Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2006 - 3 StR 269/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; § 66a StGB; § 275a StPO
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Ausschlussfrist); sinnvolle Vollzugsplanung; Rechtssicherheit (Rechtsstaatsprinzip); Recht auf Freiheit und Sicherheit. - lexetius.com
StGB § 66 a Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
StGB § 66 a Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Ordnungsfrist, sondern verbindliche materiellrechtliche Voraussetzung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Vorbehaltene Sicherungsverwahrung - noch eine "Norm ohne Land"?" von RiAG Thomas Ullenbruch, original erschienen in: NStZ 2008, 5 - 12.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 51, 159
- NJW 2007, 1011
- NStZ 2007, 327
- StV 2007, 129
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
Unbegründeter Antrag auf nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung …
Die Einhaltung der Frist des § 66a Abs. 2 StGB a.F. stellt eine grundsätzlich verbindliche materiellrechtliche Voraussetzung für die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung dar ( BGHSt 51, 159 ff.).Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Einhaltung der Frist des § 66a Abs. 2 StGB a.F. eine grundsätzlich verbindliche materiellrechtliche Voraussetzung für die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung darstellt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 StR 269/06, BGHSt 51, 159 ff.); denn nach den Gesetzesmaterialien ist die Entscheidung über den Vorbehalt spätestens sechs Monate vor dem von § 66a Abs. 2 StGB a.F. in Bezug genommenen Aussetzungszeitpunkt zu treffen (…BT-Drucks. 14/8586, S. 6).
Der Senat weist darauf hin, dass über den Vorbehalt von Amts wegen entschieden werden muss (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 StR 269/06, BGHSt 51, 159 ff.; Peglau JR 2002, 449, 451).
- BGH, 11.09.2007 - 3 StR 323/07
Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (letztmöglicher Zeitpunkt; …
Es teilt schon im Grundsatz nicht die Rechtsauffassung des Senats, dass § 66a Abs. 2 Satz 1 StGB eine verbindliche materiellrechtliche Voraussetzung der Maßregelanordnung beinhaltet (Senat, Urt. vom 14. Dezember 2006 - 3 StR 269/06 = NStZ 2007, 327; zum Abdruck in BGHSt 51, 159 vorgesehen).Am 29. März 2007 durfte die vorbehaltene Sicherungsverwahrung nicht mehr angeordnet werden, weil der gesetzlich bestimmte letztmögliche Zeitpunkt für diese Entscheidung um mehr als ein halbes Jahr überschritten war und es damit an einer materiellrechtlichen Voraussetzung für die Anordnung fehlte (BGH NStZ 2007, 327).
- OLG Hamm, 05.01.2010 - 4 Ws 348/09
Begriff der neuen Tatsachen i.S. von § 66b Abs. 1 StGB
Bei dieser Fristbestimmung handelt es sich um eine materielle Ausschlussfrist (vgl. BGH, StV 2007, 129 (130 f.); BGH, StraFo 2007, 514; OLG Schleswig, NStZ-RR 2009, 75 (75 f.)), so dass deren Versäumnis einer Anordnung aufgrund dieser Norm zwingend entgegensteht. - LG Kiel, 29.03.2007 - II KLs 15/04
Sicherungsverwahrung bei Überschreitung der Frist nach § 66a StGB
Nach Auffassung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 14.12.2006 - 3 StR 269/06; StV 2007, 129) stellt diese Frist keine bloße Ordnungsvorschrift, sondern vielmehr eine grundsätzlich verbindliche materiellrechtliche Voraussetzung für die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung dar, deren Überschreitung dazu führe, dass eine Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht mehr in Betracht komme, unabhängig davon, aus welchem Grund die Frist nicht eingehalten worden ist (…so auch Ullenbruch in MünchKomm, StGB, § 66a Rdnr. 40 ff und Frister in SK - StPO, § 275a Rdnr. 9).
