Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2000 - I ZB 39/98   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAUMEISTER-HAUS; nicht mehr verwendete Berufsbezeichnung als Marke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "BAUMEISTER-HAUS": Schutzfähig? (IBR 2001, 591)

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2001, 732
  • IBR 2001, 591



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 7/08  
    Die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ist zwar, wie die Markenstelle in den angegriffenen Beschlüssen entgegen der Ansicht der Widersprechenden zutreffend festgestellt hat, von Haus aus nur als äußerst gering zu bewerten, weil das Wort "Putzmeister" für die angesprochenen Verkehrskreise unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass die so bezeichneten Waren zum Putzen bestimmt sind und dabei eine meisterliche Wirkung entfalten und den Verwender damit zum "Putzmeister" machen (vgl. insoweit auch die in PAVIS PROMA veröffentlichten Zurückweisungen von Marken mit dem Bestandteil "meister" bzw. "master", wiez. B. BGH, I ZB 039/98, 14.12.2000 -BAUMEISTER-HAUS; BPatG, 29 W (pat) 93/03, 15.12.2004 -AuditMaster; 32 W (pat) 171/95, 28.04.1995 -ECOMASTER; 32 W (pat) 137/95, 11.08.1995 -Finishmaster).
  • BPatG, 11.06.2002 - 24 W (pat) 169/01  
    Da das Freihaltebedürfnis nicht auf unersetzliche Zeichen oder Angaben beschränkt ist, für die keine Alternativen bestehen, sondern den Mitbewerbern die freie Wahl zwischen allen unmittelbar beschreibenden Angaben erhalten bleiben muss (vgl. BPatGE 40, 81, 83 ff - BAUMEISTER-HAUS, bestätigt durch BGH GRUR 2001, 732, 733 f; EuG WPR 2002, 510, 512 - CARCARD; WPR 2002, 516, 518 - TELE AID), steht die Möglichkeit einer alternativen beschreibenden Bezeichnung der Annahme eines Freihaltebedürfnisses nicht entgegen.
  • BPatG, 11.06.2002 - 24 W (pat) 167/01  
    Da das Freihaltebedürfnis nicht auf unersetzliche Zeichen oder Angaben beschränkt ist, für die keine Alternativen bestehen, sondern den Mitbewerbern die freie Wahl zwischen allen unmittelbar beschreibenden Angaben erhalten bleiben muss (vgl. BPatGE 40, 81, 83 ff - BAUMEISTER-HAUS, bestätigt durch BGH GRUR 2001, 732, 733 f; EuG WPR 2002, 510, 512 - CARCARD; WPR 2002, 516, 518 - TELE AID), steht die Möglichkeit einer alternativen beschreibenden Bezeichnung der Annahme eines Freihaltebedürfnisses nicht entgegen.
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  • BPatG, 31.01.2007 - 29 W (pat) 214/04  
    Dies gilt auch für weniger geläufige beschreibende Bezeichnungen, da an veralteten Ausdrücken, insbesondere dann wenn sie noch gebräuchlich sind, ebenfalls ein Freihaltebedürfnis bestehen kann (BGH GRUR 2001, 732, 733 - BAUMEISTER-HAUS).
  • BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03  
    Damit ist aber unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob unter der Geltung des Markengesetzes der Begriff "Ware" nicht mehr nur auf bewegliche körperliche Sachen i. S. von § 90 BGB beschränkt werden kann - wie es noch unter der Geltung des WZG anerkannt war (vgl. BGHZ 62, 212, 213 - Concentra; weitergehend nunmehr Fezer, Markenrecht 3. Aufl., § 3 Rdnr. 111: "grundsätzlich für jedes Erzeugnis, das Gegenstand des Handelsverkehrs sein kann"; für Immobilien offen gelassen von BGH, GRUR 2001, 732 - BAUMEISTER-HAUS) - jedenfalls für den Bereich des Markenrechts geklärt, dass "elektrische Energie" als Ware anzuerkennen ist, für die Warenmarkenschutz beansprucht werden kann.
  • BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 104/10  
    Dass eine Angabe neuartig, ungewohnt oder fremdsprachig ist, schließt ihre Eignung, zur Beschreibung von Waren und Dienstleistungen dienen zu können, nicht aus (BGH GRUR 2001, 732, 733 f. - BAUMEISTERHAUS); denn der Verkehr ist daran gewöhnt, im Geschäftsleben ständig mit neuen Begriffen konfrontiert zu werden, durch die ihm sachbezogene Informationen in neuer einprägsamer Form übermittelt werden sollen.
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