Rechtsprechung
   BGH, 14.08.1963 - 2 StR 181/63   

Einseitig fehlgeschlagener Doppelselbstmord

§ 216 StGB, straflose 'Beihilfe' zur Selbsttötung, Teilnahmegrundsätze

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • euv-frankfurt-o.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsprechung zur Strafbarkeit der Mitwirkung am Suizid (Dr. Dr. Uwe Scheffler)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 19, 135
  • NJW 1965, 699



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08  

    Fahrlässige Tötung durch illegale Autorennen und Beschleunigungstests; Abgrenzung

    Liegt die Tatherrschaft über die Gefährdungs- bzw. Schädigungshandlung nicht allein beim Gefährdeten bzw. Geschädigten, sondern zumindest auch bei dem sich hieran Beteiligenden, begeht dieser eine eigene Tat und kann nicht aus Gründen der Akzessorietät wegen fehlender Haupttat des Geschädigten straffrei sein (vgl. BGHSt 19, 135, 139; 49, 34, 39; 166, 169; auch zu den gegenteiligen Ansichten in Rechtsprechung und Schrifttum BGH NJW 2003, 2326, 2327).

    Liegt die Tatherrschaft über die Gefährdungs- bzw. Schädigungshandlung nicht allein beim Gefährdeten bzw. Geschädigten, sondern zumindest auch bei dem sich hieran Beteiligenden, begeht dieser eine eigene Tat und kann nicht aus Gründen der Akzessorietät wegen fehlender Haupttat des Geschädigten straffrei sein (vgl. BGHSt 19, 135, 139; 49, 34, 39; 166, 169; auch zu den gegenteiligen Ansichten in Rechtsprechung und Schrifttum BGH NJW 2003, 2326, 2327).

    Dabei bestimmt sich auch hier die Abgrenzung zwischen der Selbst- und der Fremdgefährdung nach der Herrschaft über den Geschehensablauf, die weitgehend nach den für Vorsatzdelikte zur Tatherrschaft entwickelten objektiven Kriterien festgestellt werden kann (vgl. BGHSt 19, 135, 139 [wer das zum Tode führende Geschehen tatsächlich beherrscht hat]; BGH NJW 2003, 2326, 2327 [Gefährdungsherrschaft]; ähnlich Duttge in Otto-FS 2007 S. 227, 244 [Herrschaft über die dem Schadenseintritt vorausgehende Risikosituation]; Dölling JR 1994, 520).

  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03  

    Freispruch eines Hamburger Zivildienstleistenden aufgehoben

    Danach ist in wertender Betrachtung zu entscheiden, ob der Angeklagte im Vollzug des Gesamtplans des zum Tode führenden Geschehens über die Gefährdungsherrschaft verfügte oder als Werkzeug des Suizidenten handelte (vgl. BGHSt 19, 135, 140).

    Maßgebendes Kriterium zur Abgrenzung strafloser Selbstgefährdung ist in diesen Fällen somit - wie auch bei der Anwendung des § 216 StGB anerkannt (vgl. BGHSt 19, 135, 139 f.; BGH, Beschl. vom 25. November 1986 - 1 StR 613/86 insoweit nicht in NStZ 1987, 365 f. abgedruckt; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 216 Rdn. 11) - der Sache nach die Trennungslinie zwischen Täterschaft und Teilnahme (vgl. Jähnke in LK 11. Aufl. Vor § 211 Rdn. 22; ders. aaO § 216 Rdn. 11; ders. aaO § 222 Rdn. 21 sub Selbstgefährdung; Tröndle/ Fischer, StGB 51. Aufl. Vor §§ 211 bis 216 Rdn. 10; Neumann in NK-StGB 12. Lfg. Vor § 211 Rdn. 45).

    Danach ist in wertender Betrachtung zu entscheiden, ob der Angeklagte im Vollzug des Gesamtplans des zum Tode führenden Geschehens über die Gefährdungsherrschaft verfügte oder als Werkzeug des Suizidenten handelte (vgl. BGHSt 19, 135, 140; Jähnke aaO § 216 Rdn. 11; Roxin NStZ 1987, 345, 347; Neumann aaO Rdn. 51).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83  

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Der sich vorsätzlich Beteiligende kann infolgedessen (wegen Fehlens einer Haupttat) nicht als Anstifter oder Gehilfe bestrafe werden (BGHSt 2, 150, 152; 6, 147, 154; 13, 162, 167; 19, 135, 137; 24, 342, 343; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Rdn. 33 und 35 vor § 211; Jähnke in LK 10. Aufl. Rdn. 21 und 22 vor § 211; Lackner, StGB 15. Aufl. Anm. 3a vor § 211; Wessels, Strafrecht BT - 1, 6. Aufl. S. 7 ff. jeweils m.w.Nachw.).
mehr
  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87  

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

    Mit dem BGH (BGHSt 19, 135, 137) ist der Senat der Auffassung, daß die Abgrenzung nach den Grundsätzen der Teilnahmelehre vorzunehmen ist und dabei subjektiv bestimmte Kriterien, ob nämlich der Handelnde die Tat als eigene wollte, ob er den Täterwillen, den Willen zur Tatherrschaft oder eigenes Interesse an der Tat hatte, nicht geeignet sind, sinnvolle Ergebnisse zu gewährleisten.

    Behielt er dagegen bis zuletzt die freie Entscheidung über sein Schicksal, dann tötete er sich selbst, wenn auch mit fremder Hilfe (BGHSt 19, 135, 139 f.).

  • BGH, 07.10.2010 - 3 StR 168/10  

    Tötung auf Verlangen (Ernstlichkeit des Tötungsverlangens; Freiheit von

    Es komme deshalb auf die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Lebensmüden an; sei dieser zu einer freien Selbstbestimmung über sein Leben entweder allgemein oder in der konkreten Situation nicht imstande, z.B. als Geisteskranker oder Jugendlicher (s. aber auch BGH, Urteil vom 14. August 1963 - 2 StR 181/63, BGHSt 19, 135, zum "ernstlichen und in vollem Bewusstsein seiner Tragweite zum Ausdruck gebrachten" Todesverlangen eines 16-jährigen, "über sein Alter hinaus gereifte(n) Mädchen(s)"), der nicht die entsprechende Verstandesreife besitze, so fehle es an einem ernstlichen Verlangen.
  • OLG Nürnberg, 18.09.2002 - Ws 867/02  

    Abgrenzung der fahrlässigen Tötung von einem fahrlässigen Beitrag zum Selbstmord

    Wenn es dagegen der Mitwirkende war, der - auf das ausdrückliche Verlangen des anderen hin handelnd - das zum Tod des anderen führende Geschehen tatsächlich beherrscht hat, dann hat er nicht Beihilfe zum Selbstmord geleistet, sondern den strafbaren Tatbestand des § 216 StGB der Tötung auf Verlangen erfüllt (vgl. BGHSt 19, 135, Urteil vom 14.8.1963).
  • BGH, 22.10.1965 - 4 StR 494/65  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 32/68  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 15.05.1968 - 4 StR 127/68  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 26.01.1971 - 1 StR 641/70  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht