Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • bundesgerichtshof.de
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    Gerichtliche Beurteilung des Rechtsbegriffs "Hang" i.S. des § 66 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) a.F. i.R.d. Anordnung der Sicherungsverwahrung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nichtannahme eines Hanges kann bei ausführlicher und widerspruchsfreier Auseinandersetzung mit Täterpersönlichkeit nicht beanstandet werden

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 204



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11  

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Seine Feststellung obliegt - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgeblichen Umstände dem Richter in eigener Verantwortung (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, StV 2010, 484; Urteile vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10 Rn. 5; vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09).

    Während der Hang einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand bezeichnet, schätzt die Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hanges erheblichen Straftaten enthalten kann oder nicht (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10 aaO; Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10 Rn. 7).

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11  

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    In diese Würdigung ist auch einzubeziehen, wenn sich der Täter über längere Zeiträume straflos verhalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 328/11  

    Verfassungsgemäße Anwendung der Vorschriften über die Unterbringung in der

    Damit genügen die Entscheidungsgründe nicht den Darstellungsanforderungen, die von der Rechtsprechung an die Beurteilung des Hangs und an die Gefährlichkeitsprognose gestellt werden, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit der vom Tatrichter vorzunehmenden Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten zu ermöglichen (BGH, Beschluss vom 27. September 1994 - 4 StR 528/94, NStZ 1995, 178; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204; Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11).
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