Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1972 - IV ZR 131/70   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 58, 237
  • NJW 1972, 907



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  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84  

    Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

    Entsprechend diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof dem pflichtteilsberechtigten Erben gegen den vom Erblasser in den letzten zehn Jahren Beschenkten, gegen den Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen können, einen Auskunftsanspruch zuerkannt, wenn er sich die erforderliche Kenntnis nicht auf andere ihm zumutbare Weise verschaffen kann und der Beschenkte die Auskunft unschwer zu geben vermag (BGHZ 61, 180; vgl. auch BGHZ 58, 237).

    Es ist vielmehr genügend - aber auch geboten, weil das Verlangen nicht auf eine reine Ausforschung hinauslaufen darf -, daß der Pflichtteilsberechtigte gewisse Anhaltspunkte für die von ihm behauptete unentgeltliche Verfügung des Erblassers nachweist (vgl. im einzelnen BGHZ 55, 378, 380; 58, 237, 239; 61, 180, 185).

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72  

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

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  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84  

    Auskunftsrecht des Vertragserben

    Ein solches Recht wurde gemäß § 242 BGB dem Nacherben gegen den vom Vorerben Beschenkten und auch dem pflichtteilsberechtigten Erben gegen den vom Erblasser Beschenkten zugebilligt (BGHZ 58, 237 und 61, 180).
  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82  

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

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  • OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02  

    Sparbuch - Beweislast bei angeblicher Schenkung

    Bei Anwendung der Grundsätze besteht ein Auskunftsanspruch allerdings dann nicht, wenn sich der Berechtigte Kenntnis über den Wert auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BGHZ 58, 237, 239).
  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 255/78  

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

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  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94  

    Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines

    Zur Vermeidung einer unzulässigen Ausforschung ist es jedoch erforderlich, daß der Pflichtteilsberechtigte gewisse Anhaltspunkte für die von ihm behauptete unentgeltliche Verfügung des Erblassers nachweist (vgl. BGH NJW 197 1, 842; BGH NJW 1972, 907; BGH NJW 1973, 1876; BGH NJW 1986, 127 ).
  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 254/78  
  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 256/78  
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