Rechtsprechung
| BGH, 15.02.2007 - I ZR 186/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
mehr- IWW
- Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Mitverschulden des Versenders bei Verstoß gegen die AGB des Frachtführers
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz
Paketverlust bei nicht erwünschtem Wareninhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Frachtführers bei Versendung unerwünschter Güter durch den Versender
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Handelsrecht - Haftungsausschluss eines Frachtführers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Positive Kenntnis des Versenders vom Willen des Frachtführers die Güter nicht zu befördern
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
"Unterschieben" einer vom Frachtführer unerwünschten Sendung
- grimme-kollegen.de
, S. 1 (Kurzinformation)
Mitverschulden des Versenders - Beweiswert von Handelsrechnung und Lieferschein im kaufmännischen Verkehr
Verfahrensgang
- LG Bonn, 16.01.2003 - 14 O 210/02
- OLG Köln, 08.07.2003 - 3 U 20/03
- BGH, 15.02.2007 - I ZR 186/03
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2007, 1110
- MDR 2007, 893
- VersR 2008, 97
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 03.07.2008 - I ZR 132/05
Handelsrecht - Haftung eines Paketbeförderungsdienstes
Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB einzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, NJW-RR 2007, 1110 Tz. 29 = TranspR 2007, 164).Sie kann im Revisionsverfahren jedoch daraufhin überprüft werden, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 28 m.w.N.).
Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten, wenn er wertvolles Gut ohne Hinweis auf dessen Wert dem Frachtführer zur Beförderung übergibt und von diesem im Falle des Verlusts gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass der Frachtführer das Gut in der gewählten Transportart wegen des damit verbundenen Verlustrisikos nicht befördern will (BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 24).
Hat der Versender positive Kenntnis davon, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und setzt er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust der Sendung sogar zum vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen (BGH NJW-RR 2007, 179 Tz. 35; NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30; TranspR 2007, 405 Tz. 32).
- BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05
Verfahrensrecht - Unzulässigkeit einer Anschlussrevision
Dies gilt vor allem in Fällen, in denen das Paket aufgrund der Beförderungsbedingungen der Beklagten von einem Transport ausgeschlossen ist (BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, TranspR 2007, 164 Tz. 30;… Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04 Tz. 32). - BGH, 03.07.2008 - I ZR 210/05
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
Dieser Umstand ist vielmehr als Schadensmitverursachungsbeitrag der Versenderin in die Haftungsabwägung nach § 254 BGB einzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, NJW-RR 2007, 1110 Tz. 29 = TranspR 2007, 164).Sie kann im Revisionsverfahren jedoch daraufhin überprüft werden, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 28 m.w.N.).
Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten, wenn er wertvolles Gut ohne Hinweis auf dessen Wert dem Frachtführer zur Beförderung übergibt und von diesem im Falle des Verlusts gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass der Frachtführer das Gut in der gewählten Transportart wegen des damit verbundenen Verlustrisikos nicht befördern will (BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 24).
Hat der Versender positive Kenntnis davon, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und setzt er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust der Sendung sogar zum vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen (BGH NJW-RR 2007, 179 Tz. 35; NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30; TranspR 2007, 405 Tz. 32).
- BGH, 03.07.2008 - I ZR 183/06
Handelsrecht - Haftung eines Paketbeförderungsdienstes: Abwägung
Sie kann im Revisionsverfahren jedoch daraufhin überprüft werden, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, NJW-RR 2007, 1110 Tz. 28 = TranspR 2007, 164 m.w.N.).In solchen Fällen kann auch ein vollständiger Wegfall der Haftung des Frachtführers gerechtfertigt sein, wenn der Versender positive Kenntnis davon hat, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinwegsetzt (…BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz. 35 = TranspR 2006, 448; BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30;… BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Tz. 33).
- BGH, 03.07.2008 - I ZR 205/06
Handelsrecht - Hinweis auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportgutes
Sie kann im Revisionsverfahren jedoch daraufhin überprüft werden, ob alle in Betracht zu ziehenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, NJW-RR 2007, 1110 Tz. 28 = TranspR 2007, 164 m.w.N.).In solchen Fällen kann auch ein vollständiger Wegfall der Haftung des Frachtführers gerechtfertigt sein, wenn der Versender positive Kenntnis davon hat, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinwegsetzt (…BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz. 35 = TranspR 2006, 448; BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30; TranspR 2007, 405 Tz. 33).
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04
Frachtsrecht - Haftung des Transporteurs bei unterlassenem Versenderhinweis?
Diese Regelungen ergeben aus der Sicht eines verständigen Versenders nur dann einen Sinn, wenn bei Übergabe und Beförderung einer nicht bedingungsgerechten Ware von dem Zustandekommen eines Vertrags ausgegangen wird (vgl. BGHZ 167, 64 Tz 19;… BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, BB 2006, 2324 Tz 16 = TranspR 2006, 448; Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, BGH Report 2007, 504 Tz 16). - BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06
Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des …
Sie kann im Revisionsverfahren jedoch daraufhin überprüft werden, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, NJW-RR 2007, 1110 Tz. 28 = TranspR 2007, 164 m.w.N.).In solchen Fällen kann auch ein vollständiger Wegfall der Haftung des Frachtführers gerechtfertigt sein, wenn der Versender positive Kenntnis davon hat, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinwegsetzt (…BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz. 35 = TranspR 2006, 448; BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30;… BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Tz. 33).
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
Dies gilt vor allem in Fällen, in denen das Paket aufgrund der Beförderungsbedingungen der Beklagten von einem Transport ausgeschlossen ist (BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, TranspR 2007, 164 Tz. 30; BGH TranspR 2007, 405). - BGH, 26.06.2008 - I ZR 184/06
Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener …
Sie kann im Revisionsverfahren jedoch daraufhin überprüft werden, ob alle in Betracht zu ziehenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, NJW-RR 2007, 1110 Tz. 28 = TranspR 2007, 164 m.w.N.).In solchen Fällen kann auch ein vollständiger Wegfall der Haftung des Frachtführers gerechtfertigt sein, wenn der Versender positive Kenntnis davon hat, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will und sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinwegsetzt (…BGH, Urt. v. 13.7.2006 - I ZR 245/03, NJW-RR 2007, 179 Tz. 35 = TranspR 2006, 448; BGH NJW-RR 2007, 1110 Tz. 30 = TranspR 2007, 164; TranspR 2007, 405 Tz. 33).
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 44/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
Dies gilt vor allem in Fällen, in denen das Paket aufgrund der Beförderungsbedingungen der Beklagten von einem Transport ausgeschlossen ist (BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, TranspR 2007, 164 Tz. 30; BGH TranspR 2007, 405 Tz. 32). - BGH, 03.07.2008 - I ZR 204/06
Mitverschulden des Versenders einer Paketsendung; Prozentuale Begrenzung des …
- BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11
Die wertvolle Fracht
- BGH, 13.08.2009 - I ZR 3/07
Mitverschulden beim Versand
- BGH, 13.08.2009 - I ZR 76/07
Berücksichtigung des Mitverschuldenseinwands auch i.F.d. qualifizierten …
- OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 18 U 43/06
Geltendmachung abgetretener Ansprüche durch den Transportversicherer; …
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