Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Ermittlung des Wertes fünf Jahre nach Erbfall verkaufter Grundstücke
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Pflichtteil: Ermittlung des Grundstücksverkehrswerts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2311
Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten des Pflichtteilsberechtigten - Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bewertung eines Nachlaßgrundstücks zur Pflichtteilsberechnung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1993, 131
- MDR 1993, 245
- FamRZ 1993, 698 (Ls.)
- WM 1993, 343
- BB 1992, 2463
- DB 1993, 37
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09
Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten Nachlassgegenständen anhand das …
Der Pflichtteilsberechtigte ist wirtschaftlich so zu stellen, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden (BGHZ 14, 368, 376; Senatsurteile vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter I 2 a; vom 13. März 1991 - IV ZR 52/90, NJW-RR 1991, 900).Vielmehr hat der Senat bereits in dem Urteil vom 14. Oktober 1992 (IV ZR 211/91, NJW-RR 1993, 131 unter I 2 a) ausgeführt, dass der tatsächlich erreichte Preis ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Schätzung des Verkehrswerts gemäß § 287 ZPO ist, auch wenn er niedriger ausfällt als anhand allgemeiner Erfahrungswerte zu erwarten gewesen wäre.
Im Urteil vom 14. Oktober 1992 (IV ZR 21/91, NJW-RR 1993, 131) hat der Senat selbst einen Zeitraum von fünf Jahren zwischen Erbfall und Veräußerung als noch hinnehmbar für die Maßgeblichkeit des Veräußerungserlöses betrachtet, wenn (dort im Fall einer Veräußerung zu einem höheren Preis) der Pflichtteilsberechtigte beweist, dass die Marktverhältnisse seit dem Erbfall im Wesentlichen unverändert geblieben sind und die Erben auch keine wesentliche Veränderung der Bausubstanz darlegen können.
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92
Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei …
Dem hält die Revision entgegen, daß ein Pflichtteilsberechtigter nicht an Wertsteigerungen von Nachlaßgegenständen nach dem Erbfall teilnehme, sondern für die Berechnung seines Anspruchs gemäß § 2311 Abs. 1 Satz 1 BGB von dem Wert auszugehen sei, der sich bei einer Umsetzung des Nachlasses in Geld im Zeitpunkt des Erbfalls ergeben würde (Stichtagsgrundsatz, dazu zuletzt BGH, Urteil vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91 - BB 1992, 2463f. = NJW-RR 1993, 131f. unter I 2 a). - OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10
Auskunftsansprüche des Erben gegen den Beschenkten im Hinblick auf …
Dies lasse sich auch aus Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.03.1992 (IV a ZR 27/81) und vom 14.10.1992 (IV ZR 211/91) nachvollziehen.Diesem Ansatz steht vorliegend auch nicht der Inhalt des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 14.10.1992 (IV ZR 211/91) entgegen.
Insbesondere weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Urteilen vom 17.03.1982 (IVa ZR 27/81) sowie vom 14.10.1992 (IV ZR 211/91) ab.
- OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09
Zulässigkeit eines Spruchverfahrens auf Antrag eines außenstehenden Aktionärs mit …
So sei in dem zu Bewertungen im Rahmen des Pflichtteilrechts ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 1992 (BGH, NJW-RR 1993, 131) ein Verkaufserlös betreffend ein Grundstück, welcher fünf Jahre nach dem Erbfall erzielt worden sei, noch als maßgebend für die Bewertung angesehen worden (GA V 617 f.).Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Teilurteil vom 14. Oktober 1992 (NJW-RR 1993, 131) entschieden, dass in dem Fall, dass Nachlassgrundstücke fünf Jahre nach dem Erbfall erheblich teurer als von Sachverständigen geschätzt veräußert werden, die Pflichtteilsberechtigte im wesentlichen unveränderte Marktverhältnisse seit dem Erbfall nachweist und die Erben keine wesentliche Veränderung der Bausubstanz in der Zwischenzeit darlegen können, der Verkehrswert der Grundstücke grundsätzlich aus den tatsächlich erzielten Preisen unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der Bodenpreise rückschließend zu bestimmen sei.
- OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 7/09
Berücksichtigung des unternehmenseigenen Betafaktors bei der …
So sei in dem zu Bewertungen im Rahmen des Pflichtteilrechts ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 1992 (BGH, NJW-RR 1993, 131) ein Verkaufserlös betreffend ein Grundstück, welcher fünf Jahre nach dem Erbfall erzielt worden sei, noch als maßgebend für die Bewertung angesehen worden (GA V 590 f.).Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Teilurteil vom 14. Oktober 1992 (NJW-RR 1993, 131) entschieden, dass in dem Fall, dass Nachlassgrundstücke fünf Jahre nach dem Erbfall erheblich teurer als von Sachverständigen geschätzt veräußert werden, die Pflichtteilsberechtigte im wesentlichen unveränderte Marktverhältnisse seit dem Erbfall nachweist und die Erben keine wesentliche Veränderung der Bausubstanz in der Zwischenzeit darlegen können, der Verkehrswert der Grundstücke grundsätzlich aus den tatsächlich erzielten Preisen unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der Bodenpreise rückschließend zu bestimmen sei.
- BGH, 15.11.2000 - IV ZR 274/99
Behandlung eines gegenstandslosen Antrags auf Wertermittlung im Rahmen einer …
Sie habe nicht dargetan, daß die Marktverhältnisse seit dem Erbfall im wesentlichen unverändert geblieben seien und auch die spätere Umwandlung des Hauses in mehrere Eigentumswohnungen den wirtschaftlichen Wert des Grundstücks schon im Zeitpunkt des Erbfalls mitbestimmt habe (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91 - NJW-RR 1993, 131). - OLG Stuttgart, 14.05.2009 - 19 U 182/08
Pflichtteilsberechnung: Bemessung des Verkehrswerts eines Nachlassgrundstücks zum …
Da Schätzungen mit gewissen Unsicherheiten verbunden sind, hat bei der Bewertung von Nachlassgegenständen, die bald nach dem Erbfall veräußert werden, der tatsächlich erzielte Kaufpreis Vorrang gegenüber einer Schätzung nach allgemeinen Erfahrungswerten (BGH NJW-RR 1991, 900; BGH NJW-RR 1993, 131;… Staudinger/Haas, a.a.O., § 2311 Rn. 65-67;… MünchKomm/Lange, a.a.O., § 2311 Rn. 20;… Bamberger/Roth/Mayer, a.a.O., § 2311 Rn. 17).Dies gilt lediglich dann nicht, wenn besondere Umstände vorliegen, die den erzielten Preis geprägt haben, wie z. B. wesentliche zwischenzeitliche Veränderungen der Marktverhältnisse seit dem Erbfall oder Veränderungen in der Bausubstanz (BGH NJW-RR 1991, 900; BGH NJW-RR 1993, 131;… Staudinger/Haas, a.a.O., § 2311 Rn. 68;… Bamberger/Roth/Mayer, a.a.O., § 2311 Rn. 17).
- OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
Auslegung eines Testamentes: Verfügung des Überlebenden einer …
Nur dann, wenn ein zu bewertendes Grundstück tatsächlich verkauft worden ist, verdient die Orientierung des Verkehrswerts am konkret erzielten Kaufpreis den Vorzug vor einer Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungssätzen orientieren kann (vgl. BGH NJW-RR 1993, 131). - BGH, 21.07.2005 - IX ZR 105/04
Anfechtung der Veräußerung von Geschäftsanteilen
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Bewertung, die an einen konkreten Verkauf des betreffenden Gegenstands anknüpfen kann, nicht nur zulässig ist, sondern gegenüber einer Schätzung, die sich an allgemeinen Erfahrungswerten orientiert, sogar den Vorzug verdienen kann (…BGH, Urt. v. 17. März 1982 - IVa ZR 27/81, NJW 1982, 2497, 2498; v. 14. Oktober 1992 - IV ZR 211/91, WM 1993, 343, 344). - OLG Köln, 20.04.2000 - 15 U 159/99
Rückforderungsrecht - Rückgabe bei Verarmung des Schenkers: Wer trägt die …
Dem in NJW-RR 1993, 131 abgedruckten Urteil des BGH vermag der Senat nichts Gegenteiliges zu entnehmen. - OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes bei der …
- OLG Düsseldorf, 23.09.1994 - 7 U 198/93
Rechte der pflichtteilsberechtigten Nichterben nach § 2314 BGB
- OLG Köln, 08.12.1995 - 19 U 117/95
BGB §§ 1191, 1192, 1163, 1177, 2311
- OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
Anfechtungsgesetz: Feststellung der objektiven Gläubigerbenachteiligung bei …
- OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 6 UF 212/99
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