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   BGH, 14.12.1951 - 2 StR 368/51   

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https://dejure.org/1951,194
BGH, 14.12.1951 - 2 StR 368/51 (https://dejure.org/1951,194)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1951 - 2 StR 368/51 (https://dejure.org/1951,194)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1951 - 2 StR 368/51 (https://dejure.org/1951,194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 53
  • NJW 1952, 554
  • DB 1952, 269
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der

    Eine Ausnahme hat der Bundesgerichtshof allenfalls dann angenommen, wenn durch die einseitige Niederlegung die insolvenzrechtlichen Pflichten beeinträchtigt werden, insbesondere die notwendige Stellung eines Insolvenzantrages dadurch umgangen werden könnte (vgl. BGHSt 2, 53, 54).
  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79

    Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers

    Anders mag es sich verhalten, wenn der Geschäftsführer in einer solchen Lage bei den Gesellschaftern nicht die nötige Unterstützung findet (vgl. das vorstehend erwähnte Urt. d. Sen. v. 9.2. 78) oder diese ihn z.B. drängen, von einem pflichtgemäßen Konkurs- oder Vergleichsantrag abzusehen (vgl. aber zur Pflicht auch eines ausscheidenden Geschäftsführers, noch für rechtzeitige Konkursanmeldung zu sorgen: BGHSt 2, 53 = GmbHRdsch 1952, 42 m. Anm. Schneider).
  • OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung

    Der einmal entstandenen Haftung kann sich der Geschäftsführer nicht dadurch entziehen, dass er sein Amt niederlegt; Gleiches gilt auch für die Abberufung des Geschäftsführers in der Krise (BGH, NJW 1952, 554 ; Scholz/K. Schmidt, GmbHG , 9. Aufl. 2001, § 64 Rdn. 23; Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 15 Aufl. 2000, § 64 Rdn. 42, 48).
  • BGH, 29.01.1964 - 2 StR 510/63

    Rechtsmittel

    Diese Pflicht blieb auch beim Ausscheiden als Vorstand bestehen und wandelte sich nur dahin ab, darauf hinzuwirken, daß der Nachfolger im Vorstand den Antrag fristgerecht stelle (vgl. BGHSt 2, 53).
  • BGH, 11.09.1952 - 5 StR 165/52

    Rechtsmittel

    Die Verjährung hat über den 8. Mai 1945 hinaus noch während der Zeit geruht, in der die Gerichte durch die Militärregierung geschlossen waren (BGHSt 1, 84; 2, 54) [BGH 14.12.1951 - 2 StR 368/51].
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