Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01   

Volltextveröffentlichungen (13)

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  • IWW
  • rws-verlag.de

    Firmenfortführung bei Übernahme der prägenden Firmenbestandteile

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung bei Firmenfortführung: Voraussetzungen der Unerheblichkeit der Änderung der alten Firma

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 25 Abs. 1 Satz 1
    Haftung bei Firmenfortführung

  • Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

    Haftung des Erwerbers eines Unternehmens bei nicht unverändert fortgeführter Firma

  • NWB SteuerXpert START

    HGB § 25 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25 Abs. 1 S. 1
    Fortführung eines Unternehmens unter der bisherigen Firma bei Fortführung mit GmbH-Zusatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht - Haftung auch nach Namensänderung?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme der prägenden Firmenbestandteile

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1173
  • ZIP 2004, 1103
  • MDR 2004, 949
  • WM 2004, 1178
  • DB 2004, 1204
  • Rpfleger 2004, 495



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03  

    Gesellschaftsrecht - Insolventes Unternehmen: Haftung bei Firmenfortführung

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist die Firmenfortführung beim Wechsel des Inhabers deswegen eine der Voraussetzungen für die Auslösung der Haftung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, welche der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist (vgl. Sen.Urt. v. 15. März 2004 - II ZR 324/01, ZIP 2004, 1103, 1104 m.w.Nachw.).

    Aus der - maßgebenden - Sicht der beteiligten Verkehrskreise ist eine Firmenfortführung anzunehmen, wenn die von dem bisherigen Geschäftsinhaber tatsächlich geführte und von dem Erwerber weitergeführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (Sen.Urt. v. 15. März 2004 - II ZR 324/01, ZIP 2004, 1103, 1104 m.w.Nachw.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die alte Firma unverändert fortgeführt wird; es genügt, dass der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (Sen.Urt. v. 15. März 2004 aaO).

  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 116/11  

    Gesellschaftsrecht - Haftung einer GmbH für fehlerhafte Anlageberatung

    § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB knüpft allein an die nach außen in Erscheinung tretende Kontinuität des Unternehmens als tragenden Grund für die Erstreckung der Haftung auf den Erwerber (BGH, Urteile vom 4. November 1991 aaO; vom 15. März 2004 - II ZR 324/01, NJW-RR 2004, 1173; vom 28. November 2005 aaO Rn. 7 und 14; vom 24. September 2008 aaO S. 821 Rn. 19 und vom 16. September 2009 aaO Rn. 15).

    Dass die alte Firma nicht unverändert fortgeführt wird, ist unerheblich, sofern der prägende Teil der alten in der neuen Firma beibehalten ist und deswegen die mit dem jeweiligen Unternehmen in geschäftlichem Kontakt stehenden Kreise des Rechtsverkehrs die neue Firma noch mit der alten identifizieren (s. BGH, Urteile vom 15. März 2004 aaO S. 1174; vom 28. November 2005 aaO Rn. 12 und vom 24. September 2008 aaO S. 821 Rn. 19).

    Unerheblich ist insbesondere die Hinzufügung oder Weglassung eines auf die Gesellschaft (KG, GmbH usw.) deutenden Zusatzes (s. BGH, Urteile vom 4. November 1991 aaO S. 912 und vom 15. März 2004 aaO).

  • BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 192/06  

    Handelsrecht - Fortführung eines Handelsgeschäfts

    Dies ist dann der Fall, wenn der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (BGH, Urteil vom 15. März 2004 - II ZR 324/01, NJW-RR 2004, 1172, unter 2; BGH, Urteil vom 28. November 2005, aaO, Tz. 12).
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  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 2 S 1652/11  

    Gewerbesteuerhaftung des Gaststättenübernehmers für Verbindlichkeiten des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Urteile vom 28.11.2005 - II ZR 355/03 - NJW 2006, 1002 und vom 15.03.2004 - II ZR 324/01 - ZIP 2004, 1103 mwN) ist der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger die Kontinuität des Unternehmens, die in der Fortführung der Firma nach einem Wechsel des Inhabers nach außen in Erscheinung tritt.

    Für die Fortführung der Firma kommt es nicht darauf an, dass die alte Firma unverändert fortgeführt wird; es genügt, dass der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.03.2004, aaO).

  • BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04  

    Firmenfortführung als Voraussetzung für die Erstreckung der Haftung für früher im

    Dies ist dann der Fall, wenn der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (BGH, Urt. v. 15.3.2004 - II ZR 324/01, NJW-RR 2004, 1172; BGH NJW 2006, 1002 Tz. 12; BGH, Urt. v. 24.9.2008 - VIII ZR 192/06, aaO Tz. 19).
  • OLG Jena, 23.02.2006 - 1 U 613/05  

    Handelsrecht - Erwerb eines Handelsgeschäfts und Fortführung der Handelsfirma

    Die Bestimmung des § 25 Abs. 1 HGB greift daher auch dann ein, wenn ein Übernahmevertrag überhaupt nicht geschlossen worden ist (vgl. BGH ZIP 2004, 1103; BGH NJW 1992, 911; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 332).

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die von dem Erwerber weitergeführte Firma eine derart prägende Kraft besitzt, dass der Verkehr sie mit dem Unternehmen gleichsetzt und in dem Verhalten des Erwerbers eine Fortführung der bisherigen Firma sieht (vgl. BGH ZIP 2004, 1103).

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 4 U 98/07  

    Vermittlung von Kapitalanlagen unter mit Provisionen

    Eine bloß teilweise Fortführung der bisherigen Firma reicht als Firmenfortführung nämlich in der Regel nicht aus (BGH NJW-RR 2004, 1173 -Küpper).
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 64/03  

    Anforderungen an die Fortführung der Firma durch den Erwerber des

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB angeordnete Haftungskontinuität stets eine Fortführung der Firma durch den Erwerber des Handelsgeschäfts voraus (BGHZ 146, 374, 376; BGH, Urt. v. 4. November 1991 - II ZR 85/91, WM 1992, 55, 56 f; v. 15. März 2004 - II ZR 324/01, WM 2004, 1178).
  • OLG Rostock, 14.11.2005 - 3 U 117/04  

    Zu den Voraussetzungen der Haftungserstreckung nach § 25 HGB im Rahmen

    Entscheidend ist, dass der prägende Teil der alten in der neuen Firma beibehalten ist und deswegen die mit dem jeweiligen Unternehmen in geschäftlichem Kontakt stehenden Kreise des Rechtsverkehrs die neue Firma noch mit der alten identifizieren (BGH, Urteil vom 15.03.2004, NJW-RR 2004, 1173; Urteil vom 12.02.2001, NJW 2001, 1352).
  • LAG Hamm, 27.05.2011 - 18 Sa 1587/09  

    Betriebsübergang, Firmenfortführung, Umgehung, Eigenkündigung

    Für eine Haftung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB gelten folgende Grundsätze (BGH, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 192/06; Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 324/01; Urteil vom 10.10.1985 - IX ZR 153/84; Baumbach/Hopt, HGB, 34. Auflage 2010, § 25 Rn. 7 f.): Beim Wechsel des Inhabers ist die Firmenfortführung eine Voraussetzung für die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorgesehene Haftung, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, welche der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten auf den Nachfolger ist.
  • OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04  
  • OLG Hamm, 26.10.2006 - 4 U 112/06  

    Umfang der Beratungspflicht des Anlageberaters bei von vornherein auf bestimmte

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11  

    Begriff der Fortführung des Unternehmens i.S. von § 25 Abs. 1 HGB

  • OLG Celle, 05.07.2005 - 16 U 13/05  

    Handelsrecht: Haftung bei Firmenfortführung

  • OLG Jena, 24.05.2007 - 6 W 231/07  

    Firmenfortführung (und Möglichkeit der Eintragung eines Haftungsausschlusses)

  • BFH, 11.06.2012 - VII B 198/11  

    Haftung wegen Fortführung des Handelsgeschäfts gem. § 25 HGB - Keine

  • OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06  
  • OLG Hamm, 22.08.2007 - 8 U 133/06  
  • FG Sachsen, 05.05.2006 - 2 V 1752/05  

    Abzugsbesteuerung von EU-Künstlern; Einkünfte der ausländischen Künstler für

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 15 Ca 8587/08  

    Vergütungsanspruch - keine Aushändigung eines schriftlichen Arbeitsvertrags -

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