Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1999 - 5 StR 365/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 306c StGB; § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306a Abs. 1, Nr. 1 StGB
    Beweiswürdigung bei widerrufenem Geständnis; Brandstiftung mit Todesfolge; Schwere Brandstiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 209 (Ls.)



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 31.08.2004 - 1 StR 347/04  

    Konkurrenzen bei versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer

    Bei einem vollendeten Delikt gemäß § 306c StGB tritt gegebenenfalls § 306a StGB hinter § 306c StGB im Hinblick auf Gesetzeseinheit zurück (BGH NStZ-RR 2000, 209 ).

    Unter Berufung auf BGH, Urteil vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 365/99 (= NStZ-RR 2000, 209 ) hat der Generalbundesanwalt vorgetragen, insoweit liege entgegen der Annahme der Strafkammer nicht Tateinheit vor, sondern § 306a StGB trete wegen Gesetzeseinheit hinter § 306c StGB zurück.

    Dann tritt gegebenenfalls § 306a StGB hinter § 306c StGB im Hinblick auf Gesetzeseinheit zurück (BGH NStZ-RR 2000, 209 ).

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