Rechtsprechung
| BGH, 15.01.2001 - II ZR 124/99 |
Volltextveröffentlichungen (13)
mehr- Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- rws-verlag.de
Einsichtsrecht der Aktionäre des Mutterunternehmens in Kaufvertrag bei Veräußerung des Tochterunternehmens mit vertraglichem Rücktrittsvorbehalt bei fehlender Genehmigung seitens der Hauptversammlung des Mutterunternehmens ("Altana/Milupa")
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zustimmung der Hauptversammlung zu dem Vertrag einer Tochtergesellschaft über die Veräußerung ihres Gesellschaftsvermögens: Wirksame Anfechtung wegen Nichtauslage des Vertrages auch bei Zustimmungserfordernis aufgrund vertraglichen Rücktrittsvorbehalts
- Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Informationspflicht seitens des Vorstands bei Verlangen der Entscheidung durch Hauptversammlung gem. § 119 Abs. 2 AktG
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlangen des Vorstand einer Aktiengesellschaft gemäß § 119 Abs. 2 AktG in einer Geschäftsführungsangelegenheit nach Entscheidung der Hauptversammlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesellschaftsrecht - Information der Hauptversammlung durch Vorstand der AG
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Pflicht zur Vorlage des Vertrags über Veräußerung des Vermögens der Tochtergesellschaft bei Einholung der Zustimmung der Hauptversammlung der Muttergesellschaft
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Einsichtsrecht der Aktionäre des Mutterunternehmens in Kaufvertrag bei Veräußerung des Tochterunternehmens mit vertraglichem Rücktrittsvorbehalt im Falle fehlender Genehmigung seitens der Hauptversammlung des Mutterunternehmens ("Altana/Milupa")
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
AktG 1964 §§ 119 Abs. 2 , 124 Abs. 2 S. 2, 179a
Informationspflicht des Vorstandes für Entscheidung der Hauptversammlung in Geschäftsführungsangelegenheit - gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Abhängiges Unternehmen, Aktienrecht, Gesellschaftsrecht, Hauptversammlung, Hauptversammlungsbeschluss, Informationspflicht, Unternehmenskauf, Vermögensübertragung, Vorstand
Besprechungen u.ä.
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Informationsrechte der Aktionäre über einen Vertragsschluss bei freiwillig einberufener Hauptversammlung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 146, 288
- NJW 2001, 1277
- ZIP 2001, 416
- WM 2001, 569
- BB 2001, 483
- DB 2001, 581
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04
Aktiengesellschaft: Informationspflichten des Vorstands gegenüber der …
Bei Verträgen nämlich, die nicht schon kraft geschriebenen oder ungeschriebenen Gesetzes, wohl aber auf Grund eines vertraglich vereinbarten Zustimmungsvorbehaltes der Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen, ist die vorherige Bekanntmachung des wesentlichen Vertragsinhaltes im Sinne des § 124 Abs. 2 S. 2 AktG an die Aktionäre erforderlich, um sachgerecht über die Zustimmung zum Vertragswerk entscheiden zu können (BGHZ 146, 288, 253;… MüKo-AktG/Kubis, § 124 Rn. 34;… Werner, a. a. O., § 124, Rn. 49;… Semmler in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. IV, Aktienrecht, § 35, Rn. 25;… a. A. KK-Zöllner, a. a. O., § 124 Rn. 25).Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von welcher abzuweichen der vorliegende Fall keine Veranlassung bietet, ist davon auszugehen, daß eine Zuständigkeit der Hauptversammlung begründet werden kann, wenn "tief in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre und deren im Anteilseigentum verkörpertes Vermögensinteresse" eingegriffen wird (BGHZ 83, 122, 131 - "Holzmüller") oder wenn "wichtige Grundentscheidungen getroffen" werden, die sich "auf die eigene Rechtstellung (der Aktionäre) nachhaltig auswirken können" (BGHZ 146, 288, 296); demzufolge spricht hier angesichts des Umstandes, daß das wirtschaftliche Volumen des Vertrages die Bilanzsumme der Beklagten (…für dieses Kriterium etwa MüKo-AktG/Kubis, a. a. O., § 119 Rn. 46, 47 m. Nw.) deutlich überschreitet, alles dafür, eine solche ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung auch für den vorliegenden Fall anzunehmen ist.
Daher war die Beklagte verpflichtet, schon im Vorfeld der Hauptversammlung als auch in der Hauptversammlung selbst neben dem MCSA auch dessen rechtliche Ausgangslage, das CFA, auszulegen, weil nur auf diese Weise den Aktionären all diese Informationen an die Hand gegeben werden konnten, die diese für eine sachgerechte Willensbildung benötigten (BGHZ 146 288, 293 f).
- LG München I, 03.05.2001 - 5 HKO 23950/00
Informationsrecht von Aktionären über Unternehmenskäufe
Dieser in dem ersten Leitsatz der "Altana/Milupa"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (ZIP 2001, 416) erneut hervorgehobene Grundsatz stellt eine Selbstverständlichkeit dar.Rechtliche Grundlage für das Recht der Aktionäre zur Einsichtnahme in den vollen Vertragswortlaut ist nach der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.1.2001 (ZIP 2001, 416, 418) eine einzelfallbezogene Gesamtanalogie zu den Vorschriften, die eine solche Auslegungsverpflichtung für Verträge mit gesetzlicher Zustimmungspflicht vorsehen (§ 179a Abs. 2, § 293f Abs. 1 Nr. 1, § 293g Abs. 1 AktG, § 63 Abs. 1 Nr. 1, § 64 Abs. 1 Satz 1 UmwG).
Schließlich "steht oder fällt" -- in den Worten des BGH (ZIP 2001, 416, 418) -- der Bestand des Vertrags mit der Zustimmung der Hauptversammlung der Beklagten.
- OLG Stuttgart, 13.07.2005 - 20 U 1/05
Aktiengesellschaft: Reichweite von ungeschriebenen Mitwirkungsbefugnissen der …
Eine Analogie zu Vorschriften, die einen Vorstandsbericht und die Auslegung vollständiger Vertragsunterlagen fordern, ist aber wegen des schon angesprochenen Organgepräges der Aktiengesellschaft abzulehnen (s. hierzu auch BGHZ 146, 288 - A./M.).
- OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses; …
- OLG München, 27.02.2002 - 7 U 1906/01
Auskunft über Kosten von Bezugsrechten an Vorstand, Aufsichtsrat und …
Die Verweigerung der Auskunft war für das Ergebnis der Hauptversammlungsbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9.2 und 9.3 auch kausal, weil ein objektiv urteilender Aktionär ohne diese Angaben den zur Abstimmung gestellten Ermächtigungen nicht zugestimmt hätte (vgl. BGHZ 122, 211, 239; 146, 288, 298). - OLG Schleswig, 19.09.2002 - 5 U 164/01
Zur Zulässigkeit eines Aktienoptionsprogramms für Aufsichtsratsmitglieder einer …
Grundsätzlich muss es nämlich dabei verbleiben, dass, wenn etwa "der Vorstand gemäß § 119 Abs. 2 AktG in einer Geschäftsführungsangelegenheit die Entscheidung der Hauptversammlung verlangt, ... er ihr auch die Informationen geben" muss, "die sie für eine sachgerechte Willensbildung benötigt" (BGH ZIP 2001, 416, 417). - LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 106/04
Unwirksamkeit eines Beschlusses der Hauptversammlung über einen …
(BGH v. 15.1.2001 - II ZR 124/99, NJW 2001, 1277 ; LG Flensburg v. 7.4.2004 - 6 O 17/03, AG 2004, 623;… Hüffer, AktG , 6. Auflage, § 124 Rn. 10f.; jedenfalls für den Fall der Vorlagepflicht auch: OLG München v. 10.11.1994 - 24 U 1036/93, AG 1995, 232 ; Groß, AG 1996, 111 (115);… Münchener Kommentar - Kubis, AktG , 2. Auflage, § 119 Rn.50 m.w.N.). - BGH, 24.07.2012 - II ZR 185/10 Hingegen gelten die gesteigerten Informationspflichten nicht ohne weiteres auch für andere Verträge, die der Hauptversammlung zur Zustimmung unterbreitet werden (BGH, Urteil vom 15. Januar 2001 - II ZR 124/99, BGHZ 146, 288, 295).
- LG München I, 28.07.2008 - 5 HKO 12504/08
Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Teilnahme-, Rede-, Frage- und …
Der BGH lehnt es indes ab, aus diesen Vorschriften eine Gesamtanalogie herzuleiten, dass nicht von den gesetzlichen Vorgaben umfasste Verträge stets der Hauptversammlung vorzulegen seien und ein entsprechender Bericht stets erstellt werden müsse (vgl. BGH AG 2001, 261, 262 f.;… ebenso Hüffer, AktG, a.a.O., Rdn. 19 zu § 119 m.w.N. auch zur Gegenauffassung). - LG München I, 23.12.2004 - 5 HKO 15081/04
Anforderungen an einen Ermächtigungsbeschluss zur Verhinderung einer feindlichen …
In dieser Situation muss der Vorstand den Aktionären dann auch die Informationen geben, die für eine sachgerechte Willensbildung benötigt werden (vgl. BGH ZIP 2001, 416 = NJW 2001, 1277, 1278; OLG München NJW-RR 1997, 544, 545, dazu EWiR 1997, 1109 (Saenger);… LG München I, Urt. v. 23.10.2003 - 5HK O 12883/03, S.7, n.v.).
