Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; § 100c StPO; § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO; § 129 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB; § 29 POG Rheinland-Pfalz; § 263 StGB; § 337 StPO; § 52 Abs. 1 StGB
    Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige Grundlage); Beweisverwertungsverbot (relatives, absolutes; hypothetischer Ersatzeingriff); Kernbereich privater Lebensgestaltung (gesetzlicher Schutz); Zeugnisverweigerungsrecht (Konkurrenzen); Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung; Eingehungsbetrug (Versuch; Vollendung; Abschluss einer Lebensversicherung); Vermögensschaden (kalkulatorische Grundlagen eines Versicherungsvertrages); kumulative heimliche Überwachungsmethoden (Totalüberwachung; additiver Grundrechtseingriff); Freibeweisverfahren (Maßstab der revisionsgerichtlichen Prüfung).

  • lexetius.com

    StPO § 100 c Abs. 4, 5, 6, § 100 d Abs. 5 Nr. 3; StGB §§ 129, 129 a, 129 b, § 263

  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    Abhörergebnisse trotz Eingriff in den sog. Kernbereich verwertbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug bei der Lebensversicherung

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lauschangriff

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

  • heise.de (Pressebericht)

    Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff

  • rp-online.de (Pressemeldung, 14.08.2009)

    Al-Kaida-Mitglieder

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 14.08.2009)

    Al-Qaida: Strikte Vorgaben für Terrorismus-Urteile

  • fr-online.de (Pressebericht, 14.08.2009)

    Terrorismus - Strikte Vorgaben für Strafbarkeit vom BGH

  • spiegel.de (Pressebericht, 14.08.2009)

    Hohe Hürden für Terrorismus-Verurteilungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Relative Beweisverwertungsverbote gelten auch für Verwendungsregelungen und Verwendungsbeschränkungen

Besprechungen u.ä. (6)

  • eckstein-leitner.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unternehmensstrafrecht in der Revision (RA Werner Leitner; StraFo 2010, 323)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Alles in allem strafbar oder: Die Vorverlagerung der Vorfeldstrafbarkeit (RA Jochen Thielmann; HRRS 10/2012, 458)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die "signifikante Erhöhung der Leistungswahrscheinlichkeit" als Vermögensschaden i.S.d. § 263 StGB (RA Jochen Thielmann / RA'in Andrea Groß-Bölting / RA Jochen Strauß; HRRS 1/2010, S. 38 ff.)

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  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsverwirklichung durch Verwendung und Nichtverwendung von Informationen im Strafprozess (Prof. Dr. Christoph Gusy)

  • muslim-markt.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    (Interview mit Andrea Groß-Bölting, Rechtsanwältin in einem Al-Qaida-Prozess in Deutschland)

  • jura-intensiv.de , S. 52 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 263 StGB
    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH v. 14.8.2009 - 3 StR 552/08 (Verwertbarkeit von Ergebnissen aus einer präventiv-polizeilichen akustischen Wohnraumüberwachung)" von StA Dr. Markus Löffelmann, original erschienen in: JR 2010, 443 - 456.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 14.08.2009, Az. 3 StR 552/08 (Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags)" von Prof. Dr. Wolfgang Joecks, original erschienen in: wistra 2010, 179 - 181.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxishinweis zum Urteil des BGH vom 14.08.2009, Az.: 3 StR 552/08 (Verwendungsregelungen, Rundumüberwachung und Selbstleseverfahren)" von StA (GL) Dr. Heiko Artkämper, original erschienen in: StRR 2010, 25 - 26.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 54, 69
  • NStZ 2010, 44



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09  

    Kriminelle Vereinigung (Gemeinschaftswille; Mitgliedschaft; Gründung;

    Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist danach der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; zuletzt BGH NJW 2009, 3448, 3459, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; s. auch BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603; BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).

    Insbesondere für die kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB hat er jedoch vor dem Hintergrund des abgestuften Systems der Strafbarkeit von Tatvollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung, der erforderlichen Abgrenzbarkeit der Vereinigung von einer Bande oder nur mittäterschaftlichen Zusammenschlüssen, der prozessualen Folgewirkungen sowie des Strafzwecks der §§ 129 ff. StGB in späteren Entscheidungen erhebliche Bedenken geäußert (BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; s. auch für die terroristische Vereinigung BGH NJW 2009, 3448, 3460; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Hieraus und aus den weiteren, bereits in den Entscheidungen des Senats vom 20. Dezember 2007 (BGHR StGB § 129 Vereinigung 3) sowie 14. August 2009 (BGH NJW 2009, 3448, 3460) näher dargelegten Gründen folgt, dass eine "europarechtsfreundliche" Modifikation des bisherigen Begriffs der kriminellen Vereinigung durch die Rechtsprechung nicht möglich ist.

    Die Annahme einer Vereinigung scheidet indes aus, wenn die Mitglieder einer Gruppierung sich nur jeweils der autoritären Führung einer Person unterwerfen, ohne dass dies vom Gruppenwillen abgeleitet wird (BGHSt 31, 239, 240; 45, 26, 35; BGH NJW 1992, 1518; 2009, 3448, 3460, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    In dem Urteil vom 14. August 2009 ( NJW 2009, 3448, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) hat der Senat auf der Grundlage der tatrichterlichen Feststellungen die Al Qaida als Vereinigung im Sinne der §§ 129a, 129b StGB gewürdigt.

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09  

    Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater

    Die Annahme des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 14. August 2009 (3 StR 552/08 = HRRS 2009 Nr. 890), bereits der Abschluss einer Lebensversicherung in der Absicht, später den Versicherungsfall vorzutäuschen, stelle einen vollendeten Eingehungsbetrug dar, verletzt das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, weil es an der tragfähigen Feststellung eines Vermögensschadens fehlt.

    Der Bundesgerichtshof änderte auf die Revisionen der Beschwerdeführer die Schuldsprüche durch Urteil vom 14. August 2009 (BGHSt 54, 69) ab.

  • VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09  

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde;

    Eine dringende Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein bedeutendes Rechtsgut schädigen wird (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, juris Rn. 62 m. w. N.).
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  • BGH, 11.04.2012 - 3 StR 552/08  

    Betrug (Abschluss von Lebensversicherungen); Mitgliedschaft in einer

    Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Senat mit Urteil vom 14. August 2009 (BGHSt 54, 69) das angefochtene Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte K. der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug in neun sowie mit versuchtem Betrug in neunzehn tateinheitlichen Fällen, der Angeklagte Y. A. der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug in neun sowie mit versuchtem Betrug in neunzehn tateinheitlichen Fällen und der Angeklagte I. A. der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug in fünf sowie mit versuchtem Betrug in achtzehn tateinheitlichen Fällen schuldig sind.

    1. Zu den Feststellungen und Wertungen des Oberlandesgerichts nimmt der Senat Bezug auf die Darstellung in seiner Entscheidung vom 14. August 2009 (BGHSt 54, 69, 70 - 74, Rn. 5 - 13).

    Er verweist auf diese Darstellung (BGHSt 54, 69, 75 - 107, Rn. 17 - 105, sowie Rn. 106 - 108, 1etztere insoweit nicht abgedruckt) und bemerkt ergänzend, dass die Taten der Angeklagten auch ohne Einordnung der Bemühungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Lebensversicherungsverträgen als (versuchte) Betrugstaten im Einzelfall schwer wiegen im Sinne von § 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO.

    Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf die Darlegungen in der Entscheidung vom 14. August 2009 (BGHSt 54, 69, 107 - 120, Rn. 112 - 142).

    Wegen der Einzelheiten verweist der Senat auf die Ausführungen in seiner Entscheidung vom 14. August 2009 (BGHSt 54, 69, 118 f., Rn. 138 und 142), die unverändert fortgelten.

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10  

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation

    aa) Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; s. aus neuerer Zeit BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 35; Urteil vom 10. März 2005 - 3 StR 233/04, NJW 2005, 1668; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 107 ff.).

    Der Senat hat in der jüngeren Vergangenheit in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass auch mit Blick auf Rechtsakte der Europäischen Union an dieser Umschreibung einer kriminellen Vereinigung festzuhalten ist und es gegebenenfalls dem Gesetzgeber obliegt, als erforderlich angesehene Modifikationen vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 110 f.; Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 221 f.).

    In einem solchen Fall bedürfen die tatbestandlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft zwar besonderer Prüfung (BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 112 f.); dies bedeutet indes nicht, dass sie von vornherein ausgeschlossen sind.

  • VG Düsseldorf, 08.03.2011 - 7 L 1520/10  
    Urteil vom 4. Februar 2010, - III-2 STs 1/09 -, wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Betrug in neun sowie mit versuchtem Betrug in neunzehn tateinheitlichen Fällen, Schuldausspruch aus dem Revisionsurteil des BGH vom 14. August 2009, - 3 StR 552/08 -, NJW 2009, 3448ff, NStZ 2010, 44ff und StV 2009, 675ff, auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 5. Dezember 2007, - III-VI 10/05 -;.

    vom 14. August 2009, - 3 StR 552/08 -, NJW 2009, 3448ff, NStZ 2010, 44ff und StV 2009, 675ff.

    BGH, Urteil vom 14. August 2009, - 3 StR 552/08 - Beiakte Ordner 1, (Anlage 6, Bl. 64 des Urteilsumdrucks).

  • BGH, 14.04.2010 - StB 5/10  

    Vereinigung, deren Zwecke und deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, Mord oder

    (1) Eine Vereinigung im Sinne der Vorschriften der §§ 129 ff. StGB ist ein auf eine gewisse Dauer angelegter freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; zuletzt BGHSt 54, 69 = NJW 2009, 3448 Rdn. 116 m. w. N.).

    (1) Der Beteiligung an einer ausländischen Vereinigung als Mitglied steht - anders als der Generalbundesanwalt nunmehr in der Erwiderung auf die Beschwerde meint - nicht entgegen, dass sich der Täter ausschließlich im Inland und damit außerhalb des unmittelbaren Betätigungsgebiets der Kernorganisation aufgehalten hat; in einem solchen Falle bedürfen nur die tatbestandlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft besonderer Prüfung ( BGHSt 54, 69 = NJW 2009, 3448 Rdn. 128).

  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10  

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

    Vielmehr wäre bei der nach gefestigter Rechtsprechung in einem solchen Fall gebotenen Abwägung zwischen den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen und dem Interesse der Allgemeinheit an einer funktionsfähigen Strafrechtspflege und effektiven Strafverfolgung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 - Rn. 43 ff., NStZ 2011, 103; BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08, NJW 2008, 3053; BVerfG, Beschluss vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96, NJW 2000, 3556; BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, NStZ 2010, 44 mwN; Nack in KK-StPO, 6. Aufl. 2008, vor § 94 Rn. 10) auch in den Blick zu nehmen, dass jedes Beweisverbot die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen einschränkt und so die Findung einer materiell richtigen und gerechten Entscheidung beeinträchtigt; ein Beweisverwertungsverbot stellt von Verfassungs wegen mithin eine begründungsbedürftige Ausnahme dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 2 BvR 2438/08, NJW 2010, 287 mwN; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08, wistra 2009, 425).
  • BGH, 14.09.2010 - 3 StR 573/09  

    Urteil gegen Mitglied von Al Qaida rechtskräftig

    Der Senat kann erneut offen lassen, ob er an diese - rechtsfehlerfrei getroffenen - Feststellungen gebunden (vgl. insoweit schon BGH, Urteil vom 14. August 2009 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 = NJW 2009, 3448, Rn. 73) oder insoweit zu eigener Prüfung im Freibeweisverfahren berufen ist (im letzteren Sinn BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164).
  • BGH, 17.06.2010 - AK 3/10  

    Militärischer Befehlshaber i.S. des § 4 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB);

    aa) Die FDLR stellt aufgrund ihrer Organisationsstruktur, der Anzahl und willensmäßigen Einbindung ihrer Mitglieder sowie der Dauerhaftigkeit der Verbindung eine Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129, 129 a, 129 b StGB dar (vgl. hierzu im Einzelnen BGH NJW 2009, 3448, 3459 f.; 2010, 1979, 1981).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 332/10  

    Verwendung von Vorratsdaten; Beweisverwertungsverbot; Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 05.07.2012 - AK 19/12  

    Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Fortdauer über sechs Monate hinaus);

  • BGH, 13.09.2011 - StB 12/11  

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

  • OLG Stuttgart, 15.07.2010 - 2 StE 8/07  

    Urteil gegen zwei Angeklagte in der Strafsache wegen Mitgliedschaft in einer

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RVs 1/10  

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

  • OLG Dresden, 18.03.2010 - 2 Ws 87/09  

    Anklagezulassung bei einem Organisationsdelikt; Beteiligung an und Gründung einer

  • OLG Stuttgart, 15.07.2010 - 2 StE 8/07-a  
  • BGH, 10.03.2011 - AK 5/11  

    Strafrecht - Fortdauernde Untersuchungshaft für Terrorverdächtigen

  • BGH, 23.11.2011 - AK 19/11  

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei dringendem Verdacht

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 1 RBs 77/11  

    Wildes Kippen von Bauschutt; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BGH, 23.11.2011 - AK 20/11  
  • BGH, 23.11.2011 - AK 21/11  
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