltend gemacht werden (BGH, NZG 2004, 962 Tz. 20; GmbHR 1992, 303, Tz. 16; NJW 1980, 1524 Tz. 33).
- OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 82/09
Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Geschäftsführers
Das Fehlen eines Gesellschafterbeschlusses über die Inanspruchnahme der Beklagten nach § 46 Nr. 8 GmbHG führt nicht zur Unbegründetheit (vgl. BGH NZG 2004, 962, 964, m.w.N.) der Klage.Denn einer Beschlussfassung der Gesellschafter nach § 46 Nr. 8 Fall 1 GmbHG bedarf es nicht, wenn sich die Gesellschaft in der Insolvenz befindet oder sie liquidiert wird und die Liquidation nur wegen des Fehlens einer die Kosten deckende Masse insolvenzverfahrensfrei bleibt (BGH NZG 2004, 962, 964 f.).
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
GmbH: Schadensersatzanspruch eines wegen der Beschränkung seiner Kompetenzen …
Die auch für Passivprozesse geltende Regelung gilt, anders als bei Vertretung gem. Alt. 1 in Ersatzprozessen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1408 ff., juris Tz. 20; NJW 1959, 194), nicht für Prozesse mit - wie hier - ausgeschiedenen Geschäftsführern (OLG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2010, Az. 7 U 82/09, juris Tz. 30 m.w.N.; Urteil vom 30.06.2009, Az. 6 U 56/08, juris Tz. 63;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 19.Aufl., § 46 Rn. 67;… Roth/Altmeppen, GmbHG, 6. Aufl., § 46 Rn. 57;… a. A. Rowedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner, GmbHG, 4. Aufl., § 46 Rn. 44;… Scholz, GmbHG, 10. Aufl., § 46 Rn. 167 unter unzutreffender Berufung auf den BGH, denn BGH, NJW 1959, 194 betrifft § 48 Nr. 8, Alt. 1 bzw. BGH, NJW 1992, 977 lässt die Möglichkeit einer anderweitigen Vertretung als durch Geschäftsführer in der dortigen anders gelagerten Konstellation lediglich zu).
- OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 12 U 116/07
Haftung des Geschäftsführers der GmbH wegen Untreue und Obliegenheitsverletzung; …
Bei dem Erfordernis des Gesellschafterbeschlusses zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen handelt es sich um eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Erhebung von Ersatzansprüchen, die auch gegenüber ausgeschiedenen Geschäftsführern gilt (BGH NJW 2003, 358; BGH DSTR 2004, 1755; BGH NJW 1998, 1315). - OLG Frankfurt, 09.03.2010 - 14 U 52/09
Immobilienverwaltung - Haftung des Geschäftsführer, versäumte Investitionszulage
Zwar bedarf es nach dieser Bestimmung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer, und zwar auch gegen einen ausgeschiedenen Geschäftsführer, eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1408). - OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06 Dabei kann es dahinstehen, ob - womit der Beklagte erstmals in der Berufung die sachliche Klageabweisung zu erreichen sucht - die Klage bereits wegen des Fehlens eines allerdings noch im Berufungsstadium nachholbaren (BGH, DStR 2004, 1755/1756) Beschlusses über die Erhebung der Ausschlussklage unbegründet ist, so dass es nicht der Feststellung bedarf, ob die Gesellschafter B am 17.12.2003 einen zumindest inzident die Erhebung der Ausschließungsklage umfassenden Beschluss über die Ausschließung des Beklagten aus der Gesellschaft gefasst haben.
- OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11 Ein Gesellschafterbeschluss ist zwar grundsätzlich materielles Erfordernis für die Geltendmachung einer Forderung einer GmbH, so dass eine ohne Beschluss der Gesellschafter erhobene Klage gegen den Geschäftsführer wegen materiellen Fehlens einer materiellen Anspruchsvoraussetzung abzuweisen wäre (vgl. BGH NZG 2004, 962; NJW 1999, 2115; 1998, 1646; jew. m.w.N.).
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