Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2000 - III ZR 151/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Richtlinie 85/73/EWG des Rates vom 29. 1. 1985; Entscheidung 88/408/EWG des Rates vom 15. 6. 1988 Art. 2; BGB § 839 K; EG-Vertrag Art. 288
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
Entscheidung 88/408/EWG des Rates vom 15.6.1988 Art. 2; BGB § 839 K; EG-Vertrag Art. 288
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung durchschnittlicher Pauschalbeträge als Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Amtshaftung - Haftung bei überhöhter Gebühr für die Kontrolle von Frischfleisch
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Bürgerliches Gesetzbuch, § 839 ; Fleischhygienegesetz, § 24
DROI, Landwirtschaft, Veterinärrecht
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 146, 153
- NJW 2001, 1865 (Ls.)
- VersR 2001, 1510
- WM 2001, 868
- DVBl 2001, 474
- DÖV 2002, 88 (Ls.)
- JR 2001, 409
- NVwZ 2001, 465
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02
Amtshaftung - Ersatzpflicht nach dem gemeinschaftsrechtl. Staatshaftungsanspruch
Der Senat hat auf die Revision der Beklagten durch Urteil vom 14. Dezember 2000 (BGHZ 146, 153) das Berufungsurteil aufgehoben, soweit zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.a) Die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Abweichung von den Pauschalgebühren vorlagen, ist nach dem Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 entscheidend dafür, ob sich die Klägerin auf die gemeinschaftsrechtlichen Pauschalbeträge berufen kann und ob ihr im Ergebnis eine Rechtsstellung verliehen ist, deren Verletzung einen gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch auslösen kann (vgl. BGHZ 146, 153, 161 f).
Wie der Senat bereits entschieden hat, war die Heranziehung des Ehemannes der Klägerin zu den über die EG-Pauschalbeträge hinausgehenden Gebühren rechtswidrig, weil die innerstaatlichen Voraussetzungen für eine solche Gebührenerhebung im Zeitpunkt des Erlasses der jeweiligen Bescheide nicht geschaffen waren (BGHZ 146, 153, 156 f); sie verstieß zugleich gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht (…aaO S. 158).
Eine endgültige Klärung ist insoweit erst durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 (BVerwGE 102, 39) herbeigeführt worden, das entschieden hat, nach § 24 Abs. 2 Fleischhygienegesetz (FlHG) müsse die den Bundesländern überlassene Entscheidung durch Rechtssatz getroffen werden, ob von den in Art. 2 Abs. 1 der Ratsentscheidung 88/408/EWG genannten durchschnittlichen Pauschalbeträgen abgewichen werden solle, ob die Voraussetzungen für eine Abweichung erfüllt und wie gegebenenfalls höhere Beträge zu berechnen seien (vgl. Senatsurteil BGHZ 146, 153, 156).
- BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
BGH billigt Ausschluß der Staatshaftung gegenüber Einlagegläubigern wegen …
Nach dem vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch für Verstöße der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht kommt eine Haftung des Mitgliedstaats dann in Betracht, wenn die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (…vgl. Urteil vom 30. September 2003 - Rs.C-224/01 - Köbler - NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31 m.umfangr.w.N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134, 30; 146, 153, 158 f; Beschluß vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/03 - EuZW 2005, 30, 31). - BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00
Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des …
Hat der Amtsträger die Gesetzes- und Rechtslage unter Zuhilfenahme der ihm zu Gebote stehenden Hilfsmittel sorgfältig und gewissenhaft geprüft und hat er sich danach aufgrund objektiv vernünftiger Überlegungen eine Rechtsmeinung gebildet, die als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, so kann aus der Mißbilligung seiner Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 146, 153, 165).
- BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04
Amtshaftung - Verschulden des Amtsträgers
b) Die Versagung der beantragten Abbaubewilligung war allerdings, wie aufgrund der verwaltungsgerichtlichen Urteile im vorausgegangenen Verfahren für den Amtshaftungsprozeß bindend feststeht (vgl. nur Senatsurteil BGHZ 146, 153, 156), rechtswidrig und zugleich amtspflichtwidrig. - BGH, 02.12.2004 - III ZR 358/03
Amtshaftung - Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
Hiernach ist der Mitgliedstaat zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die dem einzelnen durch diesem zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, gleichviel, ob der zur Last gelegte Verstoß dem nationalen Gesetzgeber, seiner Verwaltung oder seinen letztinstanzlich entscheidenden Gerichten zuzuschreiben ist, sofern die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und den dem einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (…vgl. Urteil vom 30. September 2003 - Rs. C-224/01 - Köbler - NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31 m.umfangr.w.N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134, 30; 146, 153, 158 f; Beschluß vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Eine solche Konstellation wird insbesondere dann auftreten, wenn die Verstöße Gebiete betreffen, in denen das nationale Recht gemeinschaftsrechtlich harmonisiert worden ist (vgl. aus der Senatsrechtsprechung etwa BGHZ 146, 153, 158).
- BGH, 04.06.2009 - III ZR 144/05
Amtshaftung - gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
Danach kommt eine Haftung des Mitgliedstaats in Betracht, wenn er gegen eine Gemeinschaftsrechtsnorm verstoßen hat, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (…vgl. EuGH, Urteile vom 30. September 2003 - Rs. C-224/01 - Köbler - Slg. 2003, I-10290, 10305 = NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31;… vom 24. März 2009 - Rs. C-445/06 - Danske Slagterier - aaO S. 336 Rn. 20, jeweils m.umfangr.w.N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134, 30, 37 ; 146, 153, 158 f ; 161, 224, 233 ; 162, 49, 51 f ;… Urteil vom 22. Januar 2009 - III ZR 233/07 - WM 2009, 621, 622 Rn. 12). - BGH, 18.11.2004 - III ZR 347/03
Amtspflichten bei der Überführung einer großen Anzahl Angestellter in eine …
Dem Berufungsgericht ist weiter darin zuzustimmen, daß die Verletzung dieser Amtspflichten angesichts des für Amtsträger geltenden objektivierten Sorgfaltsmaßstabes (vgl. nur Senatsurteile BGHZ 106, 323, 329 f.; 146, 153, 165; Urteil vom 11. Dezember 1997 - III ZR 52/97 - NJW 1998, 1307, 1308) zumindest fahrlässig war. - BGH, 07.02.2008 - III ZR 76/07
Immobilien - Ausgleich zwischen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde
a) Nach ständiger, seit langem bestehender Rechtsprechung des Senats sind die Zivilgerichte im Amtshaftungsprozess an rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung (§ 121 VwGO) gebunden (vgl. nur BGHZ 9, 329, 330 ff ; 103, 242, 244 f; 119, 365, 368; 134, 268, 273; 146, 153, 156; 161, 305, 309). - BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07
Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im …
Danach kommt eine Haftung des Mitgliedstaats in Betracht, wenn er gegen eine Gemeinschaftsrechtsnorm verstoßen hat, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. EuGH…, Urteil vom 30. September 2003 - Rs. C-224/01 - Köbler - Slg. 2003, I-10290, 10305 = NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31 m.umfangr.w.N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134, 30, 37 ; 146, 153, 158 f ; 161, 224, 233 ; 162, 49, 51 f ;…Beschluss vom 12. Oktober 2006 - III ZR 144/05 - NVwZ 2007, 362, 363 Rn. 8). - BGH, 24.11.2005 - III ZR 4/05
Verstoß gegen EU-Richtlinie: Staatshaftung der BRD?
Danach kommt eine Haftung des Mitgliedstaats in Betracht, wenn die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. EuGH…, Urteil vom 30. September 2003 - Rs. C-224/01 - Köbler - NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31 m.umfangr.w.N.; Senatsurteile BGHZ 134, 30, 37; 146, 153, 158 f; Beschluss vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/03 - NJW 2005, 747; Senatsurteil vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01 - NJW 2005, 742, zum Abdruck in BGHZ 162, 49 vorgesehen). - BGH, 25.10.2007 - III ZR 62/07
Amtshaftung - Schadensersatz bei rechtswidriger Versagung der Baugenehmigung
- BGH, 21.11.2002 - III ZR 278/01
Amtshaftung - Rechtswidrige Versagung einer Nutzungsänderung
- BGH, 12.06.2008 - III ZR 38/07
Amtshaftung - Verweigerung einer Genehmigung zum Krankentransport
- BGH, 10.02.2011 - III ZR 37/10
Arztrecht - Beweislastumkehr für Abstimmungsverhalten in Zulassungsgremien
- OLG Brandenburg, 26.02.2010 - 2 U 13/08
Ansprüche eines Steuerpflichtigen wegen Aberkennung der umsatzsteuerrechtlichen …
- BGH, 27.01.2011 - III ZR 337/09
Fleischgebühren
- VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau
- BGH, 10.02.2011 - III ZR 310/09
Arztrecht - Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit als Belegarzt
- OLG München, 19.01.2006 - 1 U 3927/05
Amtspflichtverletzung durch Widerruf der Zutrittsberechtigung zu Bereichen eines …
- OLG Naumburg, 30.06.2006 - 1 U 4/06
Eigenverantwortliche Prüfungspflicht der Zivilgerichte bei Amtspflichtverletzung …
- OLG Hamm, 31.01.2007 - 11 U 90/05
BGB § 839 Abs. 1; FlHG § 24; FlGFlHKostG NW § 3; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. …
- LG München I, 29.05.2009 - 15 O 23548/08
Staatshaftung: Schadensersatzanspruch eines Wettveranstalters nach Gemeinschafts- …
- BVerwG, 19.11.2007 - 6 B 23.07
