Rechtsprechung
| BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
WEG §§ 10 Abs. 2 Satz 3, 16 Abs. 4, 21 Abs. 1, 3, 4 und 8, 23 Abs. 1, 43 Nr. 4, 46
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- NWB SteuerXpert START
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 10 Abs. 2 Satz 3, § 16 Abs. 4, § 21 Abs. 1, 3, 4 und 8, § 23 Abs. 1, § 43 Nr. 4, § 46
Anfechtung von Negativbeschlüssen ohne Verbindung mit Verpflichtungs- oder Feststellungsantrag auf Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses zulässig - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Anfechtbarkeit eines Negativbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit einer auf Zustimmung zu einer Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels gerichteten Leistungsklage nach § 21 Abs. 8 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ); Voraussetzungen für die generelle Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum - Ablehnung d. Beschlussantrags: Gerichtl. Anfechtung möglich!
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenverteilungsbeschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Balkonsanierung im Wohnungseigentum - zahlt auch derjenige, der gar keinen Balkon hat?
- info-m.de (Leitsatz)
Instandhaltung/bauliche Änderung: Wann besteht ein Anspruch auf Abänderung der Kostenverteilung?
- info-m.de (Leitsatz)
WEG-Verfahren und Zulässigkeit der Verpflichtungsklage: Ist eine Vorbefassung der Eigentümer erforderlich?
- info-m.de (Leitsatz)
WEG-Verfahren: Wann besteht für die Anfechtung eines Negativbeschlusses ein Rechtsschutzbedürfnis?
- diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)
Anfechtung eines Negativbeschlusses
- lto.de (Kurzinformation)
Bei fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft ist Leistungsklage auch ohne deren vorherige Befassung zulässig
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtung des Negativbeschlusses erfordert keinen Leistungsantrag! (IMR 2010, 1023)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann kann eine Abänderung der Kostenverteilung im Einzelfall verlangt werden? (IMR 2010, 150)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 15.01.2010, Az.: V ZR 114/09" von RA Burkhard Rüscher, original erschienen in: ZfIR 2010, 360 - 367.
Verfahrensgang
- AG Köln, 28.10.2008 - 202 C 164/08
- LG Köln, 28.05.2009 - 29 S 135/08
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 184, 88
- BGHZ 184, 89
- NJW 2010, 2129
- NJW 2010, 6
- MDR 2010, 399
- NZM 2010, 205
- WM 2010, 812
- BauR 2010, 780
- IMR 2010, 1023
- IMR 2010, 150
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09
Wohnungseigentum - Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels
Der beschlossene Verteilungsmaßstab kann vielmehr auch auf die tatsächliche Gebrauchshäufigkeit und die Gebrauchsmöglichkeit sowie die Anzahl der davon profitierenden Personen oder vergleichbare Unterschiede zwischen den Wohnungseigentümern abstellen (Senat, Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 114/09, ZfIR 2010, 360, 363;… Becker in Bärmann, aaO, § 16 Rdn. 124;… Jennißen in Jennißen, aaO, § 16 Rdn. 65;… Elzer in Riecke/Schmid, aaO, § 16 Rdn. 115;… Timme/Bonifacio, WEG, § 16 Rdn. 191).Er muss vielmehr auch den nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG das Handeln der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt bestimmenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (Senat, Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 114/09, ZfIR 2010, 360, 363 Rdn. 25; Begründung des Entwurfs der WEG-Novelle 2007 in BT-Drucks. 16/887 S. 24 r. Sp.;… Becker in Bärmann, aaO, § 16 Rdn. 123;… Elzer in Riecke/Schmid, aaO, § 16 Rdn. 112;… Timme/Bonifacio, aaO, § 16 Rdn. 213).
Sie selbst könnten eine abweichende Kostenverteilung nach § 16 Abs. 4 WEG nur unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG erzwingen (Senat, Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 114/09, ZfIR 2010, 360, 363 Rdn. 27).
- BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12
Wohnungseigentum - Mehrere Anfechtungsklagen müssen zwingend verbunden werden!
Denn ein einzelner Wohnungseigentümer muss seinen Anspruch gemäß § 21 Abs. 4 WEG grundsätzlich im Wege der Gestaltungsklage gemäß § 21 Abs. 8 WEG verfolgen und den Antrag auf abändernde Beschlussfassung durch gerichtliche Entscheidung richten (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 21;… Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 174/09, BGHZ 186, 34 Rn. 12).Es reicht nicht aus, dass die beanspruchte Kostenverteilung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht; vielmehr ist erforderlich, dass ein Festhalten an dem gesetzlichen Kostenverteilungsmaßstab aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 27 ff.).
- BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
Wohnungseigentum - Beschlussanfechtung nach dessen Vollzug
Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Rechtsschutzbedürfnis im Beschlussanfechtungsverfahren im Regelfall nicht zu prüfen ist, weil das Anfechtungsrecht dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung dient (Senat, Beschluss vom 17. Juli 2003 - V ZB 11/03, BGHZ 156, 19, 22; vgl. auch Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13).Dass TOP 4 einen Negativbeschluss darstellt, lässt das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13).
- BGH, 11.06.2010 - V ZR 174/09
Wohnungseigentum - Änderung der Betriebskostenverteilmaßstäbe
a) Die mit dem Klageantrag zu 1 verfolgte Anfechtungsklage nach § 46 WEG gegen den Beschluss, mit dem der Antrag auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach Wohnflächen abgelehnt wurde (Negativbeschluss), ist von dem Berufungsgericht zu Recht als zulässig angesehen worden (dazu: Senat, Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 114/09, WM 2010, 812, 813 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).b) Der Klageantrag zu 2 hätte zwar nicht auf Zustimmung zum Abschluss einer die Gemeinschaftsordnung verändernden Vereinbarung, sondern wegen der durch eine Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung begründeten Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung gemäß §§ 21 Abs. 4, Abs. 8 WEG auf abändernde Beschlussfassung durch gerichtliche Entscheidung lauten müssen (Senat, Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 114/09, WM 2010, 812, 814).
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11
Wohnungseigentum - Wann muss die Gemeinschaft den Verwalter abberufen?
Eine Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit dem Antrag des Klägers konnte es auf dieser Grundlage ausnahmsweise als entbehrlich ansehen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 15).Diese ist nur in Ausnahmefällen entbehrlich (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 15).
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 131/10
Wohnungseigentum - Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels?
Auch insoweit kann eine Änderung des Verteilungsschlüssels aber ebenfalls nur unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG verlangt werden (siehe zu alledem Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88).b) Rechtsfehlerfrei ist das Berufungsgericht weiter davon ausgegangen, dass die erhebliche Mehrbelastung des Wohnungseigentümers allein noch nicht dessen Anspruch nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WEG auf Änderung begründet, weil das Maß der Belastung nicht das alleinige Kriterium für die Beurteilung der Unbilligkeit des Festhaltens an dem vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel ist (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, NJW 2010, 2129, 2132 Rn. 31 …und vom 11. Juli 2010 - V ZR 174/09, NJW 2010, 3296 Rn. 22).
Es hat weiter rechtsfehlerfrei diesem Umstand die Erkennbarkeit der - vermeintlich oder tatsächlich - nicht sachgerechten Kostenbelastung bereits bei dem Erwerb des Teileigentums durch die Kläger und das Vertrauen der Beklagten auf den Bestand des geltenden Kostenverteilungsschlüssels gegenübergestellt, die der Feststellung einer Unbilligkeit eines Festhaltens an der bisherigen Regelung grundsätzlich entgegenstehen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, NJW 2010, 2129, 2132 Rn. 31).
- LG Hamburg, 17.03.2010 - 318 S 84/09
Wohnungseigentum - Änderung des Kostenverteilungsschlüssel: Kostenbefreiung?
Soweit die Klägerin die Befreiung von bestimmten Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums befreit zu werden begehrt (vgl. § 16 Abs. 4 WEG), bedurfte es ohnehin keiner Vorbefassung der Eigentümerversammlung, da dieser für eine diesbezügliche dauerhafte Änderung des Kostenversteilungsschlüssels der Teilungserklärung die Beschlusskompetenz fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 114/09).Maßgebend ist eine Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 114/09;… Bärmann-Wenzel, § 10 Rdnr. 155).
Die Unbilligkeit folgt nicht bereits darauf, dass ein Wohnungseigentümer für die Kosten der Instandhaltung von Einrichtungen des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils aufkommen muss, obwohl er sie nicht benutzt und auch nicht benutzen kann (BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 114/09).
- BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Wohnungseigentum - Leistungspflichten außerhalb gemeinschaftl. Kosten u. Lasten
Denn der Beklagte hat die Wohnungseigentümerversammlung erfolglos mit seinem Anliegen befasst (zu dieser Voraussetzung, Senat, Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 114/09, NZM 2010, 205, 206). - BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10
Wohnungseigentum - Wiederbestellung: Keine Angebote anderer Verwalter nötig!
Das Interesse des Wohnungseigentümers an der Anfechtung eines so genannten Negativbeschlusses ergibt sich nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88, 92 Rn. 13) schon daraus, dass die Wohnungseigentümer im Ergebnis die sofortige Aufbringung der Einzahlung in die Rücklage abgelehnt und für eine gestreckte Aufbringung votiert haben. - BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10
Wohnungseigentum - Änderung eines Umlageschlüssels: Gestaltungsspielraum!
Der hier zugrunde gelegten Rechtsauffassung steht nicht entgegen, dass die Abänderung eines bestehenden Schlüssels nur unter eingeschränkten Voraussetzungen verlangt werden kann (dazu Senat, Beschluss vom 16. September 1994 - V ZB 2/93, BGHZ 127, 99, 106; zur Abänderung des Schlüssels im Einzelfall nach § 16 Abs. 4 WEG vgl. auch Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, NZM 2010, 205, 208). - AG Essen, 20.06.2011 - 196 C 368/10
Wohnungseigentum - Abgeänderte Kostenverteilung: Welche Voraussetzungen?
- BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11
Wohnungseigentum - Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung: Unverjährbar!
- BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Wohnungseigentum - Wer muss die Fenster erneuern?
- OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
Bauvertrag - Globalpauschalpreis und Nachtragsvergütung
- LG Hamburg, 14.12.2011 - 318 S 248/10
Wohnungseigentum - Besonderheiten bei der Beschlussergebnisberichtigungsklage?
- OLG Köln, 12.05.2010 - 16 W 15/10
Verfahrensrecht - Rechtschutzinteresse für Streitwertbeschwerde, Negativbeschluß
- LG Hamburg, 25.05.2011 - 318 S 208/09
Wohnungseigentum - Rückwirkender Eingriff in abgeschlossene Abrechnungszeiträume
- LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10
Wohnungseigentum - Sonderumlage: Teilanfechtung des Beschlusses unzulässig!
- LG Frankfurt/Main, 17.05.2011 - 9 S 54/10
Wohnungseigentum - Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs
- LG Düsseldorf, 13.12.2011 - 16 S 72/10
- AG Grevenbroich, 21.05.2012 - 25 C 42/11
Parkbügel
- AG Halle, 09.03.2010 - 120 C 4174/09
Teilungserklärung und Schlichtungsverfahren
- AG Halle-Saalkreis, 09.03.2010 - 120 C 4174/09
Teilungserklärung und Schlichtungsverfahren
