Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2011 - 2 StR 502/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 223 StGB; § 227 StGB; § 213 StGB; § 21 StGB
Körperverletzung mit Todesfolge (Provokation im Sinne des § 213 StGB: Ohrfeige; Minder schwerer Fall: Affekt und Alkoholintoxikation). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer strafschärfenden Verwertung der Handlungsintensität bei Verursachung dieser starken Handlungsintensität in einem Zustand der erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit; Zulässigkeit einer Verneinung eines minderschweren Falles unter Hinweis auf das besonders schwerwiegende Ausmaß der Gewalteinwirkung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Art der Tatausführung "besonderes Ausmaß der Gewalteinwirkung" darf als Ausdruck seelischer Störung dem Angeklagten nicht gleichzeitig zum Vorwurf gemacht werden
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